Verwaltungsgemeinschaft HoRAN
Im Zuge der Gemeindegebietsreform in Baden-Württemberg Mitte der Siebziger Jahre schlossen sich die Mitgliedsgemeinden Hockenheim, Reilingen, Altlußheim und Neulußheim auf Grundlage der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit zur Erhaltung Ihrer Selbstständigkeit und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zu einer "Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft" zusammen.
Der Name der Verwaltungsgemeinschaft setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der beteiligeten Gemeinden Hockenheim, Reilingen, Altlußheim und Neulußheim zusammen.
Die Gemeinden Reilingen, Altlußheim und Neulußheim haben in der gemeinsamen Vereinbarung verschiedene Aufgaben, wie beispielsweise die vorbereitende Bauleitplanung, zur Erfüllung auf die heutige Große Kreisstadt Hockenheim übertragen. Die Große Kreisstadt Hockenheim berät die weiteren Mitgliedsgemeinden bei Bedarf bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Angelegenheiten, die alle oder mehrere Mitgliedsgemeinden berühren und eine gemeinsame Abstimmung erfordern, werden in einem gemeinsamen Ausschuss erörtert.
Eine aktuelle Aufgabe des gemeinsamen Ausschusses ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft.
Der Ausschuss tagt öffentlich nach Bedarf in unregelmäßigen Abständen. Die Sitzungstermine und -orte sowie die Tagesordnung werden rechtzeitig in den jeweiligen Amtsblättern der Mitgliedsgemeinden und der Tagespresse veröffentlicht.