Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren: Gemeinde Altlußheim

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Bekanntmachungen und Informationen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde im Beteiligungsverfahren.

Wenn Sie Fragen zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Altlußheim haben, hilft Ihnen unser Bauamt gerne weiter.

Beteiligung der Öffentlichkeit - Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Mozartstr. 2/1 mit Vorhaben und Erschließungsplan

Der Gemeinderat hat am 25.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Mozartstraße 2/1 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.07.2023 (PDF-Datei).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und Textteil vom 11.08.2023 bis einschließlich 12.09.2023 veröffentlicht sowie in dieser Zeit von
Montag bis Freitag, vormittags von 8 Uhr bis 12 Uhr und mittwochs nachmittags von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie donnerstags nachmittags von 14 Uhr bis 18 Uhr öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Der Bebauungsplan wird nach §13a BauBG aufgrund seiner bebaubaren Größe von weniger als 20.000 qm als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Bestandteil der veröffentlichen Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

- Spezielles artenschutzrechtliche Gutachten. (PDF-Datei)

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen auf elektronischem Wege, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

0 - Gebietsabgrenzung (PDF-Datei)
1 - Karte (PDF-Datei)
2 - Satzung (PDF-Datei)
3 - Entwurfspläne (PDF-Datei)
4 - artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei)