Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren: Gemeinde Altlußheim

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
ChangeMe
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Bekanntmachungen und Informationen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde im Beteiligungsverfahren.

Wenn Sie Fragen zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Altlußheim haben, hilft Ihnen unser Bauamt gerne weiter.

Bebauungsplan der Innenentwicklung „Am Friedhof II“

Bebauungsplan der Innenentwicklung „Am Friedhof II“

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung dem Planentwurf für den von der Rheinhäuser- Beethoven- und Friedensstraße umschlossene Bereich zugestimmt. Durch Planoffenlage soll die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Der betroffenen Öffentlichkeit wird dazu Gelegenheit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Der Planbereich liegt im bebauten Siedlungsbereich und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a des BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Die durch den Bebauungsplan zulässige überbaubare Grundfläche im Sinne des §19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung liegt deutlich unterhalb der gemäß § 13a BauGB zulässigen 20.000 m². Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet.

Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und auf die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB verzichtet werden kann.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha

und betrifft die Flurstücksnummern:

43, 43/1, 45, 48, 50/1, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 56/1, 57, 57/1, 58, 59, 60, 61, 61/1, 62, 63, 64, 65, 4326/1, 4327/1,4331, 4331/1, 4331/2

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Übersichtsplan (PDF-Datei)maßgebend.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und maßvolle Innenverdichtung geschaffen werden.

Es soll die für Altlußheim typische Gebäudestruktur einerseits bewahrt und in dem Planwerk andererseits die für alle Grundstückseigentümer zukünftig verbindlich geltenden Erweiterungs- und Nachverdichtungs-Potentiale aufgezeigt werden.

 

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung ist während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 18.04.24 bis einschließlich 21.05.2024

einsehbar.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus Altlußheim während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Diese sind Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Mi 8-12:30, 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Altlußheim, 09.04.2024

gez. Uwe Grempels

Bürgermeister

0_Karte Entwurf (PDF-Datei)
1_Textliche Festsetzungen Entwurf (PDF-Datei)

Bebauungsplan der Innenentwicklung für das Quartier „Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße ”

Bebauungsplan der Innenentwicklung für das Quartier „Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße ”

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung dem Planentwurf für das von der Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße umschlossene Quartier zugestimmt. Durch Planoffenlage soll die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Der betroffenen Öffentlichkeit wird dazu Gelegenheit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Der Planbereich liegt im bebauten Siedlungsbereich und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a des BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Die durch den Bebauungsplan zulässige überbaubare Grundfläche im Sinne des §19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung liegt deutlich unterhalb der gemäß § 13a BauGB zulässigen 20.000 m². Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet.

Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und auf die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB verzichtet werden kann.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha und  betrifft die Flurstücksnummern:

4914/2, 4915, 4915/1, 4916/1, 4916, 4917, 4917/1, 4918, 4918/1, 4919, 4919/1, 4920, 4920/1, 173, 172, 171, 171/1, 170, 170/1, 169, 169/1, 168, 167, 166, 165, 165/1, 165/2, 162, 160/1, 159, 158, 157, 157/1, 156.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Übersichtsplan (PDF-Datei)maßgebend.
 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und maßvolle Innenverdichtung geschaffen werden.

Es soll die für Altlußheim typische Gebäudestruktur einerseits bewahrt und in dem Planwerk andererseits die für alle Grundstückseigentümer zukünftig verbindlich geltenden Erweiterungs- und Nachverdichtungs-Potentiale aufgezeigt werden.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung ist während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 18.04.24 bis einschließlich 21.05.2024

einsehbar.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus Altlußheim während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Diese sind Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Mi 8-12:30, 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Altlußheim, 09.04.2024

 

gez. Uwe Grempels

Bürgermeister

0_Karte Entwurf (PDF-Datei)
1_Textliche Festsetzungen Entwurf (PDF-Datei)