Bekanntmachungen und Informationen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde im Beteiligungsverfahren.
Wenn Sie Fragen zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Altlußheim haben, hilft Ihnen unser Bauamt gerne weiter.
Bebauungsplan "Einzelhandel Altreut" - Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Altlußheim hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Einzelhandel Altreut“ gefasst.
In seiner Sitzung am 18.11.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Altlußheim den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften angenommen und beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt.
Geltungsbereich
Das Planungsgebiet umfasst die Flächen bestehender Lebensmittel- und Einzelhandelsmärkte im südöstlichen Teil der Ortslage im Gewerbegebiet Altreut.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird begrenzt
- im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks Nr. 8139 (Kreisstraße K 4252)
- im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 9019, 9003, 9006, 9007 und 9008
- im Süden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 9003, 9005/1, eine Linie von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 9004 auf die südöstliche Ecke des Flurstücks 8989 sowie durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 8989 und 8916,
- im Westen durch die östlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 8915, 8914, 8913, 8912, 8911, 8910, 8909, 8908, 8907, 8906, 8905, 8904 und 8903.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst die Flurstücke Nr. 8989, 8990, 8991, 8992, 8992/1, 8994, 8995, 8996, 8998, 8999, 9004 sowie 9005 vollständig und das Flurstück Nr. 8997 teilweise.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:
Karte Geltungsbereich (JPEG-Bilddatei, 171,58 KB, 12.01.2026)
Zielsetzung der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Einzelhandel Altreut“ soll eine planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung des durch Einzelhandelsnutzungen geprägten Teilbereichs des Gewerbegebiets Altreut geschaffen werden. Es soll eine planungsrechtliche Grundlage für zwei konkret beabsichtige Einzelhandelserweiterungen geschaffen werden. Zugleich soll die weitere Entwicklung so gesteuert werden, dass nachteilige Auswirkungen auf die städtebauliche Struktur in Altlußheim ebenso vermieden werden wie nachteilige Auswirkungen auf Nachbargemeinden.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Entsprechend den Bestimmungen des § 13a BauGB wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Einzelhandel Altreut“, bestehend aus
- Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 20.05.2025,
- Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 20.05.2025,
- Begründung in der Fassung vom 20.05.2025,
- Vorprüfung Umweltauswirkungen in der Fassung vom 20.05.2025 und der
- Auswirkungsanalyse zur Aufstellung des Bebauungsplans „Einzelhandel Altreut“ in Altlußheim vom 25.09.2024
können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom
12.01.2025 bis einschließlich 10.02.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Altlußheim unter www.altlussheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene-im-beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Alle Unterlagen liegen zudem im genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Altlußheim, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:
– Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00–12:00 Uhr
– Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
– Donnerstag zusätzlich: 14:00–18:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- Stellungnahmen elektronisch an die Gemeinde Altlußheim (E-Mail-Adresse: bauamt@altlussheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Gemeinde Altlußheim, Rathausplatz 1, 68804 Altlußheim, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
- dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Altlußheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Altlußheim, den 09.01.2026
gez. Uwe Grempels, Bürgermeister
01 Planzeichnung (PDF-Dokument, 1,83 MB, 08.01.2026)
02 textliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 197,84 KB, 08.01.2026)
03 Begründung (PDF-Dokument, 1,40 MB, 08.01.2026)
04 Vorprüfung Umweltauswirkungen (PDF-Dokument, 544,75 KB, 08.01.2026)
05 Auswirkungsnalyse (PDF-Dokument, 2,82 MB, 08.01.2026)


