Bekanntmachungen und Informationen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde im Beteiligungsverfahren.
Wenn Sie Fragen zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Altlußheim haben, hilft Ihnen unser Bauamt gerne weiter.
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Quartier Wilhelm Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße“ Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs.2 und § 4a Abs. 3 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Quartier Wilhelm Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße“
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs.2 und § 4a Abs. 3 BauGB
Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im April 2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Altlußheim in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 dem überarbeiteten Planentwurf sowie den örtlichen Bauvorschriften zugestimmt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und maßvolle Innenverdichtung geschaffen werden.
Es soll die für Altlußheim typische Gebäudestruktur einerseits bewahrt und in dem Planwerk andererseits die für alle Grundstückseigentümer zukünftig verbindlich geltenden Erweiterungs- und Nachverdichtungs-Potentiale aufgezeigt werden.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Übersichtsplan (PDF-Dokument, 1,09 MB, 04.04.2024) maßgebend.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wurde um Festlegungen und Klarstellungen ergänzt. Diese sind in den Unterlagen farblich gekennzeichnet. Der Gemeinderat hat beschlossen damit eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.
Der Entwurf der Planänderung mit Begründung ist im Internet abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Altlußheim unter der Internetseite
https://www.altlussheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene-im-beteiligungsverfahren
Die Planoffenlage erfolgt in der Zeit
vom 06.Juni bis einschließlich 07.Juli 2025 im Foyer des Bürgerhauses, Rathausplatz 2,
während der üblichen Öffnungszeiten, Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Mi 8-12:30, 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr
Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.Juli 2025 gegeben. Die Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen können elektronisch an die e-mail-Adresse Bauamt(@)altlussheim.de übermittelt werden, oder aber auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Altlußheim, 23.05.2025
gez. Uwe Grempels
Bürgermeister
0_Karte Entwurf (PDF-Dokument, 1,63 MB, 28.05.2025)
1_Textliche Festsetzungen Entwurf (PDF-Dokument, 4,55 MB, 28.05.2025)