Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren: Gemeinde Altlußheim

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Bekanntmachungen und Informationen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde im Beteiligungsverfahren.

Wenn Sie Fragen zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Altlußheim haben, hilft Ihnen unser Bauamt gerne weiter.

Bebauungsplans der Innenentwicklung „Untere Hauptstraße“
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat billigte in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.24 den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Untere Hauptstraße“ zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.03.24 und beschloss, die betroffene Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der betroffene Planbereich ist in folgender Karte (PDF-Datei) durch Umrandung dargestellt.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung ist es, den planungsrechtlichen Rahmen für die Umnutzung und auch Aufstockung vorhandener Gebäude zu formulieren. Darüber hinaus erfolgt mit diesem Bauleitplanverfahren eine planungsrechtliche Steuerung der erwünschten Nachverdichtungsmaßnahmen. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Örtlichen Bauvorschriften im Rathaus zur Einsichtnahme offengelegt sowie gleichzeitig im Internet auf der Seite der Gemeinde Altlußheim veröffentlicht.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird dazu Gelegenheit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme in der Zeit vom 27.06.2024 bis 29.07.2024 gegeben.

Der Plan mit Begründung ist unter den untenstehenden Links während der Dauer der Offenlage einsehbar.

1 Karte (PDF-Datei)
1-1 Legende (PDF-Datei)
2 Schriftliche Festsetzungen (PDF-Datei)
3 Örtliche Bauvorschriften (PDF-Datei)
4 Begründung (PDF-Datei)

Zusätzlich liegt der Plan mit Textteil im Rathaus, Zimmer 1.13, Rathausplatz 1 zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten aus. Diese sind Mo., Di., Do., Fr. 8-12 Uhr, Mi. 8-12:30, 14-16 Uhr, Do. 14-18 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens erfolgt, aufgrund der inhaltlichen Zielsetzung sowie der Lage des Plangebietes, auf der Grundlage des § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“. 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zukünftig zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO liegt gemäß der im § 13 a BauGB Abs. 1 Satz 2 genannten Größenordnung unter einem Wert von 20.000 m². 

Die überplante Fläche liegt außerhalb von „NATURA2000“-, Landschaftsschutz-, Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten. Darüber hinaus befinden sich keine geschützten Biotope innerhalb des Plangebietes. 

Eine überschlägige Prüfung der in der Anlage 2 des Baugesetzbuches genannten Kriterien kam zu der Einschätzung, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes keine erheblichen Umweltauswirkungen zur Folge haben wird. Die Planungsinhalte haben weder nennenswerte räumliche Auswirkungen noch sind aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten zu erwarten. 

Von der Aufstellung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Ausarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird daher Abstand genommen.

Altlußheim, 17.06.24

Gez.: Uwe Grempels
-Bürgermeister-