Aktuelles: Gemeinde Altlußheim

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Gemeinde führt Hundebestandsaufnahme durch

Artikel vom 19.06.2023

Hundehalter müssen ihre Vierbeiner steuerlich anmelden. Die Gemeindeverwaltung führt deshalb ab Montag, 8. Mai bis voraussichtlich 28. Juli eine Hundebestandsaufnahme im Gemeindegebiet durch. Damit soll aus Gründen der Steuergerechtigkeit sichergestellt werden, dass die Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind.

Dafür werden alle Haushalte im genannten Zeitraum von Mitarbeitern der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste besucht und um Auskunft über den Hund gebeten. Die Befragung findet wochentags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 18 Uhr statt.

Die Firma Springer Kommunale Dienste wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dabei trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine Legitimation mit sich, um sich auszuweisen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 10.000 € geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich daher, Hunde schnellstens anzumelden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 96 Euro. Für einen Zweithund sowie jeden weiteren Vierbeiner fallen 192 Euro an.

Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Hundesteuer ist

Melanie Saxer
Telefonnummer: 06205 3943-22
E-Mail schreiben

Das Formular zur Hundesteueranmeldung finden Sie hier (PDF-Datei) oder kann bei Bedarf bei Frau Saxer angefordert werden.