Aktuelles: Gemeinde Altlußheim

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Bebauungsplan "Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle"

Artikel vom 09.03.2023

Bebauungsplan "Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle"

Der Gemeinderat der Gemeinde Altlußheim hat am 13.12.22 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle“ nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Planbereich ist im Lageplan dargestellt.

Der Bebauungsplan „Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus (Bauamt) während der Öffnungszeiten eingesehen werden; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Weiterhin kann der Bebauungsplan mit diesen Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden (https://www.altlussheim.de/leben-wohnen/bauen/wirksame/-rechtskräftige-bebauungsplaene)

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Link zum Bebauungsplan