Aktuelles: Gemeinde Altlußheim

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Informationen zur Grundsteuerreform

Artikel vom 08.02.2023

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt alle Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer erhielten nun auch für ihren land- und forstwirtschaftlichen Besitz (Grundsteuer A) Mitte Januar 2023 vom Finanzamt ein entsprechendes Informationsschreiben zugeschickt. Darunter fallen auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke z.B. verpachtete oder eigengenutzte Äcker, Grünland, und Streuobstwiesen. Die Abgabe der Feststellungserklärung bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A ausreichend.

Die Abgabefrist für das bebaute Grundvermögen (Grundsteuer B) endete bereits am 31. Januar 2023. Hier gilt lediglich noch eine gewisse Kulanzfrist für die Abgabe der Feststellungserklärung.

Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über "Mein ELSTER". Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist "Mein ELSTER" direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen.

Alle wichtigen Links mit den notwendigen Informationen und Daten zur Grundsteuerreform und zur Feststellungserklärung finden Sie unter: