Aktuelles: Gemeinde Altlußheim

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Unterbringung von Flüchtlingen - Aufruf zur Bereitstellung von Wohnraum

Artikel vom 19.01.2023

Die Gemeinde Altlußheim bittet, dass sich die Eigentümer von leerstehenden Wohnungen oder Häusern melden, wenn sie diesen Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen möchten.
Täglich ist eine enorme Anzahl an Flüchtlingen auf dem Weg nach Deutschland, nicht nur durch den Krieg in der Ukraine. Diese Flüchtlinge werden zunächst in einer Flüchtlingserstaufnahme untergebracht. Danach werden sie von den Landkreisen den Gemeinden zugeteilt, die dann für deren Unterbringung zuständig sind.
Für diese Anschlussunterbringung sucht die Gemeinde Altlußheim Wohnraum. Die Gemeindeverwaltung ist daran interessiert, geeignete Wohnungen bzw. Häuser anzumieten, um die zugewiesenen Flüchtlinge dort unterzubringen.

Ein Mietvertrag würde direkt mit der Gemeinde Altlußheim abgeschlossen. Infolge dessen steht die Gemeinde Altlußheim für die Mieterpflichten ein.
Grundvoraussetzung für die Geeignetheit einer Wohneinheit bzw. eines Wohnhauses ist insbesondere, dass diese nicht sanierungsbedürftig ist und zudem keine Beheizung durch „offenes Feuer“ in Form von Kachel- oder Kaminöfen erfolgt.

Wer Wohnraum zur Verfügung stellen kann, wird gebeten, dies dem Amt für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung anzuzeigen:

Die Unterbringung und Integration der großen Zahl an Flüchtlingen, die nach Deutschland gekommen sind und weiterhin kommen, kann nur mit der Solidarität und Mithilfe von möglichst Vielen bewältigt werden.

Die Verwaltung dankt daher schon vorab den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.