Aktuelles: Gemeinde Altlußheim

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Gemeinderatsbeschlüsse in Kürze

Artikel vom 26.03.2024

Gemeinderatsbeschlüsse vom 19. März 2024

Bebauungsplan "Am Friedhof II"

Der Entwurf für den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Friedhof II“ wurde vom Planungsbüro WSW & Partner weiterentwickelt und dem Gemeinderat öffentlich vorgestellt und erläutert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplans "Am Friedhof Il" (Stand 07. März 2024) als 30-tägige Offenlage der Planungsunterlagen. Die Öffentlichkeit ist durch ortsübliche Bekanntmachung darüber zu informieren. Bei der Offenlage ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Parallel hierzu ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan "Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße"

Der Bebauungsplan Quartier „Wilhelm Busch-, Friedrich-, Haupt-, und Hockenheimer Straße“ wurde ebenfalls vom Planungsbüro WSW & Partner weiterentwickelt und dem Gemeinderat öffentlich vorgestellt und erläutert.

Der Gemeinderat beschloss ebenso einstimmig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans" Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße" (Stand 07. März 2024) als 30-tägige Offenlage der Planungsunterlagen. Die Öffentlichkeit ist durch ortsübliche Bekanntmachung darüber zu informieren. Bei der Offenlage ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Parallel hierzu ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Errichtung einer Überdachung mit Photovoltaikanlage-Anlage (PV-Anlage) auf dem Sportplatzgelände - Fördergelder der UEFA

Im Zusammenhang mit der EURO 2024 hat die UEFA ein eigenes Klimaschutzprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen Fördermittel für Klimaschutzprojekte (d.h. mit klimaschützender Wirkung) zugunsten des Amateurfußballs in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Die begünstigten Vereine müssen 10 % der gesamten Projektkosten bzw. bis zu maximal 5.000 € selbst tragen.
Der Sportverein Altlußheim möchte sich nun mit einem Projekt auf dem gemeindeeigenen Sportplatzgelände bewerben. Geplant ist eine schattenspendende Überdachung (ca. 40m x 12m) zwischen dem Hartplatz und dem großen Rasenplatz mit einer PV-Anlage darauf. Für die Gesamtmaßnahme (PV-Anlage, Überdachung, Errichtung, Erschließung, usw.) werden Kosten in Höhe von bis zu 250.000 € (max. Förderbetrag) angenommen.
Mit den Einspeisevergütungen könnte der Verein künftig wesentliche Projekte vorantreiben, die aus wirtschaftlichen Gründen andernfalls nicht möglich wären.

Als Grundstückseigentümerin muss die Gemeinde Altlußheim dem Bauvorhaben bzw. Projekt grundsätzlich zustimmen. Der Gemeinde würden bei einer Förderzusage keine Kosten entstehen.
Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die Bewerbung des Sportvereins mit der Errichtung einer Überdachung mit PV-Anlage auf dem Sportplatzgelände und stellte bei einer Förderzusage eine Zustimmung zum Bauantrag in Aussicht.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2024 einen Mitarbeiter der Verwaltung einstimmig zum Oberamtsrat befördert hat.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 20. Februar 2024

Neue Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle werden öffentlich ausgeschrieben

Die erste Ausschreibung zum Bau der Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle musste aufgrund massiver Überschreitung des Kostenrahmens und damit auch entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgehoben werden. Die Verwaltung hatte daraufhin weitere Unterstützung zur Überarbeitung und Optimierung der technischen Ausführungen beim Planungsbüro Mathias Braun aus Ludwigshafen eingeholt.

Die neu überarbeitete Kostenberechnung beläuft sich nun auf 850.000 € und liegt somit rund 110.000 € unter der ursprünglichen Kostenkalkulation. Die Verringerungen ergaben sich insbesondere durch:

  • den Wechsel des Aufbaus beim Soccerfeld.
  • Veränderungen bzw. Optimierungen im Bauablauf und den damit zusammenhängenden Verkehrssicherungsmaßnahmen.
  • den Wegfall der geplanten Bewässerungsanlage. Die vom Auftragnehmer durchzuführende Aufwuchspflege kann bei Bedarf durch einfache Beregnungsschläuche ergänzt werden.
  • die Reduzierung auf einen Versorgungspoller für die Stromversorgung ohne Trinkwasser.

Der Gemeinderat beschloss auf dieser Basis nun einstimmig die Herstellung der Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle und beauftragte die Verwaltung die Maßnahmen auszuschreiben. Darüber hinaus wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, vorbehaltlich der genehmigten Haushaltssatzung, die Arbeiten innerhalb des beschlossenen Finanzrahmens zu vergeben.

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen – Planungsentwurf

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2023 wurde nach Vorstellung der Planung für den Umbau der 4 Bushaltestellen im Ort die weitere Beratung und Entscheidung vertagt. In der Februar-Sitzung wurden vom Gemeinderat nun die jeweils vom Planungsbüro weiter zu bearbeitenden Ausführungs- und Ausstattungsvarianten für die einzelnen Stationen beschlossen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgelegten Planung für die 4 barrierefreien Bushaltestellen grundsätzlich zu. Für die Haltestelle Rebstöckl sollen 2 Varianten (als Busbucht und Buskap) in die weitere Prüfung mit den Fachstellen eingebracht werden.

Die vorhandenen Wartehäuschen Rebstöckl, Raiffeisen, Quelle sollen durch Neubauten ersetzt werden. Für die Haltestelle Hauptstraße 113 soll der Wartebereich nach positiver Prüfung der technischen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen mit einem Regenschutz ausgestattet werden. In der Planung und Kostenermittlung wird die Ausstattung der Haltestellen mit „Digitaler Fahrgast-Information“ vorgesehen.

Die beschlossenen Varianten werden nun den beteiligten Fachstellen (Behindertenbeauftragter, Verkehrsverbund VRN, Polizei, Verkehrsbehörde) zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Danach erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Bauhof

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Umsetzung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher auf dem Bauhof Altlußheim. Die Verwaltung wurde ermächtigt die Ausschreibung, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung, durchzuführen und die Vergabe im Rahmen der Haushaltsmittel zu veranlassen. Im Haushalt 2024 sind für die Maßnahme 115.000 € vorgesehen.

Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses und einem Hofladen in der Peterstraße

Diese Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung vom 14. November 2023 behandelt. Der Gemeinderat hatte den hierin gestellten Fragen und somit der Bauvoranfrage zugestimmt.

Die im parallel verlaufenden Baugenehmigungsverfahren geforderte, genau berechnete Grundflächenzahl (GRZ, Maß der Überbauung) weicht nun von der ursprünglichen Fragestellung zur GRZ ab.

Der Gemeinderat befürwortete unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen für die nun höhere Versiegelung einstimmig auch die neue Grundflächenzahl. Als Ausgleich soll das Flachdach des Verbindungsgebäudes begrünt und die Stellplatzfläche entweder vorrangig mit 2 großkronigen Bäumen überstellt oder mit verdunstungs- und versickerungsfähigem Belag ausgeführt werden.

Durch diese Maßnahmen werden die Nebenanlagen ökologisch verbessert und können diese Flächen zu lediglich 50 % auf die GRZ angerechnet werden.

Neugestaltung des St. Martins Umzugs – Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, den St. Martins Umzug nicht mehr auf dem Rathausplatz beginnen und enden zu lassen. Start sollte weiterhin auf dem Rathausplatz sein, enden sollte der Zug jedoch entweder im Schulhof oder auf dem Messplatz. Begründet wurde eine Zugänderung mit dem erfreulicherweise regen Zuspruch aus der Bevölkerung für den Umzug und die damit immer unüberschaubarer werdende Veranstaltung auf dem Rathausplatz.

Ein Ende des Umzugs an anderer Stelle bedeutet für die Verwaltung jedoch einen großen personellen, materialtechnischen und somit sicherlich auch finanziellen Mehraufwand. Die Versorgungsinfrastruktur rund um den Rathausplatz mit Rat- und Bürgerhaus ist nahezu ideal. Synergie-Effekte im Zusammenhang mit dem unmittelbar vor dem Umzug ebenso auf dem Rathausplatz seitens der Verwaltung vorzubereitenden und zu begleitenden „Rathaussturm“ fallen mit einem Zugende an anderer Stelle weg.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich den Antrag mit der Maßgabe weiterzuverfolgen, auch den Feuerwehrhof in der Hirtengasse als zusätzlichen Veranstaltungsraum in die Prüfung mit einzubeziehen.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. Januar 2024

Verabschiedung des Haushaltsplans der Gemeinde und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2024

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Haushalt der Gemeinde und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2024. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird die Haushaltssatzung 2024 im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.

Die Rede von Bürgermeister Uwe Grempels zur Einbringung des Haushalts 2024 im Rahmen der Einbringung des Haushalts in der Dezember-Sitzung und die Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen hierzu in der Januar-Sitzung stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

Rede von Bürgermeister Uwe Grempels zur Einbringung des Haushalts 2024 (PDF-Datei)
Haushaltsrede der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (PDF-Datei)
Haushaltsrede der Fraktion der FWV (PDF-Datei)
Haushaltsrede der CDU-Fraktion (PDF-Datei)
Haushaltsrede der SPD-Fraktion (PDF-Datei)

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ weist für das Jahr 2024 einen konstanten Wasserpreis aus. Der Wasserpreis wurde letztmals zum 01.01.2022 auf 1,27 €/m3 erhöht. Dieser Preis kann auch für das Jahr 2024 gehalten werden.

Genehmigung der Annahme von Spenden im 1. Halbjahr 2023

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im zweiten Halbjahr 2023 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Spenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 8.725,-- € und verteilte sich auf 28 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für die Pumptrack-Anlage, die Kita Sonnenschein, die Seniorenarbeit und den Sozialfonds. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

Förderung von Miniphotovoltaikanlagen

Auf Anträge der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion geht die nun vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene kommunale Förderung von Miniphotovoltaikanlagen („Balkonkraftwerke“) zurück.

Die Förderung beträgt pro Anlage 150 €. Voraussetzung ist, dass die Anlage mindestens 300 € kostet. Die Modulanzahl ist dabei nicht relevant. Pro Haushalt ist die Förderung auf eine Anlage begrenzt. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget beträgt 10.000 €.

Nach Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Kommunalrechtsamt ist eine Antragstellung voraussichtlich ab dem 01.03.2024 möglich. Gefördert werden Maßnahmen rückwirkend ab dem 01.01.2024, dabei gilt das Rechnungsdatum.

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen 2024

Das Innenministerium hat als Wahltag für die nächsten Kommunalwahlen den 09. Juni 2024 bestimmt. An diesem Tag finden die Wahlen des Kreistags und des Gemeinderats statt. Außerdem wird an diesem Tag die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament durchgeführt.

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeinderatswahlen; er hat darüber zu wachen, dass Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorschriftsmäßig umgesetzt werden. Im vorbereitenden Verfahren ist ihm die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge zugewiesen. Bei der Wahl der Kreisräte und der Europawahl hat er die Leitung der örtlichen Durchführung der Wahl und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Der Gemeinderat bildete und wählte durch offene Wahl im Wege der Einigung den Gemeindewahlausschuss in folgender Zusammensetzung:

  • Vorsitzender kraft Gesetzes: Bürgermeister Uwe Grempels
  • Stellvertreter: Hauptamtsleiter Stefan Kuhn (vorsorglich, falls alle Bürgermeisterstellvertreter/innen sich wieder zur Wahl stellen)
  • Beisitzer: Dr. Rainer Bens / Vertreter: Klaus Rittlinger
  • Beisitzer: Klaus D. Albrecht / Vertreter: Klaus Schmidt
  • Beisitzer: Lothar Nagel / Vertreter: Wolfgang Seehaus
  • Beisitzer: Dr. Gerd Eisenhofer / Vertreter: Stephan Flörchinger

Zum Schriftführer des Ausschusses wurde von Bürgermeister Uwe Grempels Ordnungsamtsleiter René Hoffmann bestellt.

Privates Bauvorhaben

Der Gemeinderat lehnte die Umnutzung eines Mehrfamilienhauses zu einem Einfamilienhaus in der Goethestraße mehrheitlich erneut ab, da in dem äußerlich unveränderten Gebäude weiterhin die Möglichkeit für die Nutzung von mehreren Wohneinheiten besteht. Durch den Wegfall der aktuell durch Baulast gesicherten Stellplätze im Zuge der Umnutzung würde eine Verschlechterung der Ansprüche an Stellplätzen erfolgen. Bei einer späteren Umnutzung, zurück in ein Mehrfamilienhaus, wären die bestehenden Stellplätze nicht mehr gesichert. Für das Einfamilienhaus müssen zukünftig nur noch 2 Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden, anstatt der bisherigen 8 Stellplätze. Die Baurechtsbehörde Hockenheim hatte die Gemeinde ersucht, nochmals über das Einvernehmen zu beraten, und mitgeteilt, gegebenenfalls eine erneute ablehnende Entscheidung zu ersetzen.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Uwe Grempels gab folgende in der nicht öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2023 gefasste Beschlüsse bekannt:

  • Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von 9.152,00 € zzgl. Mahngebühren und Säumniszuschläge.
  • Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die Stundung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von insgesamt 6.708,00 € verbunden mit einer Ratenzahlung in Höhe 200,00 € pro Monat.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 12. Dezember 2023

Haushaltsplan der Gemeinde und Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Jahr 2024 eingebracht

Der Gemeinderat nahm nach den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss einstimmig den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 zur Kenntnis.

Verabschiedet bzw. beschlossen wird der Haushalt in der Gemeinderatssitzung im Januar. In diesem Rahmen werden auch die Fraktionen ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2024 abgeben.

Gleichzeitig mit dem Gemeindehaushalt wurde dem Gemeinderat auch der Entwurf des Erfolgs- und Vermögensplans des Eigenbetriebs Wasserwerk für das Jahr 2024 vorgestellt.

Barrierefreier Ausbau der örtlichen Bushaltestellen

Die Gemeinde Altlußheim wurde dieses Jahr in das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen aufgenommen.

Das beauftragte Ingenieurbüro Willaredt hat nun in einem ersten Schritt die Bestandslage aufgenommen und Entwürfe für die Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen erstellt. Das Büro stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die einzelnen Entwürfe sowie die Anforderungen an den Ausbau mit den jeweiligen technischen Vor- und Nachteilen detailliert vor.

Aufgrund der umfangreichen und auch neuen Informationen sprach sich das Gremium mehrheitlich für eine Vertagung der Entscheidung aus.

Private Bauvorhaben

Den Bauantrag zur Aufstockung eines Einfamilienhauses verbunden mit einem begrünten Flachdach auf einem Anwesen in der Friedensstraße befürwortete der Gemeinderat einstimmig.

Einem Bauvorhaben zum Wiederaufbau und zur Sanierung sowie der Dachstuhlerneuerung nach einem Brand eines Gebäudes auf einem Anwesen in der Ludwigstraße versagte der Rat wiederholt mehrheitlich die Zustimmung. Die Mehrheit des Rates folgte hiermit der Einschätzung der Verwaltung, die weiterhin eine signifikante Abweichung des Vorhabens von der umgebenden Bebauung feststellt.

Bekanntgabe eines nicht öffentlich gefassten Beschlusses

Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. November 2023 einstimmig der Stundung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von 3.357,00 € über 34 Monate verbunden mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 100,-- € zugestimmt hat.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. November 2023

Kommunales Energiemanagement (KEM); Vorstellung des Energieberichtes 2022

Nach der Auftaktveranstaltung zur Einführung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM) im November 2022 liegt inzwischen der Energiebericht des Jahres 2022 vor.

Der Energiebericht dient der Überprüfung und Bewertung des Energie- und Wasserverbrauchs der kommunalen Liegenschaften. Hierfür wurden die Verbrauchsdaten aller kommunalen Gebäude zusammengetragen und ausgewertet. Daraus wurden Energiekennwerte gebildet, die es ermöglichen, die kommunalen Gebäude gleicher Nutzungskategorie miteinander zu vergleichen.

Der Energiebericht wurde in der Sitzung von der Netze BW dem Rat vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Der umfangreiche Energiebericht ist hier (PDF-Datei) einzusehen.

Erweiterung der Albert-Schweitzer Grundschule

Die Kostenberechnung für die Erweiterung der Grundschule wurde vom Architekturbüro unter Berücksichtigung der jüngsten Änderungen aktualisiert. Die Kosten konnten demnach um rund 0,5 Mio € auf nun knapp 6,2 Mio €, inklusive Baunebenkosten, gesenkt werden. Nach der vorliegenden Planung verteilen sich die Hauptnutzungen in dem viergeschossigen Gebäude wie folgt:

  • Untergeschoß: Räume für den Jugendtreff und das Büro des Schulsozialarbeiters.
  • Erdgeschoß: Mensa und Küche
  • 1. Obergeschoß: Bücherei und ein Klassenzimmer
  • 2. Obergeschoß: Zwei Klassenzimmer und ein Differenzierungszimmer

Mit der Ausschreibung der Gewerke Rohbau, Dacharbeiten, Fenster u. Metalltüren sowie Gerüst soll nun die Umsetzung der Planungen beginnen.

Der Gemeinderat stimmte den aktuellen Planunterlagen zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule einstimmig zu und nahm die damit verbundenen Kostenberechnungen zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Ausschreibung der Rohbaugewerke zu beginnen und bevollmächtigte die Verwaltung zur Auftragsvergabe innerhalb der durch die Kostenberechnung ermittelten Werte.

Private Bauvorhaben

Im Zuge einer Bauvoranfrage hatte der Gemeinderat über die Herstellung von 4 Pkw-Stellplätzen im Vorgartenbereich - alternativ 5 Stellplätze im Hof – auf einem Anwesen in der Friedensstraße zu entscheiden. Die Schaffung von 4 Stellplätzen im Vorgartenbereich und teils auf gemeindeeigenem Grundstück lehnte der Rat mehrheitlich aufgrund der städtebaulichen Lage an einer stark befahrenen Sammelstraße sowie der verdichteten Wohnnutzung ab. Ein Kompromissvorschlag mit lediglich 2 Stellplätzen im Vorgartenbereich fand keine Mehrheit.

Im Rahmen einer weiteren Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten und einem Hofladen hatte der Gemeinderat über folgende grundsätzliche Fragestellungen zu befinden:

  • Ist die Bebauung mit zwei Gebäudekörpern und deren Ausrichtung auf dem Grundstück zulässig?

Die beiden Gebäudekörper orientieren sich bezüglich der Ausrichtung und der Gebäudetiefe an dem direkten Nachbarn und fügen sich somit in die Umgebung ein. Ebenfalls fügt sich das Maß der Überbauung mit dem Hauptgebäude ein (Grundflächenzahl von knapp über 0,4 - GRZ I). Die GRZ II (Grundflächenzahl mit Nebengebäude) sollte die 0,6 nicht überschreiten.

  • Reichen 6 Pkw-Stellplätze und 11 Fahrradstellplätze (5 Fahrradstellplätze nur für den Hofladen, 6 Fahrradstellplätze im Treppenhaus) aus?

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde müssten pro Wohneinheit bis zu zwei Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden. Somit müssten, je nach Wohnungsgröße, bis zu sechs Stellplätze für die Wohnnutzung nachgewiesen werden. Für den Hofladen sind voraussichtlich weitere 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Die genaue Berechnung der Gewerbestellplätze und Fahrradstellplätze erfolgt durch die Baurechtsbehörde.

  • Ist die Lage der Stellplätze auf dem Grundstück hinsichtlich der Grundstückssituation und des Zuschnitts zulässig?

Eckgrundstücke wie diese stellen häufig eine Besonderheit dar. Aufgrund der langgestreckten und schmalen Form des Grundstücks ist auch eine Bebauung im rückwärtigen Bereich nur durch eine 2. Erschließung praktisch nutzbar. Die Anordnung der geplanten Kfz-Stellplätze erfordert in der Summe eine Zufahrtsbreite von 11 m. Der Anordnung der Stellplätze wird auch im rückwärtigen Bereich zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bauvoranfrage, entsprechend den vorstehend ausgeführten Stellungnahmen zu.

Den Bauantrag zur Umnutzung eines Mehrfamilienhauses mit bisher vier Wohneinheiten in ein Einfamilienhaus in der Goethestraße lehnte der Gemeinderat mehrheitlich ab, da in dem äußerlich unveränderten Gebäude weiterhin die Möglichkeit für die Nutzung von mehreren Wohneinheiten besteht. Durch den Wegfall der aktuell durch Baulast gesicherten Stellplätze im Zuge der Umnutzung würde darüberhinaus eine Verschlechterung der Ansprüche an Stellplätzen erfolgen. Bei einer späteren Umnutzung, zurück in ein Mehrfamilienhaus, wären die bestehenden Stellplätze nicht mehr gesichert.

Im Zuge eines Bauantrages zur Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Speyerer Straße hatte der Gemeinderat über Befreiungsanträge zugunsten von Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entscheiden.

Der Rat stimmte einer leichten Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ I) von 0,4 für das Hauptgebäude einstimmig zu, da die zulässige Überbauung des Grundstücks inkl. Nebenanlagen (GRZ II) von 0,6 eingehalten wird. Ebenso befürwortete das Gremium einstimmig die Überschreitung der hinteren Baugrenze in einer Breite von 9,58 m um 2 m in Anlehnung an die zulässige Überschreitung der Baugrenze um 2 m durch Wintergärten. Sollte im Zuge des Vorhabens wie geplant ein Baum in einer öffentlichen Baumscheibe im Zufahrtsbereich wegfallen, ist dieser Baum vom Bauherren im öffentlichen Bereich wieder zu ersetzen, so die einstimmige Forderung des Gemeinderats.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen (Beschlüsse spätestens 1 Woche nach der Sitzung) können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2023

Senioreneinrichtung auf dem gemeindeeigenen Grundstück Salierstraße 69

Jahresabschluss 2020 der Gemeinde

Die Gemeinde Altlußheim hat zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Die dafür notwendige Eröffnungsbilanz wurde im Juli 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Nach der Eröffnungsbilanz liegt nun auch der erste Jahresabschluss nach dem NKHR vor.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen wesentlichen Eckdaten stellt sich wie folgt dar:

Das ordentliche Ergebnis fällt mit einem Plus von 1.297.614,97 € deutlich besser aus als geplant (Plan 2020: Minus in Höhe von 568.700 €). Durch das deutlich besser ausgefallene ordentliche Ergebnis ergibt sich in der Gesamtfinanzrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.520.711,09 €. Der Bestand an Zahlungsmitteln betrug zum 31.12.2020 1.810.040,46 €.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss einstimmig fest.

Jahresabschluss 2020 für das Wasserwerk der Gemeinde

Das Wirtschaftsjahr 2020 des Wasserwerks wurde mit einem Gewinn in Höhe von 10.553,85 € abgeschlossen. Es wurde eine Konzessionsabgabe in Höhe von 22.682,61 € (Vorjahr 26.896,23 €) erwirtschaftet. Diese ist an die Gemeinde abzuführen, d. h. im Kernhaushalt entsteht dadurch ein Ertrag. Der Schuldenstand konnte auch im Jahr 2020 verringert werden und liegt zum 31.12.2020 bei 90.499,66 € (Vorjahr 101.054,01 €). Die Gebühren für einen Kubikmeter Wasser betragen seit dem 01.01.2015 netto 1,11 €. Im Jahr 2020 gehörte dieser Wasserpreis nach wie vor zu den niedrigsten im Rhein-Neckar-Kreis.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk gemäß § 16 EigBG ebenfalls einstimmig fest.

Haushaltsanträge der Fraktionen für das Jahr 2024

In der Oktober-Sitzung des Gemeinderates haben die Fraktionen traditionell die Möglichkeit, ihre Anträge für das kommende Haushaltsjahr vorzustellen.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen brachte folgende Themen in die Beratungen ein:

  • Fortführung der kostenlosen Abgabe von Blühsamen an die Bürgerschaft
  • Neu- wie auch Ersatzpflanzungen von Bäumen auf der Gemarkung
  • Neupflanzung von Bäumen auf den Freiflächen des Friedhofs
  • Bereitstellung von Finanzmittel in Höhe von 5.000,-- € für die Beschaffung von neuen Feuerwehrschläuchen
  • Bereitstellung von Finanzmittel in Höhe von 5.000,-- € für die Ertüchtigung der Flutlichter auf dem Sportplatz
  • Konsequentes Aufbringen von Photovoltaikanlagen auf primär gemeindeeigenen Dächern und Freiflächen
  • Verkehrsberuhigung in der Hockenheimer Straße

Die Fraktion der Freien Wähler verzichtete angesichts der angespannten Haushaltsituation und insbesondere der anstehenden Schulhauserweiterung auf Anträge und neue Aufgaben für das Jahr 2024. Für die Fraktion stand das Abarbeiten der zahlreichen, sich bereits in der Warteschleife befindlichen Projekte im Vordergrund.

Die Stellungnahme der CDU-Fraktion schloss sich inhaltlich hier nahtlos an. Angesichts des Großprojektes „Schule“ und des bestehenden Umsetzungsstaus schlug die CDU-Fraktion auch für 2024 und darüber hinaus keinerlei neue Investitionen vor. Angefangenes sei abzuschließen und der Fokus müsse auf der Erweiterung des Schulstandorts legen. Darüber hinaus gäbe es keinen Spielraum für teure Sonderwünsche mit zweifelhaftem Mehrwert, so das Fazit der CDU-Fraktion.

Die SPD-Fraktion möchte die Innenverdichtung von 2 Wohnquartieren mit Bebauungsplänen fortführen, um jungen Familien in 2. Reihe auf dem Grundstück der Eltern oder Großeltern finanziell den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Finanzierung der geplanten Schulhauserweiterung über die Haushaltsjahre 2024 und 2025 verteilt werden. Wichtig ist der Fraktion auch, auf allen Kinderspielplätzen spätestens im kommenden Frühjahr großkronige Bäume als Sonnenschutz und Schattenspender zu setzen.

Welche Anträge und Maßnahmen es letztendlich in den Haushalt 2024 schaffen, werden die anstehenden Haushaltsberatungen im November zeigen. Bürgermeister Uwe Grempels wird voraussichtlich in der Dezember-Sitzung den Haushalt 2024 einbringen und vorstellen. Im Januar sollen dann die Fraktionen Ihre abschließenden Stellungnahmen abgeben und gleichzeitig die Verabschiedung des Haushalts 2024 erfolgen.

Senioreneinrichtung auf dem gemeindeeigenen Grundstück Salierstraße 69

Gemeinderat und Verwaltung sehen im Bereich der Senioreneinrichtungen auf Grund der demografischen Entwicklung einen steigenden Bedarf für Altlußheim. Der wachsenden Versorgungslücke soll mit dem Bau einer Pflege- und Betreuungseinrichtung auf dem noch freien Gemeindegrundstück Salierstraße 69, neben dem Kindergarten Sonnenschein, entgegengewirkt werden.

Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, entsprechend kompetente Investoren und Betreiber von Senioreneinrichtungen anzufragen, ob und in welcher Form für Sie eine Realisierung in Altlußheim möglich ist.

Insgesamt fünf Interessenten hatten dem Gemeinderat ihre Unternehmen und Konzepte dem vorgestellt.

Der Gemeinderat beauftragte nun einstimmig die Verwaltung mit dem Bieter Evangelische Heimstiftung Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel die notwendigen Vertragsentwürfe und Unterlagen zu erarbeiten.

Private Bauvorhaben

Den Bauantrag zur Errichtung eines Wochenendhauses im Unteren Bärlach lehnte das Gremium mehrheitlich aufgrund der Überschreitung der maximal zu bebauenden Grundfläche um 24,23 m² ab.

Der Gemeinderat stimmte einem Bauantrag zur Teilung einer gewerblichen Ladenfläche in der Hauptstraße in 3 bereits bestehende unabhängige Gewerbeeinheiten für Büroräumlichkeiten, einen Ladenverkauf mit Bewirtung und einem Ladengeschäft einstimmig zu. Die notwendige bzw. ausreichende Zahl an Kfz-Stellplätzen im Hof prüft die Baurechtsbehörde.

Ebenfalls einstimmig befürwortete der Gemeinderat den Bauantrag zur Errichtung eines Laternendaches in der Goethestraße, um somit zusätzlichen Wohnraum im 3. Geschoss zu generieren. Durch die Aufstockung entsteht kein 3. Vollgeschoss und auch keine weitere Wohneinheit. Die Länge des Aufbaus entspricht auch den grundsätzlichen „Gaubenregelungen“ der Gemeinde Altlußheim.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Uwe Grempels gab die in nicht öffentlicher Sitzung am 19. September 2023 gefassten Beschlüsse bekannt.

Nach einer Laufzeit von sechs Jahren hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Mieten in den gemeindeeigenen Wohnungen um durchschnittlich 9,5 Prozent anzuheben. Ebenso wurden die Mieten für die gemeindeeigenen Garagen um 5,- € im Monat erhöht.

Da in den kommenden Jahren weiter von einem Bedarf an Wohnraum für Geflüchtete auszugehen ist, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Mietvertrag für das Objekt Mühlstraße 5 -7 um weitere 5 Jahre vom 01.03.2024 bis 28.02.2029 zu verlängern.

Aufgrund der beruflichen Neuorientierung der Leiterin der Gemeindebücherei, Frau Schupp, hat der Gemeinderat einstimmig die Übertragung der Leitungsaufgaben mit einem Umfang von 17,5 Stunden zum 1.12.2023 an Frau Kramer beschlossen. Die durch diese Umbesetzung freigewordene Stelle einer Zusatzkraft mit einem Umfang von 7,5 Stunden wird ausgeschrieben.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 19. September 2023

Bauhof und Eigenbetrieb Wasser erhalten je ein Elektrofahrzeug

Ersatzbeschaffung von zwei Fahrzeugen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig für das Wasserwerk der Gemeinde einen Mercedes E-Sprinter (Kastenwagen) zu beschaffen. Es handelt sich hierbei um eine Ersatzbeschaffung. Nach Abzug des Förderzuschusses verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 38.318,-- €.

Mehrheitlich beschloss der Rat zudem für den Bauhof einen Fiat E-Ducato (Pritsche-Dreiseitenkipper) anzuschaffen. Hierbei handelt es sich ebenso um eine Ersatzbeschaffung. Nach Abzug des Förderzuschusses verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 59.150,-- €. 12.950,-- € werden für die Beschaffung überplanmäßig im Haushalt 2023 bereitgestellt, so der mehrheitlich Beschluss des Rats.

Pumptrack-Anlage – Annahme von Spenden und Ausschreibung der Maßnahme beschlossen
Auf Grund der Kostensteigerungen im Bausektor hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt zur Kofinanzierung der Pumptrack-Anlage mindestens 20.000,-- € an Spenden zu generieren. Bis zum 30. August waren bei der Gemeinde Spenden in Höhe von 24.500,-- € eingegangen. Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die Annahme dieser Spenden.
Die Gemeinde Altlußheim bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich.
In Folge des Spendeneingangs beschloss das Gremium nun mehrheitlich die Umsetzung der Pumptrack-Anlage mit veranschlagten Kosten in Höhe von rund 100.000,-- € und beauftragte die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung zur Vergabe der Leistung ermächtigt, solange der Auftragswert innerhalb des Kostenrahmens und der verfügbaren Haushaltsmittel liegen.

Fa. Metalux – Neubauten auf Firmengelände
Mit den beantragten Neubauten eines Produktionsgebäudes, einer Produktionstechnikzentrale, eines Bürogebäudes und eines Lager- sowie Pförtnergebäudes ordnet, modernisiert und ertüchtigt die Fa. Metalux umfangreich ihr Firmengelände und bekennt sich somit nachdrücklich zum Standort Altlußheim. Der Neubaukomplex gliedert sich in insgesamt 5 neue Baukörper und mündet in 3 separaten Bauanträgen.
Der Gemeinderat stimmte jeweils einstimmig allen 3 Bauvorhaben einstimmig zu.

Bauantrag zur Errichtung eines Wochenendhauses
Der Tagesordnungpunkt wurde von Bürgermeister Uwe Grempels bereits vor Beginn der Gemeinderatssitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass der Rat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 25. Juli 2023 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst hat:

  • Die Ausschreibung der Leistungen für die Sportflächen „Nördlich der Rheinfranken-Halle“ werden nach § 17 Abs.1 VOB/A aufgrund Budgetüberschreitung von 27% aufgehoben. Die Ausschreibung soll mit Ausführungszeitraum Frühjahr 2024 wiederholt werden.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. Juli 2023

Haushaltszwischenbericht 2023

Kämmerer Nico Franek informierte den Gemeinderat über die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde und die größeren Planabweichungen zum beschlossenen Haushaltsplan 2023. In diesem Zusammenhang gab er auch eine Einschätzung zum Abschluss des Haushaltsjahres ab, die aufzeigt, wie sich das Haushaltsjahr 2023 noch entwickeln könnte.

Der Rat nahm den Bericht zur Kenntnis. Der umfangreiche Bericht ist im Ratsinformationsportal der Gemeinde nachzulesen.

Kindergartengebühren/Elternbeiträge für die örtlichen Kindertagesstätten ab September 2023

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Erhöhungsempfehlung der kommunalen und kirchlichen Fachverbände für die Kindergartengebühren/Elternbeiträge ab September nicht in voller Höhe mit 8,5% sondern mit 6,9% auf die Basis bzw. in Bezug auf die Empfehlungswerte 2022/23 der Fachverbände umzusetzen.

Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, um lediglich 5% zu erhöhen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Darüber hinaus wurde das Essensgeld für die Mittagsverpflegung von 75 € auf 79 € erhöht.

Die Erhöhung der Kindergartengebühren und Verpflegungskosten sind für die beiden kommunalen Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ mittels einer Änderungssatzung in der Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde umzusetzen. Diese Änderungssatzung beschloss der Rat einstimmig.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mozartstr. 2/1 - Frühzeitige Stellungnahmen und Abwägung

Durch den Umbau, die Sanierung und den Teilabriss der Albert-Schweitzer-Schule entstand eine Freifläche von knapp 1.300 m² auf der nun ein Gebäude mit 10 Wohnungen entstehen soll. Mit dem Bebauungsplan Mozartstraße 2/1 soll die Grundlage für eine verträgliche Schaffung von Wohnraum im Innenbereich aufgestellt werden.

Mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung konnten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ihre Stellungnahme zur Planung abgeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat nun in einer Übersicht mit der jeweiligen Beurteilung des Planungsbüros sowie dem Beschlussvorschlag für die Abwägung vorgestellt.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich den Abwägungsvorschlägen zur ersten Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu und beschloss mit den vorgelegten Bebauungsplanunterlagen, Stand 03.07.2023, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Planauslage.

Bebauungsplan der Innenentwicklung Untere Hauptstraße / Niederfeldweg - Neue Gebietsabgrenzung und Aufstellungsbeschluss sowie Veränderungssperre

Bereits 2022 wurde vom Gemeinderat die Notwendigkeit zur Überplanung des Bereichs zwischen Niederfeldweg und Hauptstraße erkannt und die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Auf Grund zwischenzeitlicher Entwicklungen auf der gegenüberliegenden Seite der Hauptstraße wurde hier ebenfalls Handlungsbedarf erkannt. Der bisherige Planungsbereich soll nun um die ungeraden Hausnummern der Hauptstraße sowie den Einmündungsbereich der Kirschenstraße erweitert werden. Diese Erweiterung komplettiert dann den Straßenzug „Untere Hauptstraße“ bis zur Tullastraße.

Der Rat stimmte der neuen Gebietsabgrenzung einstimmig zu und beschloss gemäß § 2 und § 13a BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Untere Hauptstraße“ im beschleunigten Verfahren.

Zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Untere Hauptstraße“ beschloss das Gremium einstimmig für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Untere Hauptstraße“ eine Veränderungssperre als Satzung.

Bauantrag zum Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses im Oberen Bärlach

Der Gemeinderat lehnte den Bauantrag einstimmig ab, da das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Bärlach“ entspricht.

Anträge der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat sowohl die Förderung von Miniphotovoltaikanlagen als auch die Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern für Privatpersonen durch die Gemeinde Altlußheim aus kommunalen Finanzmitteln beantragt.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für die Weiterverfolgung der Anträge. Die Beratung und Entscheidung für eine Förderung soll im Zuge der Haushaltsberatungen 2024 getroffen werden.

Genehmigung der Annahme von Spenden im 1. Halbjahr 2023

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im ersten Halbjahr 2023 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Spenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 16.969,70 € und verteilte sich auf 8 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für den Sozialfonds und die Feuerwehr. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. Juni 2023

Gemeinde Altlußheim betreibt erstmals Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft

Seit dem 01. Juli 2023 befinden sich die beiden Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ in der Trägerschaft der Gemeinde Altlußheim. Einstimmig befürwortete der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Betriebsübergabevertrag für die beiden Kindertagesstätten. In den Vertrag aufgenommen wurde u.a. auch das Angebot an die bisherige Trägerin der beiden Kindertagesstätten, die evangelische Kirchengemeinde Altlußheim, weiterhin religionspädagogische Arbeit in den Einrichtungen zu gestalten.

Ebenso einstimmig stimmte der Rat einer Absichtserklärung für eine abschließende vertragliche Regelung über Grund und Gebäude der Kindertagesstätte Regenbogen zu.

Für eine abschließende Regelung und einen Beschluss hierzu, ist die noch ausstehende gutachterliche Bewertung des Grundstücks und des Gebäudes abzuwarten.

Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken im Feld Waghäusel-Phillipsburg – Verlängerung der Erlaubnis für die Deutsche ERDWärme GmbH

Mit der Mehrheit der Stimmen beschloss der Gemeinderat zum Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Feld Waghäusel-Philippsburg keine Anregungen und Bedenken vorzubringen, da hier keine Interessen der Gemeinde berührt werden. Es handelt sich hierbei bereits um die zweite Verlängerung des Untersuchungszeitraums.

Private Bauvorhaben

Im Zuge eines Bauantrages im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für ein Anwesen in der Hauptstraße befürwortete der Gemeinderat einstimmig den Bau einer Dachterrasse, die Überdachung einer Treppenanlage und die Errichtung eines überdachten Freisitzes. Für das hier auch betroffene Sanierungsgebiet „Altlußheim West“ hat dieses Bauvorhaben keine Relevanz. Insoweit erteilte der Rat hierzu auch einstimmig seine sanierungsrechtliche Genehmigung.

Ebenso keine Einwände brachte das Gremium gegen die Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte in eine Ferienwohnung in der Rheinhäuser Straße vor.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschluss vom 13. Juni 2022

Satzung für die zukünftigen kommunalen Kindertagesstätten einziger Tagesordnungspunkt am 13. Juni 2023

Mit Wirkung vom 01. Juli 2023 wird die Gemeinde Altlußheim die beiden evangelischen Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ in die eigene Trägerschaft übernehmen.

Die Gemeinde Altlußheim betreibt die zukünftigen kommunalen Kindertagesstätten als sogenannte öffentliche Einrichtung. Für die öffentliche Einrichtungen regelt eine kommunale Satzung den grundsätzlichen Rahmen für die "Benutzung" dieser Einrichtungen.

Die Satzung muss mit Wirkung der Betriebsübergabe am 01. Juli 2023 beschlossen, öffentlich bekannt gemacht und somit in Kraft getreten sein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese neue Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Altlußheim.

Der vollständige Wortlaut der Satzung wird in der Ausgabe der Lußheimer Nachrichten am 22. Juni 2023 unter der Rubrik „Altlußheim – Amtliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht und kann auch hier (PDF-Datei) vorab eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 09. Mai 2023

Nachtragshaushalt zur Betriebsübernahme von Kindertagesstätten beschlossen

Die Gemeinde Altlußheim wird voraussichtlich zum 01. Juli 2023 die evangelischen Kindergärten Regenbogen und Sonnenschein in die eigene Trägerschaft übernehmen.

Von Seiten der Verwaltung war grundsätzlich kein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 vorgesehen, aus rein finanzieller Betrachtung wäre dies auch vor dem Hintergrund der Betriebsübernahme nicht notwendig gewesen, da sich das ordentliche Ergebnis geringfügig verbessert. Mit Betriebsübernahme wird jedoch die Gemeinde auch Arbeitgeber von aktuell 63 neuen Beschäftigten.

Nach der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Gemeindebedienstete eingestellt, angestellt, befördert oder höher eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Im Zuge der Haushaltsberatungen im November 2022 war von der Übernahme der evangelischen Kindergärten nicht auszugehen, entsprechend enthält der Stellenplan der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 keine Stellen für das Kindergartenpersonal.

Der Tatbestand für eine Nachtragshaushaltssatzung ist somit erfüllt und es muss eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen werden.

Der Gemeinderat beschloss insoweit einstimmig die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 und die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2026.

Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird die Nachtragshaushaltssatzung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblatts „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.

Schülerbetreuung „Die Tintenkleckser“

Für das kommende Schuljahr 2023/24 sind Stand heute insgesamt 130 Kinder angemeldet und zu betreuen. Dies sind bereits jetzt 17 Kinder mehr als im aktuellen Schuljahr. Zahlenmäßig ist dies praktisch eine Betreuungsgruppe zusätzlich.
Um eine Warteliste zu vermeiden, die erfahrungsgemäß aufgrund der geringen Veränderungen bei Schulkindern im Laufe eines Schuljahres nicht mehr abgebaut werden kann, ist zusätzliches Betreuungspersonal notwendig.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Erhöhung des Stundendeputats um 19,5 Wochenstunden zu. Das zusätzliche Stundendeputat wurde bereits im zu beschließenden Nachtragshaushalt berücksichtigt.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. April 2023

Gemeinderat im Dialog mit der unteren Straßenverkehrsbehörde Hockenheim

Zuständig für die Prüfung und Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen in Altlußheim wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Verkehrsverbote ist die untere Straßenverkehrsbehörde (Stadt Hockenheim). Einzelne straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bedürfen überdies sogar der Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde (Regierungspräsidium). Wie alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist auch die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Querungshilfen nicht in die freie Disposition von den Behörden gestellt.

Der Gemeindrat nutzte nun das Angebot sich im Rahmen der Gemeinderatssitzung mit einem Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde Hockenheim auszutauschen und über die aktuellen örtlichen Straßenverkehrsangelegenheiten zu informieren sowie sich die getroffenen Anordnungen und Entscheidungen erläutern zu lassen. Nachstehende Straßenverkehrsangelegenheiten wurden besprochen:

  1. Hockenheimer Straße/Sophie-Scholl-Straße – Gesetzliche Vorgaben zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs
  2. Ziegelstraße/Buchenweg – Gesetzliche Vorgaben und Handlungsalternativen zur Anordnung einer streckenbezogenen Schrittgeschwindigkeit auf der Länge des Ein- und Ausgangs zur Schule in die Ziegelstraße von beispielsweise 10 Metern und ein einseitiges Parkverbot sowie eine Fahrbahnverschwenkung und ein Zebrastreifen in diesem Bereich.
  3. Kirschenstraße – Gesetzliche Vorgaben und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
  4. „Tempo 30“ aus Lärmschutzgründen - In der Hauptstraße wird der Geltungsbereich in beide Fahrtrichtungen ganztägig erweitert bis zum Ortsausgang in Richtung Neulußheim auf Höhe Hauptstraße 137 / In der gesamten Rheinhäuser Straße wird zukünftig in beide Fahrtrichtungen von der Hauptstraße bis zur Rheinhäuser Str. 77b nachts (in der Zeit von 22-6 Uhr) „Tempo 30“ gelten / Diese verkehrsregelnden Maßnahmen sind nun vom zuständigen Straßenbaulasträger, dem Rhein-Neckar-Kreis, im Benehmen mit der Polizei umzusetzen
  5. Blitzaktionen“ – Die Praxis vergangener und künftiger Geschwindigkeitsmessungen wurde erläutert
  6. Parksituation in der Friedensstraße – Eventuelle Verbesserung der Verkehrssituation durch ein abschnittsweises beidseitiges Parkverbot
  7. Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kurpfalzstraße – Maßnahmen zugunsten einer gefahrenfreien Einfahrt in die Hauptstraße (u.a. Verkehrsspiegel)

    Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

    Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 beim Amtsgericht Schwetzingen und beim Landgericht Mannheim gewählten Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023.

    In Vorbereitung der Neuwahlen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stellt jede Gemeinde eine sogenannte Vorschlagsliste auf. Die Aufstellung der Vorschlagsliste hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

    Der Gemeinderat nahm insgesamt 14 Altlußheimerinnen und Altlußheimer durch offene Wahl im Wege der Einigung in die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen auf.

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 28. März 2023

    Arbeiten für die Sportflächen nördlich der Rheinfranken-Halle können ausgeschrieben werden

    Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich den vorgelegten Planunterlagen zur baulichen Ausführung der Sportflächen nördlich der Rheinfranken-Halle (Stand 28.03.2023) zu.
    Ein 4 m hoher Ballfangzaun zum Soccerfeld hin ist in den Planungsunterlagen noch zu ergänzen. 
    Die Weiterführung des rechtsseitigen Gehwegs entlang der Hockenheimer Straße soll mit Abschluss der Zusatzparkplätze (ca. 5 m nach der neuen Zufahrt) enden.

    Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe an den/die wirtschaftlichsten Bieter. Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Auszahlungen auf Basis der aktualisierten Kostenschätzung in Höhe von 130.000 €.

    Ein Antrag von Gemeinderat Dr. Marco Veselka, aufgrund der Kostensteigerungen und der außerordentlichen aktuellen finanziellen Verpflichtungen und Belastungen für die Gemeinde zunächst nur die Spielflächen selbst zu errichten, wurde mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.

    Änderung des Redaktionsstatut für das Amtsblatt; Karenzzeit vor Wahlen für die Veröffentlichung von Fraktionsbeiträgen

    Mit Änderung der Gemeindeordnung wurde den Fraktionen im Gemeinderat vor Jahren das Recht eingeräumt, ihre Auffassungen im Amtsblatt der Gemeinde darzulegen. Gleichzeitig wurde dem Gemeinderat aufgegeben, die Ausgestaltung des Darstellungsrechts in einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt zu regeln und darin auch die Veröffentlichung von Beiträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen. Eine Mindestkarenzzeit wurde in der Gemeindeordnung nicht festgelegt. Seitens des Innenministeriums Baden-Württemberg wurde seinerzeit eine Karenzzeit von drei Monaten gerade noch für vertretbar erachtet; eine Unterschreitung sollte zur Wahrung der Neutralitätspflicht von Staatsorganen vermieden werden. Bei Festlegung einer kürzeren Karenzzeit besteht ein höheres Risiko, dass Wahlen erfolgreich angefochten werden.

    Der Gemeinderat hatte mit Mehrheitsbeschluss vom 25. Juli 2017 die Karenzzeit auf vier Wochen vor einer Wahl festgesetzt.

    Zwischenzeitlich hat das Innenministerium nun jedoch die Mindestdauer vor dem Hintergrund der Rechtsprechung neu definiert: Eine Karenzzeit von sechs Wochen und weniger kann nicht mehr als rechtssicher angesehen werden. 

    Der Gemeinderat hat nun einstimmig eine Karenzzeit von 8 Wochen beschlossen. Mit Blick auf das gemeinsame Amtsblatt mit Neulußheim orientierte sich der Rat zudem hier auch an den dortigen Regelungen.

    Bekanntgabe nicht öffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

    Bürgermeister Uwe Grempels gab folgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 14. März 2023 gefassten Gemeinderatsbeschluss bekannt:

    Der Gemeinderat beauftragte mehrheitlich die Verwaltung, mit der evangelischen Kirchengemeinde einen Vertrag zur Übertragung der Kindergarten Regenbogen und Sonnenschein auszuarbeiten, mit der Maßgabe, dass der Betriebsübergang möglichst zum 01. Januar 2024 stattfinden soll. Der Gemeinderat beauftragte mehrheitlich die Verwaltung, die für den Übergang notwendigen Vorbereitungen zu treffen und Informationen aufzuarbeiten und zusammenzustellen.

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 28. Februar 2023

    Sportanlagen nördlich der Rheinfrankenhalle
    Neben der Information des Gemeinderates hatte die Verwaltung unter diesem Tagesordnungspunkt ursprünglich auch die Beschlussfassung über die Ausschreibung der Gewerke vorgesehen. Der Rat vertagte diese Entscheidung jedoch mit der Mehrheit der Stimmen aufgrund fehlender Informationen zu möglichen Ausbauvarianten einzelner Gewerke und der Kostenschätzungen hierfür. Vor einer Entscheidung wird sich nun der Ausschuss für Umwelt- und Technik mit den Ausbauvarianten und -qualitäten sowie deren Kosten auseinandersetzen. Die Beschlussfassung über die Ausschreibung der Arbeiten soll nun möglichst Ende März im Gemeinderat erfolgen.

    Kanalinspektion
    Entsprechend der Eigenkontrollverordnung nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg sind die Kanalisationen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der Kanalinspektion gem. EigenKVO und beauftragte die Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten für die Kanalinspektion.

    Beschaffung eines Mehrzweckbootes für die Feuerwehr
    Im Jahr 2021 wurde der Feuerwehrbedarfsplan vom Gemeinderat beschlossen, in welchem ein Bestandteil die Fahrzeugkonzeption ist. In dieser Fahrzeugkonzeption ist das Feuerwehrboot mit Bootstransporter hinterlegt, es war jedoch erstmal keine Ausmusterung bzw. Ersatzbeschaffung vorgesehen.
    Die Freiwillige Feuerwehr hat jedoch im Herbst 2021 an einer Interessenbekundung des Regierungspräsidiums für ein neues Mehrzweckboot teilgenommen.
    Ende Oktober 2022 erreichte die Verwaltung ein Schreiben vom Regierungspräsidium Karlsruhe, in dem das Ergebnis dieser Erhebung mitgeteilt und über die Möglichkeit einer einmaligen Sammelbeschaffung von zu 100 % baugleichen Mehrzweckbooten mit einer Förderquote von 50 % informiert wurde. Das RP Karlsruhe geht nach einer Markterkundung von einem Preis pro Einheit (Mehrzweckboot inklusive Bootsanhänger) von 150.000 € inkl. MwSt. aus.
    Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig sowohl die Beschaffung eines Mehrzweckbootes als Ersatz für das vorhandene Feuerwehrboot als auch den Verkauf des vorhandenen Feuerwehrbootes.

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 24. Januar 2023

    Verabschiedung des Haushaltsplans der Gemeinde und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2023

    In der Vergangenheit wurde der Haushalt in der Regel, mit den Änderungen aus der Verwaltungsausschusssitzung, durch Bürgermeister Uwe Grempels in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates eingebracht und im Januar, begleitet durch die Haushaltsreden der Fraktionen, beschlossen.

    Aufgrund von mehreren großen Investitionen, die der Gemeinderat im Dezember 2022 ergänzend zu beraten hatte, wurde die Einbringung des Haushalts durch Bürgermeister Uwe Grempels in die Januar-Sitzung des Gemeinderats verschoben.

    Somit fanden erstmals sowohl die Einbringung des Haushalts, als auch die Haushaltsreden der Fraktionen und die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 in einer Gemeinderatssitzung statt.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Haushalt der Gemeinde und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird die Haushaltssatzung 2023 im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.

    Die Rede von Bürgermeister Uwe Grempels zur Einbringung des Haushalts 2023 und die Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen hierzu stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

    Annahme der Spenden genehmigt

    Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im zweiten Halbjahr 2022 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Spenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 15.875,-- € und verteilte sich auf 24 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für den Sozialfonds und die Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

    Erweiterung der Albert-Schweitzer-Grundschule – Vergabe der Planungsleistungen

    Die Planungsleistungen zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule mussten nach der Vorplanung aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes EU- weit ausgeschrieben werden. Dies erfolgte in Form der Vergabe im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV). Die Planungsleistungen wurden in 3 Lose aufgeteilt.

    Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig, die Planungsleistungen an die folgenden, wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben:

    • Los 1 - Architektur: Roth Architekten, Schwetzingen
    • Los 2 - Techn. Gebäudeausrüstung: Engineer Consult Albert+Schaar, Karlsruhe
    • Los 3 - Tragwerksplanung: zigmo engineer, Frankenthal

    Privates Bauvorhaben

    Im Rahmen einer Neugestaltung der Außenanlage auf einem Anwesen in der Anne-Frank-Straße hatte der Rat über zwei Befreiungsanträge von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes zu befinden. Entgegen des Beschlussvorschlages der Verwaltung stimmte das Gremium mehrheitlich der Überschreitung der Grundflächenzahl um 7 m² zu. Die Überschreitung der Grundfläche für Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche um 2 m² lehnte der Gemeinderat hingegen einstimmig ab und folgte somit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

     

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2022

    Bebauungsplan „Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle“ beschlossen

    Mit dem Entwurf des Bebauungsplans „Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle“ vom Juli 2022 wurden im 2. Halbjahr 2022 sowohl die Öffentlichkeit wie auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

    Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden vom Planungsbüro in einer Abwägungstabelle zusammengefasst, einzeln bewertet und mit einem entsprechenden Vorschlag zur Abwägung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

    Weiterhin wurde zur weiteren Ausarbeitung der Planunterlagen die schalltechnische Untersuchung, Stand 10.05.2022, durchgeführt. Auf Grund der daraus resultierenden Ergebnisse wurde die Positionierung der einzelnen Sportanlagen in der späteren Projektplanung den Vorgaben entsprechend angepasst.

    Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander folgte der Gemeinderat einstimmig den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen laut der Abwägungstabelle.

    Nachfolgend beschloss der Rat ebenso einstimmig den Bebauungsplan „Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle“ in der Fassung vom November 2022 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung.

    Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt zu machen.

    Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

    Bürgermeister Uwe Grempels gab folgende jeweils einstimmig am 22.11.2022 in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt:

    • Frau Carina Hambsch wird zum 01. Januar 2023 befristet für 3 Jahre als Klimaschutzmanagerin mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden eingestellt.
    • Eine Gewerbesteuerforderung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 8.550,50 € wird mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 475,-- € gestundet.

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim unter https://altlussheim.ris-portal.de eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. November 2022

    Gemeinde nimmt am European Energy Award (eea) teil

    Der European Energy Award (eea) ist ein internationales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsinstrument für den kommunalen Klimaschutz, das bereits seit mehr als 10 Jahren zahlreiche Kommunen in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz systematisch, nachhaltig und mit mess- und sichtbarem Erfolg unterstützt.

    Die Teilnahme am European Energy Award ist eine Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept der Gemeinde Altlußheim.

    Die eea-Prozesse werden extern von der KliBA (Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg) beratend unterstützt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Teilnahme am European Energy Award zu. In den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 werden hierfür insgesamt 40.446 € bereit gestellt. Einstimmig nahm der Gemeinderat auch das Beratungsangebot der KliBA an.

    Die Teilnahme an dem Prozess wird durch das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ in Höhe von 10.000 € vom Land gefördert. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

    Kindertageseinrichtung „Regenbogen“

    Die Krippengruppe der evangelischen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ wird zum Januar 2023 vom Standort in der Rheinhäuser Straße in die Außenstelle in der Hebelstraße umziehen. Aufgrund vorgeschriebener höherer Standards fehlten Schlafplätze für die Kinder, die im Bestandsgebäude nicht geschaffen werden konnten. In der Hebelstraße stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung und darüber hinaus können durch die Zusammenlegung aller Krippengruppen der Kita Regenbogen organisatorisch, personell und fachlich zweifelsohne Synergieeffekte genutzt werden. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme einstimmig zu und ermächtigte die Verwaltung, den Betriebs- und Förderbetrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde Altlußheim entsprechend fortzuschreiben und abzuschließen.

    Kleinkindbetreuung Elterninitiative "Raupe Altlußheim"

    Auch das Betreuungsangebot der Elterninitiative "Raupe Altlußheim" unter Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Altlußheim wird ab Januar 2023 am Standort Hebelstraße sein neues Zuhause finden. Der Gemeinderat befürwortete den Umzug einstimmig. Im Bürgerhaus werden so im Erdgeschoß für die Vereine dringend notwendige Räume frei.

    Die Raupengruppe wird in der Hebelstraße dadurch auch erstmals ein Außenspielgelände haben.

    Der Umzug der Raupengruppe bringt jedoch auch eine Änderung der Betreuungsform mit sich. Die unterstützende ehrenamtliche Betreuung der Eltern im Wechsel wird nicht mehr möglich sein. Für das Angebot im gleichen Gebäude mit dem betriebserlaubnispflichtigen Krippenangebot wird durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) nun ebenso eine Betriebserlaubnis gefordert. Hierfür wird auch die wöchentliche Öffnungszeit des Angebots um eine Stunde auf dann 10 Stunden erhört.

    Mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis erhält die Gemeinde Altlußheim ab dem Jahr 2024 auch zusätzliche Landesfördermittel im Rahmen des Finanzausgleichs, die das jährliche Betriebsdefizit verringern.

    Gemeinderat beschloss einstimmig die Umwandlung der Raupengruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in eine betriebserlaubnispflichtige betreute Spielgruppe mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 10 Stunden verteilt über drei Wochentage und die Aufnahme des Angebots in die örtliche Bedarfsplanung ab Januar 2023.

    Gleichzeitig ermächtigte der Rat die Verwaltung, den Betriebs- und Förderbetrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde Altlußheim entsprechend fortzuschreiben und abzuschließen.

     

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2022

    Ab der Kommunalwahl 2024 wieder 18 Altlußheimer Gemeinderäte

    Gemeinderätin Ines Schweickert leitete in ihrer Funktion als dritte stellvertretende Bürgermeisterin erstmals eine Gemeinderatssitzung. Unter ihrem Vorsitz wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

    Hauptsatzung der Gemeinde neu gefasst

    Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde.

    Die Hauptsatzung der Gemeinde Altlußheim wurde letztmalig im Juli 2014 geändert und entsprach in einigen Punkten nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage und auch nicht mehr den praktischen Anforderungen.

    Eine wesentliche Änderung ist die Rückkehr zu der in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg regulär vorgesehenen Anzahl von 18 Gemeinderäten. Seit dem Jahr 2004 hatte der Rat u.a. aus Gründen der Haushaltskonsolidierung und den rückläufigen Einwohnerzahlen ebenfalls auf Basis einer Hauptsatzungsänderung lediglich 14 Mitglieder. Mittlerweile hat die Gemeinde jedoch rund 1.000 Einwohner mehr und auch die Aufgabenvielfalt und -komplexität für die ehrenamtlich tätigen Räte ist gewachsen und soll auf mehrere Schultern verteilt werden. Diese Erhöhung der Zahl der Gemeinderäte wird jedoch erst mit der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2024 zur Anwendung bzw. zur Umsetzung kommen.

    Eine neue Regelung im Zuge der Digitalisierung und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ermöglicht nun auch grundsätzlich die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen.

    Darüber hinaus werden mit der Neufassung die Befugnisse und Wertgrenzen für den Bürgermeister angepasst. Die neuen Wertgrenzen orientieren sich an den Empfehlungen der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg.

    Die Hauptsatzung wird nun im Amtsblatt der Gemeinde „Lußheimer Nachrichten“ am 27. Oktober 2022 bekannt gemacht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

    Geschäftsordnung des Gemeinderats ebenso aktualisiert

    Die Geschäftsordnung der Gemeinde Altlußheim für den Gemeinderat wurde letztmalig im November 2006 geändert und entsprach in einigen Punkten nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Der Rat gab sich einstimmig nun eine aktualisierte Geschäftsordnung.

    So können die Einladungen und Sitzungsunterlagen für die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen zukünftig auf elektronischem Weg versendet werden.

    Die Neufassung der Geschäftsordnung ermöglicht es auch, zukünftig zum Zweck der Erstellung der Niederschrift von öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen Tonaufzeichnungen ausschließlich zum verwaltungsinternen Gebrauch zu fertigen.

    Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2023

    Traditionell haben die Gemeinderatsfraktionen in der Oktober-Sitzung Gelegenheit Ihre Anträge für den Haushalt des nächsten Jahres einzubringen. Welche Anträge und Maßnahmen es letztendlich in den Haushalt 2023 schaffen, werden die anstehenden Haushaltsberatungen im November zeigen. Bürgermeister Uwe Grempels wird in der Dezember-Sitzung den Haushalt 2023 einbringen und vorstellen. Im Januar sollen dann die Fraktionen Ihre abschließenden Stellungnahmen abgeben und gleichzeitig die Verabschiedung des Haushalts 2023 erfolgen.

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neufeld

    Der Bebauungsplan dient der Errichtung einer privaten Freiflächenphotovoltaikanlage im Gewann Neufeld, entlang der Bahnlinie Karlsruhe-Mannheim.

    Der Gemeinderat fasste hierzu jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

    • Kenntnisnahme von den im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung dieser entsprechend den vom Planungsbüro ausgearbeiteten Vorschlägen in der Synopse.
    • Zustimmung zum vorgelegten Durchführungsvertrag für das Vorhaben Neufeld.
    • Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Neufeld” in der vorliegenden Fassung vom 12.9.2022 als Satzung nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO).
    • Beschluss der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.9.2022 als Satzung nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 GemO.
    • Zustimmung zum Bauantrag für die Freiflächenphotovoltaikanlage.

    Private Bauvorhaben

    Den Bauanträgen zum Neubau je einer Doppelhaushälfte auf einem Anwesen in der Hauptstraße stimmte der Gemeinderat nun nach einer Plananpassung zugunsten einer verbesserten Stellplatzanordnung einstimmig zu.

    Den Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Hühnerhauses in ein Wohnhaus im Außenbereich im Gewann Bruchrain lehnte das Gremium zur Vermeidung eines Präzedenzfalles einstimmig ab.

    Ebenso einstimmig lehnte der Rat aufgrund der Stellplatzsituation und fehlender Stellplätze den Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses in rückwärtiger Bebauung auf einem Anwesen in der Hockenheimer Straße ab.

    Den Bauantrag zum Neubau zweier Doppelhaushälften auf einem Anwesen in der Hauptstraße einschließlich einer Ausnahme von der in diesem Plangebiet geltenden Veränderungssperre befürwortete der Gemeinderat einstimmig.

    Antrag der Palatina GeoCon GmbH Co. KG auf Verlängerung der gewerblichen Erlaubnis zum Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen

    Der Gemeinderat verzichtete mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen auf eine Stellungnahme im Antragsverfahren zur Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Neulußheim“. Die Erlaubnis soll laut Antrag um 3 Jahre verlängert werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 26. Juli 2022

    Eröffnungsbilanz für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und kommunale Doppik beschlossen

    Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2020

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Altlußheim zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme von 43.700.620,97 €.

    Die Gemeinde Altlußheim hatte bereits zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt und wendet seit diesem Zeitpunkt die kommunale Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) an.

    Um eine ordnungsgemäße Ermittlung des Ressourcenverbrauchs bei der Gemeinde Altlußheim darzustellen, war die Erstellung einer Eröffnungsbilanz mit der Bewertung allen gemeindlichen Vermögens und der Schulden zum Stichtag 31.12.2019 notwendig.

    Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz beträgt 43.700.620,97 €.

    Auf der Aktivseite teilt sich diese Summe wie folgt auf:

    Sachvermögen:

    38.277.870,35 €

    Finanzvermögen:

    5.408.341,12 €

    Abgrenzungsposten:

    14.409,50 €

    Auf der Passivseite sieht die Aufteilung folgendermaßen aus:

    Eigenkapital:

    30.250.182,91 €

    Sonderposten:

    9.754.033,75 €

    Verbindlichkeiten:

    3.259.811,18 €

    Passive Rechnungsabgrenzung:

    436.593,13 €

    Annahme der Spenden im 1. Halbjahr 2022

    Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Annahme der für das 1. Halbjahr 2022 vorgelegten Spendeneinnahmen im Gesamtbetrag von 2.330,-- €. Die Einnahmen verteilen sich auf 7 Spender und sind zweckgebunden für den Sozialfonds und die Feuerwehr. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

    Gebührenanpassung für die Schülerbetreuung „Tintenkleckser“

    Der Rat beschloss ebenso einstimmig die Erhöhung der Gebühren für die Schülerbetreuung in den einzelnen Betreuungsformen um jeweils rund 10% zum 01.09.2022. Die Gebühr für das Mittagessen wird von 70€ auf 75€/Monat angehoben.

    Den Forderungen der Eltern und auch des Gemeinderates auf Flexibilisierung wurde in den letzten Jahren in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen. Die meisten Angebote können je nach Bedarf tageweise gebucht werden.

    Mit den derzeitigen Gebühreneinnahmen kann nur etwa ein Viertel der Ausgaben gedeckt werden. Eine Reduzierung des Defizits war dringend geboten.

    Aufgrund der momentanen Situation mit steigender Inflation, Kostenexplosionen bei Strom- und Heizkosten für die Eltern ist die Anpassung sicher nicht erfreulich. Die erhöhten Kosten fallen allerdings auch bei der Kommune an. Das Defizit wird sich weiter erhöhen, da die Mehreinnahmen aus der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung nur 10 – 15.000 € betragen.

    Gemeindebücherei – Einführung der elektronischen Ausleihe und der Metropol-Card

    Die Gemeinde Altlußheim wird Mitglied im Verein „Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V.“ und schließt sich somit dem Ausleihsystem „Metropol-Card“ und der elektronischen Ausleihe „metropolbib.de“ an, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderats.

    Die hierfür notwendige Änderung der Satzung über die die Benutzung der Gemeindebücherei (Benutzungs- und Gebührenordnung) beschloss der Rat ebenso ebenso einstimmig.

    Durch den Beitritt erhalten die Bürgerinnen und Bürger künftig ein großes, vielseitiges klassisches wie digitales Medienangebot.

    Erneuerung von Fenster im „Alten Lehrerwohnhaus“

    Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von Bürgermeister Uwe Grempels von der Tagesordnung abgesetzt.

    Private Bauvorhaben

    Der Bauantrag auf Errichtung von zahlreichen Nebenanlagen auf einem Anwesen am Lußhof wurde vom Gremium eintimmig abgelehnt.

    Einen Bauantrag für einen Wohnhausanbau im Gartenbereich auf einem Grundstück in der Mozartstraße befürwortete der Rat einstimmig.

    Den Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhaushälften in der Hauptstraße zum Niederfeld hin und der damit verbundenen notwendigen Ausnahme von der in diesem Planbereich geltenden Veränderungssperre vertagte der Gemeinderat einstimmig aufgrund kurzfristiger neuer Anregungen und Hinweise des seitens der Verwaltung beauftragten Städteplaners.

    Einen Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses für eine 3. Wohneinheit auf einem Anwesen in der Körnerstraße verbunden mit den Anbau von Balkonen und dem Neubau von Garagen mit Schuppen für 2 weitere Stellplätze befürwortete der Rat einstimmig.

    Den Antrag auf Ausbau eines Kellergeschosses zu einer Einliegerwohnung im Erich-Kästner-Weg verbunden mit einer Außentreppe außerhalb des Baufenster genehmigte der Gemeinderat ebenso einstimmig.

    Einen Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage in Wohnraum einschließlich Aufstockung auf einem Anwesen in der Mühlstraße lehnte der Gemeinderat wegen zumindest einem fehlenden weiteren, frei anfahrbarem Kfz-Stellplatz mehrheitlich ab.

    Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022 gefasster Beschlüsse

    Der Gemeinderat stimmte einstimmig

    • der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit einer Beschäftigten im Bürgerbüro um 7 h auf zukünftig 12,5 h zum 01.11.2022
    • der befristeten Weiterbeschäftigung einer Beschäftigten im Bürgerbüro vom 01.11.2022 bis 31.10.2024 mit 19,5 h / Woche sowie
    • den überplanmäßigen Personalausgaben hierzu im Jahr 2022 mit rund 320 €

    zu.

    Darüber hinaus beschloss der Rat einstimmig mit den Eigentümern eine Modernisierungsvereinbarung über das Anwesen Goethestraße 16 – 2. BA im Rahmen des Landessanierungsprogramms "Altlußheim West" abzuschließen.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 20. September 2022

    Erweiterung der Albert-Schweitzer-Grundschule auf den Weg gebracht

    Der Gemeinderat nahm die Kostenschätzung zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Höhe von 5,6 Millionen Euro zur Kenntnis und stimmte mehrheitlich der Durchführung des geplanten Anbaus nach den vorliegenden Plänen vom 07.09.2022 zu. Der multifunktionale Anbau gewährleistet im ersten und zweiten Obergeschoss mit Klassenzimmern und Differenzierungsraum die Raumbedarfe für den zumindest die nächsten 10 Jahre prognostizierten dreizügigen Schulbetrieb. Darüber hinaus werden mit einer Mensa im Erdgeschoss die Weichen für den Ganztagsbetreuungsanspruch für Grundschüler ab dem Jahr 2026 gestellt und auf die bereits heute steigende Nachfrage nach einem warmen Mittagessen in der Schülerbetreuung reagiert.

    Im Untergeschoss sind mit einem separaten Zugang auch neue Räume für den Jugendtreff „Space“ vorgesehen.

    Der geplante neue Standort der Gemeindebücherei im ersten Obergeschoss macht den multifunktionalen Erweiterungsbau an der Albert-Schweitzer-Grundschule zu einem örtlichen Zentrum in Sachen Erziehung und Bildung.

    Die Verwaltung wurde nun beauftragt Förderanträge zu stellen (Schulbaufördermittel und Fördermittel aus dem Landesanierungsprogramm) sowie einen entsprechenden Bauantrag auszufertigen und einzureichen.

     

    Schülerbetreuung „Die Tintenkleckser“ – Neufassung der Benutzungsordnungen für Schüler – und Ferienbetreuung

    Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause neue Beiträge für das Schülerbetreuungsangebot beschlossen. Da das Angebot in der jüngeren Vergangenheit auch einige inhaltliche Änderungen erfahren hat und die Beiträge auch Teil der Benutzungsordnungen sind, hat die Verwaltung die Beitragsanpassungen zum Anlass genommen die Benutzungsordnungen anzupassen und zur besseren Lesbarkeit ganz neu zu fassen.

    Der Rat beschloss einstimmig die beiden neu gefassten Benutzungsordnungen. Diese werden in der heutigen Ausgabe der Lußheimer Nachrichten auch öffentlich bekannt gemacht.

    Barrierefreier Umbau der örtlichen Bushaltestellen

    Für den Umbau zu barrierefreien Bushaltestellen im Ortsbereich beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Antrag zur Aufnahme in das einschlägige Förderprogramm des Landes zu stellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel zur Umsetzung sind für die Jahre 2023 und 2024 vorzusehen. Der Auftrag für die zugehörige Planung soll an das Ingenieurbüro Willaredt erteilt werden, so der ebenso einstimmige Beschluss.

    Ausschreibung Rahmenvertrag Unterhaltungsarbeiten Kanal, Trinkwasserleitung sowie Straßen und Wege

    Der Rat befürwortete einstimmig die Beteiligung der Gemeinde Altlußheim an den Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hockenheim für die Rahmenverträge für Unterhaltungsarbeiten an der Kanalisation, den Trinkwasserleitungen sowie den Straßen und Feldwegen.

    Da die Synergieeffekte einer gemeinsamen Ausschreibung zukünftig weiter und dauerhaft genutzt werden sollen, wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, künftig über die Beteiligung an der Ausschreibung der Stadt Hockenheim für diese Unterhaltungsarbeiten zu entscheiden.

    Evangelischer Kindergarten Regenbogen – Ertüchtigung Außenstelle Hebelstraße

    Die Gemeinde Altlußheim ertüchtigt 5 weitere Räume in dem von der katholischen Kirche angemieteten Anwesen in der Hebelstraße. Hierfür stellt der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,-- € zur Verfügung. Den Schwerpunkt bildet der Austausch der alten Nachtspeicherheizungen zugunsten moderner Multisplit-Wärmepumpen mit allein rund 21.500,-- €.

    Die Ertüchtigung ermöglicht die Auslagerungen von einer Krippengruppe aus dem evangelischen Kindergarten Regenbogen und von der Kleinkindbetreuung der Elterninitiative „Raupe Altlußheim“ aus dem Bürgerhaus.

    Im Bürgerhaus werden so wieder für die Vereine dringend notwendige Räume frei.

    Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Am Friedhof II (West)“ und Veränderungsperre für den Planungsbereich

    Der Gemeinderat hatte sich bereits im vergangenen Jahr mit der städtebaulichen Bewertung von Bauanfragen für eine Bebauung im rückwärtigen Bereich der Rheinhäuserstraße zum Friedhof hin befasst. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass durch ein Bebauungsplanverfahren die städtebaulich vertretbaren Nutzungsmöglichkeiten am besten ermittelt werden können.

    Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsteht zudem grundsätzlich ein gemeindlicher Planungsbedarf.

    Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig gemäß § 2 und § 13a BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Am Friedhof II“ (West) im beschleunigten Verfahren in den Gebietsgrenzen des Lageplans vom 03.08.22.

    Darüber hinaus wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die Ausarbeitung der Stadtplanung für das Quartier „Am Friedhof II“ zu vergeben.

    Zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Am Friedhof II“ beschloss der Rat einstimmig eine Veränderungssperre für das Plangebiet als Satzung.

    Private Bauvorhaben

    Der Gemeinderat lehnte einstimmig den Befreiungsantrag zur Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 (GRZ) für ein Anwesen in der 1. Industriestraße ab. Das Grundstück sollte nun vollständig überbaut bzw. versiegelt werden (GRZ 1,0).

    Den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in rückwärtiger Bebauung für ein Grundstück in der Schwabenstraße lehnte der Rat mehrheitlich ab. Das geplante Wohnhaus fügt sich nach der Mehrheitsmeinung städtebaulich grundsätzlich nicht ein, da in diesem Quartier in 2. Reihe keine weitere Wohnnutzung vorzufinden ist.

    Einen Bauantrag zum Neubau einer unbeheizten Lagerhalle auf einem Grundstück in der Heinkelstraße lehnte der Gemeinderat einstimmig aufgrund der Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 (GRZ) um 0,12 ab.

    Auch den Bauantrag zur Erweiterung einer Dachterrasse auf einem Anwesen in der Schwabenstraße lehnte das Gremium einstimmig ab. Eine Dachterrasse in dieser Größenordnung mit 62 m² fügt sich nicht ein. Die üblicherweise in der Umgebung vorhandenen Balkone weisen eine Größenordnung von lediglich ca. 5 bis ca 15 m² auf.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 28. Juni 2022

    Bebauungsplan für die neuen Sportflächen nördlich der Rheinfranken-Halle geht in die nächste Beteiligungsrunde

    Bebauungsplan „Sportflächen nördlich der Rheinfranken-Halle“

    Der Gemeinderat hatte am 12. Oktober 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich nördlich der Rheinfranken-Halle einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Planung soll die Realisierung von Sport- und Freizeitanlagen sein, die durch die Überbauung der Multifunktionsspielfelder hinter der Rheinfranken-Halle weggefallen sind.

    Mit dem gebilligten Vorentwurf vom Oktober 2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

    Der Gemeinderat hatte nun die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zu bewerten und über die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros WSW zur Berücksichtigung im Bebauungsplan zu befinden. In Bebauungsplan und Umweltbericht wurden die berücksichtigten Änderungen eingearbeitet.

    Zwischenzeitlich ergänzt auch eine schalltechnische Untersuchung die Planunterlagen. Auf Grund der daraus resultierenden Ergebnisse muss die Positionierung der einzelnen Sportanlagen in der späteren Projektplanung den Vorgaben entsprechend angepasst werden.

    Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Abwägungsvorschlägen zur ersten Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu und beschloss nun, mit den aktualisierten Bebauungsplanunterlagen, Stand 13. Oktober 2022, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

    Die Unterlagen sind für einen Monat im Rathaus der Gemeinde Altlußheim öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden zur Stellungnahme aufgefordert.

    Neue Elternbeiträge für die konfessionellen Kindertagesstätten ab September 2022

    Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für eine im Schnitt pauschale Anpassung der Elternbeiträge um 2,9% aus. Mit seinem Votum bleibt der Gemeinderat 1% unter den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Fachverbände.

    Mit dieser Entscheidung des Gemeinderats bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den aktuellen Belastungen der Elternhäuser (eingeschränkte/ausfallende Betreuungszeiten aufgrund der Pandemie/des Fachkräftemangels sowie finanzielle Belastungen durch die Inflation) gegenüber gerecht zu werden.

    Die neuen Beiträge für die einzelnen Angebots- und Betreuungsformen sind auf der Gemeindehomepage bei den jeweiligen Kindertagesstätten einsehbar bzw. abrufbar.

    Benennung eines Platzes im Neubaugebiet "Hockenheimer Flur" mit dem Namen "Gersdorfer Platz" - Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen

    Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, dem Platz in der Salierstraße, zwischen der Schillerstraße und der Bertha-von-Suttner-Straße liegend, den offiziellen Namen „Gersdorfer Platz“ zu geben.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Antrag in dem Sinne weiterzuverfolgen, dass grundsätzlich ein örtlicher Platz in „Gersdorfer Platz“ umbenannt werden soll und vertagte die Beratung in den Ausschuss.

    Photovoltaik-Anlage für die KiTa Sonnenschein

    Mit jeder Photovoltaik-Anlage wird der CO2- Fußabdruck der Gemeinde gesenkt und ein Beitrag zu mehr Klimaneutralität in der Kommune geleistet.

    Bisher hat die Gemeinde Altlußheim bereits drei PV- Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden errichtet. Diese befinden sich auf dem Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule, dem neuen katholischen Kindergarten und der Rheinfranken-Halle.

    Gemeinderat und Verwaltung wollen die bisherige Strategie weiterführen und nach und nach die gemeindeeigenen Immobilien mit PV-Anlagen ausstatten. Im Haushalt 2022 sind hierfür 60.000 € vorgesehen.

    Die Kostenschätzung eines Ingenieurbüros für die Anlage auf dem Dach der KiTa Sonnenschein beläuft sich auf ca. 70.200 € (Netto). Zuzüglich notwendiger bauseitiger Maßnahmen sowie den zu erwartenden Nebenkosten, ist mit einer Investition von 73.500 € bis 77.000 € (Netto) zu rechnen.

    Der Gemeinderat ermächtigte mehrheitlich die Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Arbeiten zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der KiTa Sonnenschein und genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben.