Grünschnitt - Häckselplatz: Gemeinde Altlußheim

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Häckselplatz Lußheim

Die Gemeinden Altlußheim und Neulußheim betreiben im Rahmen ihrer kommunalen Zusammenarbeit als Zweckverband "Lußheim" mit Sitz in Altlußheim neben dem Angebot der Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH den Häckselplatz in der Friedensstraße in Altlußheim als freiwillige Aufgabe, um den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Mitgliedsgemeinden eine preisgünstige Entsorgung ihres Grünabfalls vor Ort anbieten zu können.

Jeder Eigentümer eines Wohngrundstücks erhält jährlich mit seiner Wasserabrechnung einen Wertgutschein, eingeteilt in 6 Felder, für die kostenlose Abgabe von Häckselgut zugesandt. Jedes Feld berechtigt zwei 80 l-Müllsäcke voll Häckselgut kostenlos anzuliefern. Insgesamt kann somit jeder Grundstückseigentümer jedes Jahr insgesamt zwölf 80 l-Müllsäcke Häckselgut kostenlos auf dem Häckselplatz abliefern. Dies entspricht einer Menge von ca. 1 cbm Häckselgut. Je nach angelieferter Menge werden von den Mitarbeitern ein oder mehrere Felder entwertet. Für eine Kofferraumladung (ca. vier 80 l-Säcke) werden zwei Felder entwertet.

Bei der Regelung kommt es nicht darauf an, ob die Freimenge nach und nach oder auf einmal abgeliefert wird. Sind alle zwölf Felder eingelöst, wird der Gutschein von den Mitarbeitern eingezogen. Der Wertgutschein verfällt, wenn er nicht bis Ende Januar des Folgejahres vollständig eingelöst wird.

Um mit einem vertretbaren und wirtschaftlichen Kostenaufwand eine gerechte Verteilung der Freimenge unter den Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe und auf Ihr Verständnis angewiesen.

Bitte geben Sie den/die Gutschein/e auch an die anderen Mieter oder Wohnungseigentümer ihres Grundstücks weiter, damit auch diese die ihnen anteilig zustehende Menge Grünabfall kostenlos entsorgen können.

Wird der Wertgutschein früher vollständig eingelöst, kann bzw. muss ein neuer roter Wertgutschein im Wert von 12 € (12 Wertfelder à zwei 80 l-Müllsäcke) auf dem Häckselplatz nachgekauft werden. Dieser nachzukaufende rote Wertgutschein verfällt selbstverständlich nicht am Ende eines Kalenderjahres.

Nach Ausschöpfung der jährlichen Freimenge kostet somit jede Anlieferung eines weiteren 80 l-Müllsacks Häckselgut 50 Cent.

Diese Gebührenregelung gilt nur für Anlieferungen von Grünabfall und Häckselgut.

Grob- und Wurzelholz wird je Kubikmeter mit 48 € berechnet.