Landessanierungsprogramm: Gemeinde Altlußheim

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Landessanierungsprogramm Altlußheim-WEST

Mit dem Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP Karlsruhe) vom 10.02.2016 wurde dem Antrag der Gemeinde Altlußheim auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg (LSP) für das Gebiet „Altlußheim-West“ stattgegeben, so dass die Phase der Vorbereitenden Untersuchungen am 08.03.2016 eingeleitet werden konnte.
Insgesamt wurde das Sanierungsverfahren mit einem vorläufigen Zuwendungsbetrag in Höhe von 500.000,-- Euro ausgestattet. Dies entspricht unter Einberechnung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 40 % einem Gesamtförderrahmen in Höhe von 833.333,-- Euro. Der Bewilligungszeitraum wurde zunächst auf die Dauer vom 01.01.2016 bis zum 30.04.2025 festgelegt.
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Altlußheim vom 08.03.2016, welcher am 17.03.2016 veröffentlicht wurde, wurden für das Gebiet „Altlußheim-West“ Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB durchgeführt.

Die Satzung, Gebietsabgrenzung sowie die Fördergrundsätze können Sie über den Douwnloadbereich herunterladen.