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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 21.05.2021:
Integriertes Klimaschutzkonzept angenommen
Im Auftrag der Gemeinde Altlußheim erarbeitete die Fa. Netze BW GmbH, Abteilung Nachhaltige Stadt, ein mit 65% mit Bundesmittel gefördertes örtliches Klimaschutzkonzept. Das Konzept bezieht alle Sektoren, also die privaten Haushalte, das ortsansässige Gewerbe, die Mobilität sowie die gemeindlichen Aktivitäten mit ein.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem örtlichen „Integrierten Klimaschutzkonzept“ in der vorgelegten Form zu und beschloss, entsprechend der vorgelegten Konzeption in den kommenden Jahren konkrete Maßnahmen nach den Möglichkeiten der Gemeinde umzusetzen.
Das umfassende Klimaschutzkonzept ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.altlussheim.de/buergerinfo/klimaschutzprojekte einsehbar und abrufbar.
Zweckverband Fibernet – Satzungsänderung
Der Rat stimmte für die Gemeinde Altlußheim als Mitglied im Zweckverband einer weiteren Satzungsänderung des Verbandes einstimmig zu. Die Satzung ermöglicht nun unter bestimmten gesetzlichen Grundvoraussetzungen die Durchführung von Sitzungen einschließlich Entscheidungen ohne persönliche Anwesenheit der Gremienmitglieder im Sitzungsraum (sog. Online- bzw. Videokonferenzen).
Private Bauvorhaben
Eine Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Wohnhauses mit Überbauung der Einfahrt in der Friedrichstraße befürwortete das Gremium einstimmig. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Umgebung ein.
Ebenso einstimmig sprach sich der Rat zugunsten eines Bauantrags in der Ziegelstraße zur Errichtung einer Gaube im Gartenbereich und einer größeren Grundstückszufahrt aus. Die Zufahrtsbreite wurde auf 6 m begrenzt.
Dem Befreiungsantrag zur Überschreitung der hinteren Baugrenze mit der Terrasse und der Terrassenüberdachung auf einem Anwesen im Almenweg stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltung zu.
Im Zusammenhang mit einem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Speyerer Straße hatte der Gemeinderat über drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entscheiden.
Die Dachneigung von 25° Grad wurde einstimmig abgelehnt, einer Dachneigung von 30°einstimmig zugestimmt. Auch die Befreiung zur Unterschreitung der Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe um 56 cm befürwortete der Rat einstimmig.
Die Überschreitung des Baufensters durch die Terrasse wurde mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen positiv angenommen.
Im Zuge des Bauantrages zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung in der Alte Ladestraße stimmte der Gemeinderat mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der ausnahmsweisen Zulässigkeit der Betriebsleiterwohnung und somit dem Bauantrag zu.
Den Bauantrag zum Wohnhausumbau und -anbau in der Mozartstraße befürwortete der Gemeinderat in der nun vorliegenden Form einstimmig. Es wird keine neue Wohneinheit geschaffen. Die Erweiterung des Anbaus fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Bebauungsplanverfahren der Stadt Hockenheim
Der Gemeinderat brachte einstimmig keine Anregungen zum Bebauungsplanverfahren „Mittlere Mühlstraße - 2. Änderung“ der Stadt Hockenheim vor.
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Uwe Grempels gab die folgenden in der letzten nicht öffentlichen Sitzung am 27. April 2021 jeweils einstimmig gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt: