Wichtiger Hinweis: Wenn Sie diesen Text lesen können, unterstützt Ihr Browser CSS nicht. Sie können die Inhalte dieser Internet-Seite sehen, jedoch nicht in der vorgesehenen Gestaltung. Bitte verwenden Sie dazu einen CSS-fähigen Browser – schauen Sie doch mal bei Mozilla.com vorbei!
Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 10.02.2021:
Deutsche Glasfaser engagiert sich auch in Altlußheim für eine schnelle Internetversorgung
Die Firma Deutsche Glasfaser beabsichtigt auch in Altlußheim einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durchzuführen. Bedingung hierfür ist jedoch auch eine Vermarktungsquote von ca. 40% der Haushalte.
Der Gemeinderat unterstützt dieses Engagement und bevollmächtigte die Verwaltung einstimmig, für die Kabelverlegung eine Vereinbarung zur Wegenutzung mit der Deutschen Glasfaser zu unterzeichnen.
Bebauungsplan Hockenheimer Flur I, 3. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Mit Beschluss vom 20.10.2021 hatte der Gemeinderat das 3. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan "Hockenheimer Flur I" eingeleitet.
Zur stärkeren Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes soll im gesamten Baugebiet oberhalb des Erdgeschosses eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze zur Vergrößerung der Aufstellfläche für Anlagen der regenerativen Energiegewinnung zugelassen werden. Eine weitere Überschreitung der Baugrenzen um bis zu 1 m durch technische Anlagen, insbesondere zur Verbesserung oder Erweiterung der regenerativen Energiegewinnung, kann ebenfalls zugelassen werden. Ebenso werden für das gesamte Baugebiet gültige Ausnahmen für die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe für technische Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung formuliert.
Die Gemeinde Altlußheim möchte damit die Umsetzung weiterer innovativer Vorhaben zur Gewinnung regenerativer Energien unterstützen.
Der Gemeinderat stimmte nun einstimmig im Zuge der Behandlung der Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sowie seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, dem ausgearbeiteten Bebauungsplan in der Fassung vom 26. Januar 2021 zu.
Der Rat beschloss insoweit einstimmig den Bebauungsplan "Hockenheimer Flur I, 3. Änderung“ i.d.F. vom 26. Januar 2021 als Satzung. Ebenso einstimmig beschloss der Rat die dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 26. Januar 2021 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Private Bauvorhaben
Ein geplantes Neubauvorhaben auf dem Grundstück Clara-Schumann-Weg 1 sieht die Errichtung eines Überschuss-Energiehauses vor. Dies erfordert einige technische Einrichtungen, bei deren Umsetzung sich Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben. Der Rat stimmte jeweils einstimmig nachfolgenden Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu:
Auch der vorgesehene Neubau auf dem Nachbargrundstück Clara-Schumann-Weg 5 ist als Überschuss-Energiehaus geplant, was vergleichbare Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bedingt.
Der Gemeinderat fasste insoweit einstimmig folgende Beschlüsse:
Die Entscheidungen zu den Baugesuchen in der Rheinhäuser Straße 38 und 60 wurden von Bürgermeister Uwe Grempels vor Eintritt in die Tagesordnung von selbiger abgesetzt. Vor einer Entscheidung über die Bauvorhaben sind vom Gemeinderat zunächst die notwendigen bauplanerischen Grundsätze im bereits angestoßenen Bebauungsplanverfahren in diesem Bereich festzulegen.