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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 14.10.2021:
Gültig ab 15. Oktober 2021
Mit der Verordnung zur Änderung der Elften Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) werden erforderliche Anpassungen der Elften CoronaVO vorgenommen. An der grundsätzlichen dreistufigen Systematik von Basis-, Warn- und Alarmstufe wird festgehalten. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung des sog. 2G-Optionsmodells, mit dem Erleichterungen verbunden sind.
Sie sieht insbesondere folgende wesentliche Änderungen vor:
Die Verordnung in der aktuellen Fassung ab 15. Oktober 2021 steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit.
Weitere Informationen und FAQ finden Sie auch unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.