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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 28.12.2021:
Impfnachweise sind in durch elektronische Anwendungen auslesbarer Form (EU-COVID-19-Zertifikat) vorzulegen.
Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden kommunaler Verwaltungen (insbesondere Rathaus und Bürgerhaus) in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
Derzeit ist nur das Bürgerbüro für den Publikumsverkehr ohne Terminvereinbarung geöffnet!
Beim Betreten der Gebäude und während eines Termins besteht durchgängig die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (idealerweise eine FFP2-Maske) zu tragen. Anfragen sind nach Möglichkeit jedoch schriftlich oder telefonisch zu stellen, um Kontakte zu reduzieren.
Gerne hilft Ihnen auch die Telefonzentrale der Gemeindeverwaltung (Tel. 06205/3943-0), den/die richtigen Ansprechpartner/in zu finden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, bitte bleiben Sie gesund !