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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Altlußheim Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

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Gemeinde Altlußheim
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Naturbestattung beauftragen

Bei einer Naturbestattung werden die Aschen Verstorbener auf speziell hierfür vorgesehenen Friedhöfen beigesetzt. Dies kann in der Nähe eines Baumes, im Wurzelbereich eines Baumes oder auf ausgewiesenen Rasen- oder Wiesenflächen erfolgen. Die Grabstellen sind in der Regel nicht oder nur dezent als solche erkennbar.

Friedhofsträger können entsprechende Bereiche auf kommunalen Friedhöfen oder in eigens ausgewiesenen Wald- beziehungsweise Naturflächen einrichten. Diese Flächen sind häufig räumlich von klassischen Grabfeldern getrennt.

Die Form der Abschieds- und Beisetzungsrituale richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person sowie den Wünschen der Angehörigen. Die Teilnahme von Geistlichen oder freien Rednerinnen und Rednern ist ebenso möglich wie eine Abschiedsfeier ohne religiöse oder weltanschauliche Begleitung.

Zur Kennzeichnung der Grabstätte kann eine Namenstafel am Baum oder im Bereich der Grabfläche angebracht werden. Auf Wunsch kann auch auf eine namentliche Kennzeichnung verzichtet werden. Das Ablegen von Blumen oder klassischem Grabschmuck ist in der Regel nicht vorgesehen; maßgeblich sind die jeweiligen Regelungen des Friedhofsträgers.

Naturbestattungen erfolgen ausschließlich im Zusammenhang mit Urnenbeisetzungen. Es gelten daher die rechtlichen Vorgaben zur Feuerbestattung sowie zur Urnenbeisetzung auf Friedhöfen und sonstigen zugelassenen Urnen- und Naturbestattungsflächen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Naturbestattung ist eine vorausgegangene Feuerbestattung (die verstorbene Person muss zunächst eingeäschert werden, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt werden kann). Es gelten daher die Bestimmungen der Feuerbestattung.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.

Fristen

Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung und Bestattung der verstorbenen Person.

Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
  • Erlaubnis zur Feuerbestattung

Kosten

Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.

Sonstiges

Keine

Rechtsbehelf

Für die Beauftragung einer Naturbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz (BestattG):

  • § 32 Bestattungsart
  • § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung

Bestattungsverordnung (BestattVO):

  • § 5 Urnenfriedhöfe
  • § 16 Erlaubnis zur Feuerbestattung
  • § 24 Urnenbeschaffenheit
  • § 26 Urnenbestattung auf Friedhöfen

Zuständigkeit

Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger.

Vertiefende Informationen

Keine

Organisationseinheiten

Gemeinde AltlußheimOrtRathausplatz 1 68804 Altlußheim

Freigabevermerk

26.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg