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Aktuelle Meldungen zu Corona

Artikel vom 01.03.2023

Coronaverordnung des Landes zum 01. März 2023 aufgehoben

Baden-Württemberg hebt zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Umgang mit Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist bleibt zuhause.

Lange Zeit war sie das zentrale Regelwerk im Kampf gegen das Coronavirus, nun plant das Land zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufzuheben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche durch das Landeskabinett getroffen werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.

„Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (23. Februar) in Stuttgart. „Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.“

Neben der Corona-Verordnung werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Diese sind die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen. Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300.

„Viele Corona-Verordnungen mussten unter enormem Zeitdruck erlassen werden. Die Mitarbeitenden der Landesverwaltung haben dafür teilweise bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gearbeitet. Ich möchte die Aufhebung der Corona-Verordnung deshalb auch zum Anlass nehmen, mich bei ihnen, aber insbesondere auch allen Ärzten und Ärztinnen, Pflegekräften, dem Rettungsdienst, den Apothekerinnen und Apothekern, allen Ehrenamtlichen und bei allen Menschen im Land, für ihren verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie zu bedanken. Nur gemeinsam konnten wir so gut durch diese Krise kommen“, so Minister Lucha abschließend.

Verordnung der Landesregierung zur Aufhebung der Corona-Verordnung und weiterer Verordnungen (PDF-Datei)

Maskenpflicht im ÖPNV und für Personal in Arztpraxen entfällt, CoronaVO bis 07. April 2023 verlängert

Mit einer Änderung der Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar 2023 die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen. Das stufenweises Vorgehen bei der Rücknahme von Einschränkungen hat sich bewährt.

Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Januar 2023, einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.

„Das Land befindet sich im Übergang von der Pandemie in die Endemie“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Bei der Rücknahme von Einschränkungen haben wir in Baden-Württemberg ein stufenweises Vorgehen verfolgt, das hat sich bewährt. Auch in Zukunft werden wir das Infektionsgeschehen im Land aufmerksam beobachten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.“

Ende der Maskenpflicht im ÖPNV

„In den letzten drei Jahren haben die allermeisten Fahrgäste die Maskenpflicht zum Schutz von anderen und sich selbst geduldig akzeptiert und umgesetzt. Dafür möchte ich mich bedanken“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Mein besonderer Dank gilt aber den Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern in den Zügen. Denn bei der Akzeptanz und Durchsetzung der Maskenpflicht gab es leider auch unfreundliche Situationen bis hin zu Übergriffen. Außerdem mussten die Beschäftigten die Masken den ganzen Tag tragen. Sie haben hier einiges aushalten müssen. Doch ihr unermüdlicher Einsatz war bei der Eindämmung des Coronavirus sehr wichtig.“

Mit dem Ende der Maskenpflicht appelliert Minister Hermann an die Eigenverantwortung der Menschen: „Wer freiwillig sich und andere schützen möchte, kann weiterhin Maske tragen.“ Mund-Nasen-Bedeckungen helfen nicht nur beim Schutz vor dem Coronavirus, sondern sie wehren auch Erkältungs- oder Grippe-Viren ab. „Wenn Sie sich krank oder erkältet fühlen, tragen Sie weiterhin Maske oder bleiben Sie am besten zu Hause.“

Weitere Lockerungen in der Regelungskompetenz des Bundes

Grundsätzlich gab es zuletzt nur noch wenige Corona-Einschränkungen durch das Land. Baden-Württemberg hatte beispielsweise als eines der ersten Bundesländer schon vergangenes Jahr im November die Isolationspflicht gelockert. Weitere Corona-Regeln – zum Beispiel die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen – liegen in der Regelungskompetenz des Bundes. Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter.

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat im Gleichlauf mit der Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Aktuelle Infos zu Corona finden Sie auf der Homepages des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg.

14te CoronaVO, gültig ab 31.01.2023 (PDF-Datei)
Begründung zur zweiten ÄnderungsVO zur 14ten CoronaVO (PDF-Datei)
Die Corona-Regeln auf eine Blick, ab 31. Januar 2023 (PDF-Datei)

Gesundheitsamt: Corona-Hotline stellt nach fast drei Jahren und über 220.000 Anrufen am Freitag, 30.12.2022, den Betrieb ein

Pressemitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis vom 27. Dezember 2022

Gesundheitsamt: Corona-Hotline stellt nach fast drei Jahren und über 220.000 Anrufen am Freitag, 30. Dezember, den Betrieb ein

Jahrestage sind oft ein Grund zu feiern – manche sind aber auch verzichtbar. Daher sind die Mitarbeitenden der Corona-Hotline im Landratsamt nicht böse, dass es keinen dritten Jahrestag gibt: Das Infotelefon stellt bekanntlich am Freitag, 30. Dezember, seinen Betrieb ein (vgl. Pressemitteilung vom 07.12.2022).

In den vergangenen Wochen gab es nur noch sehr wenige Anruferinnen und Anrufer, die Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hatten. Die meisten Anrufe, deren Zahl pro Woche ohnehin nur noch im niedrigen dreistelligen Bereich liegt, dreht sich um Rückfragen zur Corona-Impfung. „Insofern lag es nahe, gleichzeitig mit der Schließung der vom Kreis betriebenen Impfstützpunkte auch hier einen Schnitt zu machen und die Corona-Hotline vom Netz zu nehmen“, sagt die stellv. Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Anne Kühn.

Unter der Rufnummer Telefonnummer: 06221 522-1881 steht ab dem 1. Januar 2023 der bekannte und bereits im Juli 2021 eingeführte CovBot – ein digitaler Sprachassistent – weiterhin für allgemeine Fragen zum Coronavirus zur Verfügung. Der CovBot wurde immer weiter optimiert, sodass bereits in den vergangenen Monaten ein Großteil der Anrufe nicht mehr durch die Mitarbeitenden bearbeitet werden musste. Selbstverständlich stellt das Gesundheitsamt weiterhin aktuelle Informationen zum Corona-Virus auf der Kreis-Homepage zur Verfügung. Direkte Anfragen rund um SARS-CoV-2 werden auch zukünftig über das E-Mail-Postfach beantwortet.

Die Corona-Hotline, ursprünglich als temporäres Angebot des Gesundheitsamtes für Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg gedacht, war am 27. Januar 2020 eingerichtet worden. Mittlerweile wurden über 220.000 Anrufe beantwortet. „Die Mitarbeitenden an den Telefonen mussten in der gesamten Zeit inhaltlich immer up to date sein, was gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie amtsinterne Vorgaben betraf“, blickt die derzeitige Leiterin der Corona-Hotline, Dr. Sigrid Butz, zurück.

Standen anfangs eher Fragen zum Virus selbst, zu Krankheitssymptomen und Testregelungen im Vordergrund, rückte nach und nach das Thema Impfen in den Fokus der Gespräche. So wurde die Anmeldung zu den Booster-Impfungen in den vom Landratsamt betriebenen Impfstützpunkten im Herbst 2021 nicht mehr über die bundesweite Nummer Telefonnummer: 116 117 abgewickelt, sondern online und eben über die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes.

Für Kopfzerbrechen sorgten dort im Verlauf der fast drei Jahre vor allem die themenbedingten plötzlichen Anstiege des Anrufaufkommens. „Wir standen hier vor der Herausforderung, dann immer sehr schnell die Personalkapazitäten anpassen zu müssen“, erklärt Dr. Butz. Trotz der stressigen Phasen zieht sie ein positives Fazit des Infotelefons: „Wir haben gerade in schwierigen Zeiten vielen Menschen in der Region helfen und für mehr Klarheit – etwa was Corona-Regelungen betrifft – sorgen können. Und nicht nur einmal waren wir auch als Seelentröster gefragt!“

Zur Homepage des Rhein-Neckar-Kreises
Pressemitteilung des Rhein- Neckar-Kreises vom 27.12.2022 (PDF-Datei)

14te CoronaVO bis 31.Januar 2023 verlängert

Mit Beschluss vom 22. November 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Die Änderung tritt am 30. November 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 31. Januar 2023 verlängert.

Aktuelle Infos zu Corona finden Sie auf der Homepages des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg.

14te CoronaVO, gültig ab 30.11.2022 (PDF-Datei)
Begründung zur ersten ÄnderungsVO zur 14ten CoronaVO (PDF-Datei)
1te VO der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (PDF-Datei)
Die Corona-Regeln auf eine Blick, ab 01.Oktober 2022 (PDF-Datei)

Sozialministerium des Landes hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst

Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Statt der Isolationspflicht gilt nun eine Maskenpflicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen. 

Bereits vergangenen Freitag, 11. November 2022 hatten die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet und sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Lockerung der Absonderungsregeln verständigt. Am 15. November 2022 hat das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-Verordnung zur Absonderung veröffentlicht, sie tritt am 16. November 2022 in Kraft.

Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16. November nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg

Corona-Verordnung zur Absonderung (PDF-Datei)
Corona-Regeln auf einen Blick (PDF-Datei)

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist auf freie Impftermine hin

Nach einem rasanten Anstieg sind die gemeldeten Infektionszahlen in den letzten zwei Wochen wieder gefallen. „Entwarnung für eine Herbst- oder Winterwelle bedeutet das aber nicht“, erklärt Dr. Christoph Harter, ärztlicher Leiter der Koordinierungsstelle Impfen und Testen beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Die gesunkenen Meldezahlen führt er auf unterschiedliche Ursachen zurück. „Zum einen hat sich das Testverhalten ganz erheblich geändert“, so Dr. Harter und sagt weiter: „Viele Menschen mit Symptomen und/oder einem positiven Antigen-Schnelltest isolieren sich selbst für fünf Tage, ohne die Corona-Infektion durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen. Da nur diese aber zur Bestimmung der Inzidenz zugrunde gelegt werden, werden diese Fälle in der Inzidenz nicht sichtbar.“

Dennoch: Auch die Abwasserproben aus Heidelberg bestätigen einen abfallenden Trend. Die rückläufige Entwicklung der Inzidenz kann laut Dr. Harter dementsprechend auf ein geändertes Kontaktverhalten der Bevölkerung hinweisen, weil man im individuellem Umfeld gehäuft, zum Teil so stark wie noch nie zuvor, Corona-Infektionen wahrnimmt und die mediale Berichterstattung bezüglich überfüllter Krankenhäuser und Notambulanzen mit Personalausfällen die Bevölkerung veranlasst, auch ohne staatlich beschlossener Kontaktbeschränkungen wieder vorsichtiger zu sein. Das konnte man schon in anderen Wellen beobachten. Im März und April 2020 konnte man beispielsweise durch Auswertung von Mobilitätsprofilen aus Handy-Daten feststellen, dass bereits vor dem Erlass staatlich beschlossener Kontaktbeschränkungen wie Schulschließungen oder Ausgangsbeschränkungen die Mobilität abnahm, weil die Bevölkerung durch mediale Berichterstattung vorsichtiger wurde.

Als weiteren Grund nennt Dr. Harter das gute Wetter: „Die sonnigen Tage in den letzten Wochen haben dazu geführt, dass Kontakte wieder vermehrt im Freien stattgefunden haben – das wirkt sich natürlich auf die Entwicklung der Inzidenz aus.“ Ergänzend weist Dr. Harter auf die allgemeine Entwicklung der – in Zügen endemischen – Infektionslage hin: „Man kann feststellen, dass der Selektionsdruck auf das Virus mittlerweile von lokalen Immunitätslagen - Infektionszahlen, Impfquoten - bestimmt wird. Diese unterscheiden sich aber eben nicht mehr global, sondern jetzt auch, abhängig von der Immunitätslage, regional. Beispielsweise sehen wir derzeit in Stichproben von Abwasseruntersuchungen auf das Corona-Virus eine Abnahme der Viruslast in Baden-Württemberg – in den Städten Heidelberg, Stuttgart, Tübingen, während eine Zunahme in Jena oder Hamburg festgestellt wird. Die lokale Immunitätslage durch stattgehabte Infektionen und die Impfquote kann mittlerweile bundesweit sehr unterschiedlich sein.

Wie bei Influenza-Viren entwickeln sich auch bei SARS-CoV-2-Viren unter Selektionsdruck neue Sublinien der derzeit dominierenden Variante BA.5, die versuchen die Antikörperantwort des menschlichen Immunsystems zu umgehen. Sogenannte Immunescape-Sublinien der BA.5-Variante werden derzeit in zunehmendem Maß bundesweit, aber auch im Rhein-Neckar-Kreis, festgestellt. Hierzu gehören unter anderem BF.7, BF.5, BA.4.6, BQ.1 und BQ.1.1. Es ergeben sich aber derzeit keine Hinweise darauf, dass diese Varianten auch zu schwereren Krankheitsverläufen führen. Natürlich ist auch wieder mit vermehrten Impfdurchbrüchen bei Zunahme dieser Sublinien zu rechnen, es gibt aber zum aktuellen Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass die derzeit zur Auffrischung angebotenen Impfstoffe nicht einem schweren Krankheitsverlauf trotz Immunescape entgegenwirken. Dennoch ist Vorsicht geboten, da es bei erhöhten Fallzahlen auch wieder zu einer steigenden Anzahl an Personalausfällen und mit Blick auf die Gesamtinfektionszahl insgesamt zu höheren Mortalitätszahlen vor allem bei hochaltrigen Menschen kommen kann. Und auch Long-Covid darf nicht in seinem bis dato weiterhin nicht bekannten Ausmaß unterschätzt werden, denn mit steigenden Fallzahlen kann es auch zu einer Zunahme von Long-Covid-Syndromen kommen. Das ist auch tatsächlich relevant, denn beim Long- oder Post-Covid Syndrom handelt es sich nicht nur um einen Folgezustand eines schweren Verlaufs mit Residualschäden, sondern es kann auch nach leichten Verläufen Wochen später zu Symptomen wie Erschöpfung, Müdigkeit, Fatigue, Konzentrationsschwächen, Gedächtnisproblemen, Kurzatmigkeit und diversen anderen Symptomen wie eingeschränkte Belastbarkeit, Schlafstörungen sowie Muskelschwäche und -schmerzen kommen.“

Dr. Harter appelliert daher an die Bevölkerung: „Nehmen Sie das Impfangebot des Rhein-Neckar-Kreises in den Impfstützpunkten in Heidelberg, Eberbach und Sinsheim wahr und lassen Sie sich impfen – Termine stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.“ Es ist nach wie vor unbedingt erforderlich, dass die Impflücken der unter und über 60-Jährigen, gemäß den STIKO-Empfehlungen geschlossen werden und tolerable Maßnahmen zur Infektionsvermeidung, wie beispielsweise das Tragen von Masken in Innenräumen, Lüften und Abstand halten, weiter umgesetzt werden.

Auch andere Auffrischimpfungen sind wichtig. „Unser Immunsystem hat sich durch notwendige Maßnahmen zur Infektionsvermeidung die letzten zwei Jahre nur in äußerst geringem Maß mit Influenza-Viren auseinandergesetzt, sodass die dadurch bedingte Grippe-Saison in diesem Winter durchaus stärker ausfallen kann. Aus diesem Grund sind Influenza-Auffrischimpfungen mit entsprechend angepassten Impfstoffen in diesem Herbst besonders wichtig“, sagt Dr. Harter.

Weitere Informationen:

Impftermin buchen

Infoseite des Rhein-Neckar-Kreis zur Corona Pandemie

Corona-Verordnung des Landes gültig ab 01. Oktober 2022

Mit Beschluss vom 27. September 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderung tritt am 01. Oktober 2022 in Kraft.

Aktuelle Infos zu Corona finden Sie auf der Homepages des Landes Baden-Württemberg.

14te CoronaVO, gültig ab 01. Oktober 2022 (PDF-Datei)
Begründung zur 14ten CoronaVO (PDF-Datei)
Die Corona-Regeln auf einen Blick, ab 01.Oktober 2022 (PDF-Datei)

Aktuelle Fallzahlen

Epidemiologische Daten zur aktuellen Corona-Lage in Baden-Württenberg finden Sie hier:

Daten aus den Bundesländern und Landkreisen beitet Ihnen das Covid-19 Dashboard des Robert-Koch- Instituts (RKI):