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Gemeinderatsbeschlüsse in Kürze

icon.crdate24.10.2025

Bausachen bestimmten Tagesordnung

Gemeinderatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2025

Bebauungsplan "Quartier Wilhelm-, Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße“ – Abwägung und Satzungsbeschluss

In seiner öffentlichen Sitzung vom 29.04.2025 hatte der Gemeinderat aufgrund noch einmal geänderter Festsetzungen zum Bebauungsplan eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die erneute Offenlage wurde in der Zeit vom 06.06.2025 bis 07.07.2025 durchgeführt. Stellungnahmen konnten nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro WSW Partner GmbH, Kaiserslautern, bearbeitet und mit einem entsprechenden Vorschlag zur Abwägung dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat nahm die Abwägung gemäß der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen abschließend vor und beschloss mehrheitlich den Bebauungsplan „Quartier Wilhelm-, Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Bebauungsplan "Am Friedhof II" - Abwägung und erneute Offenlage

Am 21.01.2025 hatte der Gemeinderat die Anregungen, Einwendungen und Bedenken aus der ersten Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans behandelt und eine erneute Offenlage beschlossen. Im Zuge der weiteren Bearbeitung und mit der Erfahrung aus einem anderen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Innenentwicklung hatten sich zwischenzeitlich weitere Aspekte ergeben, sodass die Verwaltung von der erneuten Offenlage bisher noch abgesehen hatte. Vielmehr wurde der Planentwurf ein weiteres Mal durch das Planungsbüro WSW & Partner, Kaiserslautern, überarbeitet. Das Planungsbüro erläuterte dem Rat die Planänderungen in der Sitzung. Der Gemeinderat billigte anschließend den aktualisierten Planentwurf und beschloss einstimmig die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung im Internet und durch Planoffenlage.

Bebauungsplan „Untere Hauptstraße“ - Aufhebung des gefassten Satzungsbeschlusses, Billigung des überarbeiteten Entwurfs und erneute Offenlage

Anhand eines aktuell vorgesehenen Bauvorhabens in der Hauptstraße wurde deutlich, dass der bereits beschlossene Bebauungsplan zugunsten der Rechtssicherheit nochmals eine Änderung erfahren sollte. Betroffen sind insbesondere die Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundflächenzahl für einige Grundstücke im ausgewiesenen sog. „Besonderen Wohngebiet“. Mit den vorgeschlagenen Ergänzungen und Änderungen zum Bebauungsplan können zudem zukünftige zahlreiche Einzelfallentscheidungen des Gemeinderats vermieden werden. Der Gemeinderat folgte einstimmig der Argumentation des Planungsbüros Sternemann und Glup und hob den im Juli 2025 gefassten Satzungsbeschluss einstimmig auf. Ebenso einstimmig billigte er den überarbeiteten Planentwurf mit der Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen und beschloss die nochmalige Anhörung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.

Private Bauvorhaben

Nach Aufhebung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Untere Hauptstraße“ und Überarbeitung des Planentwurfs für dieses Gebiet stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Bauantrag für den Umbau und die Sanierung eines Zweifamilienhauses in der Hauptstraße zu.

Im Zuge eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens für einen Anbau an ein eingeschossiges Wohnhaus im Kirchfeldring hatte der Rat über die Befreiung von den Festsetzungen zur hinteren Baugrenze zu entscheiden. Das Gremium stimmte der geringfügigen Überschreitung von 91 cm bzw. einer Fläche von 1,37 m² einstimmig zu, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Festsetzungen nicht berührt werden.

Einen Bauantrag zur Umnutzung von Gewerbefläche in eine Wohnung in der Hockenheimer Straße befürwortete der Gemeinderat mehrheitlich.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. September 2025

Anerkennung der vom Gutachterausschuss erstellten Mietübersicht 2024 als einfachen Mietspiegel

Die Gemeinde Altlußheim ist Mitglied im Gemeinsamen Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis. Der Gutachterausschuss hat im Jahr 2024 eine Mietübersicht für seinen Zuständigkeitsbereich erstellt und empfiehlt seinen zehn Mitgliedkommunen die Anerkennung dieser Mietübersicht als sogenannten einfachen Mietspiegel. Die 1. Vorsitzende des Gutachterausschusses, Frau Evelyn Strunck, informierte das Gremium allgemein zu den Themen Mietübersicht sowie Mietspiegel und stellte die örtliche Mietübersicht nebst dazugehörigen Mietrechner vor. Durch die formelle Anerkennung wird die rechtssichere Anwendung im Rahmen des Mietrechts unterstützt. Der einfache Mietspiegel wird auf der Internetseite der Gemeinde bzw. des Gutachterausschusses veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Er schafft Transparenz über die ortsübliche Vergleichsmiete und leistet damit einen Beitrag zur fairen und nachvollziehbaren Mietpreisgestaltung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die vorliegende Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für das Gebiet der Gemeinde Altlußheim, Stand 01.10.2024 als einfachen Mietspiegel im Sinne des § 558c Abs. 1 BGB anzuerkennen.

Altlußheim - Na KlaR! Vorstellung der Klimaschutzinitiative und Zwischenbericht

Die Klimaschutzinitiative „Altlußheim – Na KlaR!“ gründete sich im Februar 2025. Der Klimapate Dr. Gerd Eisenhofer stellte dem Gemeinderat die Initiative und deren erste Arbeitsschwerpunkte und Projekte im laufenden Jahr im Rahmen eines Zwischenberichts vor. Der vollständige Zwischenbericht ist hier (PDF-Dokument, 5,02 MB, 28.09.2025) und im Ratinformationsportal für die Einwohnerschaft öffentlich bereitgestellt.

Jahresabschluss 2022 der Gemeinde

Die Gemeinde Altlußheim hatte zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Die dafür notwendige Eröffnungsbilanz wurde im Juli 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Die Eröffnungsbilanz wurde von der GPA um den Jahreswechsel 2022/2023 geprüft, die Vermerke zu den Änderungen sind, sofern sie nicht bei den vorherigen Jahresabschlüssen umgesetzt wurden, nun im Jahresabschluss 2022 zu einem großen Teil eingeflossen. Die Änderungen haben fast ausschließlich positive Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Gemeinde Altlußheim. Der Jahresabschluss 2022 stellt sich mit seinen wesentlichen Eckdaten wie folgt dar:

Das ordentliche Ergebnis fällt mit einem Plus von 820.783,17 € um ca. 1,8 Mio. € besser aus als geplant (Plan 2022: - 982.900 €). Dies liegt u. a. an Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer in Höhe von ca. 500 T€ und an den höher ausfallenden Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von ca. 535 T€. Des Weiteren konnten bei den Zuweisungen vom Land im Bereich ÖPNV Mehrerträge in Höhe von ca. 180 T€ verbucht werden. Auf der Seite der Aufwendungen sind nicht alle Ansätze ausgeschöpft worden, sodass z. B. im Bereich der Sach- und Dienstleistungen Minderaufwendungen in Höhe von ca. 281 T€ zustande gekommen sind.

Durch das deutlich besser ausgefallen ordentliche Ergebnis ergibt sich in derGesamtfinanzrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.271.505,75 €. Dies entspricht einer Abweichung von ca. 1,42 Mio. € im Vergleich zum Haushaltsansatz 2022. Der Bestand an Zahlungsmitteln beläuft sich zum 31.12.2022 auf 3.872.605,42 €. Die geplante Kreditermächtigung in Höhe von 2 Mio. € musste im Jahr 2022 nicht in Anspruch genommen werden, steht aber im Jahr 2023 weiterhin zur Verfügung.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss einstimmig fest.

Jahresabschluss 2022 für das Wasserwerk der Gemeinde

Das Wirtschaftsjahr 2022 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 13.787,00 € abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine Konzessionsabgabe in Höhe von 64.359,15 € erwirtschaftet (Vorjahr: 0,00 €). Enthalten sind hierbei noch Nachberechnungen für die Jahre 2019 und 2020. Somit ersteht auch ein Ertrag in der Ergebnisrechnung des Kernhaushalts. Der Schuldenstand konnte auch im Jahr 2022 verringert werden und liegt zum 31.12.2022 bei 72.814,58 € (Vorjahr 81.671,25 €). Die Gebühren für einen Kubikmeter Wasser wurden zum 01.01.2022 auf netto 1,27 € erhöht. Im Jahr 2022 gehört dieser Wasserpreis nach wie vor zu den niedrigsten im Rhein-Neckar-Kreis.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk gemäß § 16 EigBG ebenso einstimmig fest.

Haushaltszwischenbericht 2025

Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2025 zeigt eine minimale Verbesserung des mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1,07 Mio. € geplanten Haushalts 2025. Die aktuelle Prognose geht von einem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von ca. 833 T€ aus. Einen Hauptgrund für das um ca. 245 T€ besser prognostizierte Ergebnis gibt es in diesem Jahr nicht. Zwar fallen die Gewerbesteuererträge um voraussichtlich 200 T€ besser aus, einen so deutlichen Anstieg wie im Jahr 2024 ist hierbei aber nicht mehr zu erwarten. Ansonsten verteilen sich die Schwankungen bei den Erträgen und Aufwendungen sowohl im Positiven als auch im Negativen auf mehrere Positionen.

Die für 2025 geplanten Investitionen befinden sich größtenteils in der Umsetzung. So sind bis zum 31.08.2025 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2,81 Mio. € getätigt und Einzahlungen in Höhe von 654 T€ eingegangen. Die Liquidität liegt zum 31.08.2024 bei ca. 2,57 Mio. €.

Aus 2024 stehen noch Kreditermächtigungen in Höhe von 4 Mio. € zur Verfügung. Für 2025 war im Kontext des Schulanbaus an der Albert-Schweitzer-Schule noch eine Darlehensaufnahme in Höhe von 3,85 Mio. € eingeplant. Bislang wurde der Kreditermächtigungsrahmen in Höhe von insgesamt 7,85 Mio. € nicht in Anspruch genommen. Im Laufe des 4. Quartals 2025 wird eine Darlehensaufnahme allerdings von mindestens 3 Mio. € unumgänglich werden. Damit liegt der Kreditrahmen mit 4,85 Mio. € unter dem geplanten Ansatz von 7,85 Mio. € aus den beiden Haushaltsjahren 2024 und 2025. Der vollständige Haushaltszwischenbericht 2025 ist im Ratsinformationsportal der Gemeinde einsehbar. Der Gemeinderat nahm den Bericht von Kämmerer Nico Franek zur Kenntnis.

Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2026

Im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen haben die Fraktionen traditionell die Möglichkeit, ihre Anträge für das kommende Haushaltsjahr öffentlich vorzustellen.

Angesichts der bereits beschlossenen Förderung des Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz, der noch laufenden und der auch praktisch bereits umsetzungsreif geplanten Investitionsmaßnahmen sowie der absehbar andauernden angespannten Haushaltsituation in den kommenden Jahren stand bei allen Fraktionen das Fortführen begonnener Projekte und das Abarbeiten der zahlreichen, sich bereits in der Warteschleife befindlichen Themen und Projekte im Vordergrund.

Die Anträge und Stellungnahmen der Fraktionen sind vollumfänglich hier (PDF-Dokument, 4,04 MB, 28.09.2025) sowie im Ratinformationsportal für die Einwohnerschaft öffentlich bereitgestellt.

Welche Anträge und Maßnahmen es letztendlich in den Haushalt 2026 schaffen, werden die anstehenden Haushaltsberatungen im Oktober und November zeigen. Vorgesehen ist die Einbringung des Haushalts mit Haushaltsrede von Bürgermeister Uwe Grempels in der Gemeinderatssitzung am 18. November 2025. Verabschiedet und beschlossen werden, soll der Haushalt mit den Haushaltsreden der Fraktionen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09. Dezember 2025.

Privates Bauvorhaben in der Salierstraße

Im Zuge der Errichtung einer Einfriedung für ein Wohngrundstück in der Salierstraße hatte der Gemeinderat über eine Befreiung von den Festsetzungen des in diesem Gebiet gültigen Bebauungsplans zu entscheiden. Der Gemeinderat gab mehrheitlich seine Zustimmung zur seitlichen Einfriedung mit einer Höhe von 1,75 m, lehnte aber ebenso mehrheitlich die vordere Einfriedung mit einer Höhe von 1,75 m ab. Die vordere Einfriedung ist auf eine Höhe von 1,00 m zurückzubauen.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim unter eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 29. Juli 2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenzentrum"

Zur Realisierung des Vorhabens „Seniorenzentrum“ der Evangelischen Heimstiftung an der Salierstraße sind durch den Gemeinderat die planungsrechtlichen Voraussetzungen mittels vorhabenbezogenem Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu schaffen. Der Gemeinderat gab hierzu seine Zustimmung zum Bebauungskonzept und fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Seniorenzentrum“. Dieser Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung und ohne eigenständigen Umweltbericht aufgestellt werden. Die Umweltbelange werden in den Abwägungsprozess eingestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form der öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Einführung eines LoRaWAN-Systems zur Fernauslesung von Zählern und Austausch der Wasserzähler

Das LoRaWAN (Long Range Wide Area Network) ist ein flächendeckendes Drahtlosnetzwerk mit niedriger Sendungsfrequenz. Es ermöglicht ein energieeffizientes Senden von Daten über lange Strecken. Die Möglichkeiten der Anwendungen scheinen dabei beinahe unbeschränkt zu sein. Ein prädestinierter Einsatzbereich ist die Fernauslesung der Wasserzähler im Gemeindegebiet. Fernauslesbare Wasserzähler haben eine höhere Messgenauigkeit, ein variables Messintervall, können Meldung von erhöhtem Wasserverbrauch (mögliche Leckage) geben und die Eichfrist kann mit einer Stichprobengarantie auf 12 Jahre erweitert werden. Der Einsatz von LoRaWAN soll zudem ermöglichen, dass neben dem Ablesen der digitalen Wasserzähler im Gemeindegebiet dann auch deren Tausch an einen externen Dienstleister vergeben wird. Hierdurch sollen Personalressourcen im Bauhof für andere Tätigkeiten freiwerden. Der Gemeinderat stimmte dem Aufbau eines LoRaWAN-Funknetzes und dem Einbau von fernauslesbaren Wasserzählern ab 2026 einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, die Maßnahmen auszuschreiben sowie an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Untere Hauptstraße"

In seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2024 hatte der Gemeinderat aufgrund noch einmal geänderter Festsetzungen zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Untere Hauptstraße“ eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro Sternemann + Glup, Sinsheim, bearbeitet und mit einem entsprechenden Vorschlag zur Abwägung versehen nun dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeinderat folgte einstimmig der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und beschloss den Bebauungsplan „Untere Hauptstraße“ abschließend als Satzung.

Förderung eines Kunstrasenplatzes für den Sportverein 1916 Altlußheim e.V.

Der Sportverein 1916 Altlußheim e.V. hat die Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz und dessen Förderung durch die Gemeinde Altlußheim beantragt. Der Sportverein kann darüber hinaus 2025 noch mit einer Förderung vom Badischen Sportbund in Höhe von maximal 160.000,-- € (Förderquote 40% von maximal 400.000,-- € zuschussfähigen Baukosten) rechnen. Für die Errichtung des Kunstrasenplatzes sind derzeit Gesamtkosten in Höhe von etwa 850.000,-- € zu veranschlagen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz durch den Sportverein 1916 Altlußheim e.V. in einem Worst-Case-Szenario mit maximal 600.000,-- € im Jahr 2026 unter der Bedingung der Bewilligung der Fördermittel durch den Badischen Sportbund zu fördern und die entsprechenden Finanzmittel im Haushalt 2026 bereit zu stellen. Seitens des Vereins sind Eigenmittel in Höhe von 90.000,-- € einzubringen. Weitere vom Verein eingeworbene Finanzierungsmittel werden zugunsten der Gemeinde Altlußheim angerechnet und verringern den Zuschussbetrag der Gemeinde. Darüber hinaus wird dem Sportverein 1916 Altlußheim e.V. die Sportfläche für den Kunstrasenplatz nach dessen Fertigstellung für weitere 25 Jahre verpachtet. Die Verwaltung wurde ermächtigt den bestehenden Pachtvertrag zugunsten der Förderung durch den Badischen Sportbund entsprechend anzupassen.

Private Bauvorhaben

Im Zuge eines Bauantrages für ein Anwesen in der Kurpfalzstraße stimmte der Rat einstimmig der Errichtung von zwei Nebengebäuden im Gartenbereich zu. Die gleichzeitig geplante Vollversiegelung des Vorgartenbereichs für 5 Kfz-Stellplätze lehnte das Gremium aber ebenso einstimmig ab. Einen Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Halle in der Gersdorfer Straße in eine Ausstellungshalle und die Schaffung einer Ausstellungsfläche lehnte der Gemeinderat einstimmig in der vorliegenden Form ab. Der Rat stellte jedoch seine Zustimmung in Aussicht, sofern als Ausgleichsmaßnahme 4 statt 2 Bäume gepflanzt und die Magerwiese erhalten und gepflegt wird. Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Scheune in der Hockenheimer Straße in ein Wohnhaus stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Die Errichtung eines Einfamilienhauses in geschlossener Bauweise direkt an der vorderen Grundstücksgrenze in der Mozartstraße befürwortete das Gremium ebenfalls einstimmig. Die Bauvoranfrage zum Neubau eines 2-Familienhauses in der Tullastraße lehnte der Gemeinderat mehrheitlich ab, stellte jedoch die Zustimmung für ein Einfamilienhaus mit Vollgeschoss in Aussicht. Die Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung und den Umbau eines Anwesen auf dem Lußhof zugunsten von zusätzlichem Wohnraum befürwortete der Rat dagegen einstimmig.

Anpassung der Elternentgelte für die Ferienbetreuung der Grundschüler

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Erhöhung der Entgelte für die Ferienbetreuung pauschal um durchschnittlich 13,71 % analog zur bereits erfolgten Erhöhung für die Betreuungsangebote während der Schulzeit.

Fortführung der Stelle im Klimaschutzmanagement

Der Rat beschloss mehrheitlich die seitens des Bundes mit 40% geförderte Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden für das Klimaschutzmanagement befristet auf weitere 2 Jahre vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 fortzuführen und ermächtigte den Bürgermeister die Stelle zu besetzen. Entsprechende Finanzmittel sind in den Haushalten 2026 und 2027 zu berücksichtigen.

Annahme von Spenden aus dem 1. Halbjahr 2025

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im ersten Halbjahr 2025 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Geld- und Sachspenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 19.064,74 € und verteilte sich auf 17 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für die Feuerwehr, die kommunalen Kindertagesstätten und den Sozial- und Bildungsfonds. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können vollumfänglich auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 24. Juni 2025

Antrag der FWV-Gemeinderatsfraktion auf Einrichtung von Behindertenparkplätzen
Der Gemeinderat stimmte der Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in Höhe der Hauptstraße 68 einstimmig zu. Der Bedarf hierfür soll 6 Monate nach der Einrichtung nochmals abschließend geprüft und evaluiert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen dementsprechenden Antrag bei der Verkehrsbehörde in Hockenheim zu stellen.
Die Entscheidung über die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Mühlstraße in der Nähe der Apotheke wurde vom Rat einstimmig bis zur Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Verkehrskonzeption zurückgestellt.

Bedarfsplanung vorschulischer Kinderbetreuung
Der Platzbedarf in den Kindertagesstätten für die kommenden Jahre hängt neben den zukünftigen Jahrgangszahlen (Geburten und Zuzüge) stark von der Nachfragequote ab und ist daher regelmäßig fortzuschreiben sowie das Angebot entsprechend anzupassen. Beide Kennzahlen sinken derzeit in Altlußheim, so dass insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren (Krippengruppen) bereits zum September 2025 Handlungsspielraum besteht. In den beiden Kindertagesstätten unter kommunaler Trägerschaft wird daher ab September 2025 sukzessive jeweils eine Krippengruppe zunächst stillgelegt, um kurzfristig auf eine wieder steigende Nachfrage reagieren zu können. Auf den Betreuungsbereich für Kinder im Alter ab 3 Jahren hat die sinkende Nachfrage im kommenden Betreuungsjahr noch keine Auswirkungen; das Angebot bleibt hier unverändert. Der Gemeinderat stimmte dieser Fortschreibung des Betreuungsangebots einstimmig zu.

Personalausstattung für die kommunalen Kindertagesstätten
Um kurzfristigen Gruppenschließungen, Notbetreuungszeiten, eingeschränkten Betreuungszeiten oder gar zusätzlichen Schließtagen in den Kindertagesstätten entgegen zu wirken und somit zur Qualität der Einrichtungen und einer verlässlichen Kinderbetreuung beitragen, hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, den beiden kommunalen Einrichtungen jeweils 1,5 Vollzeitkräfte zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel und den Leitungsfreistellungen für die Jahre 2026 und 2027 zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus befürwortete der Rat einstimmig, jeder der beiden Einrichtungen eine zusätzliche Ausbildungsstelle für ein Anerkennungspraktikum zur Verfügung zu stellen.

Bauantrag zur Errichtung einer Hofüberdachung in der Hauptstraße
Im Bauantragsverfahren zur Errichtung einer Hofüberdachung stellte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen her und erteilte die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl.

Festlegung der Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet "Altlußheim-West"
Gekoppelt an den Bewilligungszeitraum für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ist nach § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) der Durchführungszeitraum der Sanierung per Gemeinderatsbeschluss formal festzulegen. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden. Mit Bescheid vom 22. April 2025 wurde nun dem Antrag der Gemeinde auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 30. April 2027 stattgegeben. Daran anknüpfend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Frist, in der die Sanierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Altlußheim-West“ durchgeführt werden soll, bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern.

Freiwillige kommunale Wärmeplanung
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage um einen klimaneutralen Gebäudesektor zu erreichen. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz legt für alle Kommunen in Baden-Württemberg fest, welche Elemente ein solcher kommunaler Wärmeplan enthält. Für die freiwillige kommunale Wärmeplanung gibt es zumindest in diesem Jahr noch ein Förderprogramm vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Bei zu erwartenden Kosten in Höhe von 45.390 € und einem Zuschuss von 30.000 € ergibt sich eine prozentuale Förderung von ca. 66 %. Der Eigenanteil für die Gemeinde beträgt unter dem Strich 15.390 €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung unter der Voraussetzung der Bewilligung des von der Verwaltung bereits vorsorglich gestellten Förderantrages.

Wahl des Bürgermeisters
Die Amtszeit des Altlußheimer Bürgermeisters endet mit Ablauf des 14. März 2026. Die Stelle des Bürgermeisters wird somit zum 15. März 2026 frei. Für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl des Bürgermeisters setzte der Gemeinderat nun bereits frühzeitig mit den nachfolgenden jeweils einstimmig gefassten Beschlüssen die Eckpfeiler:

  • Wahltag ist der Sonntag, 11. Januar 2026.
  • Der Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl ist der Sonntag, 01. Februar 2026.
  • Den Inhalt der öffentlichen Stellenausschreibung, die im Staatsanzeiger Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben wird und den Hinweis enthalten wird, dass sich der Amtsinhaber wieder bewirbt.
  • Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Montag, 15. Dezember 2025, 18:00 Uhr.
  • Im Falle von mehr als einem zugelassenen Bewerber (m/w/d) für das Bürgermeisteramt findet am Donnerstag, 18. Dezember 2025, um 19.30 Uhr in der Rheinfranken-Halle eine öffentliche Bewerbervorstellung statt. Die Vorbereitung und Organisation der öffentlichen Bewerbervorstellung wird dem Gemeindewahlausschuss übertragen.

Abschließend wählte der Gemeinderat durch offene Wahl im Wege der Einigung den Gemeindewahlausschuss. Diesem obliegt nach dem Kommunalwahlgesetz die Leitung der Bürgermeisterwahl mit der Zulassung der Bewerbungen und der Feststellung des Wahlergebnisses. Gewählt wurden:

  • Vorsitzender: 1. Bürgermeisterstellvertreter Friedbert Blaschke
  • Stellvertreterin: Svenja Grewe
  • Beisitzerin: 2. Bürgermeisterstellvertreterin Ines Schweickert
  • Stellvertreter: Dr. Marco Veselka
  • Beisitzer: 3. Bürgermeisterstellvertreter Axel Müller
  • Stellvertreter: Felix Porath
  • Beisitzer: 4. Bürgermeisterstellvertreter Richard Schmitt
  • Stellvertreter: Lothar Nagel

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können vollumfänglich auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. Mai 2025

Verkehrskonzeption für Altlußheim
Für die Gemeinde Altlußheim liegt derzeit keine gemeindeweite Verkehrskonzeption vor, die als Grundlage für die Bewertung von straßenbezogenen Planungen herangezogen werden könnte. Der Gemeinderat hatte sich daher für die Erarbeitung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes ausgesprochen und für das Jahr 2025 eine erste Planungsrate in Höhe von 10.000,-- € im Haushalt eingestellt.

Das Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG informierte das Gremium in der Sitzung über Chancen und Möglichkeiten, die eine Verkehrskonzeption bietet. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen und die Vorstellung einer Verkehrskonzeption zur Kenntnis. Gleichzeitig beschloss er einstimmig, das Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG aus Karlsruhe zu beauftragten, ein entsprechendes Angebot abzugeben, das Fördergrundlage für die Erstellung eines sog. Aktionsplanes AMKL ist, und die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

Anpassung der Gebühren für die Schülerbetreuung
Für die Betreuung von etwa 150 Kindern in der Schülerbetreuung sind ab September 2025 insgesamt 11 Betreuerinnen, 2 Küchenhilfen und 2 Bundesfreiwillige im Einsatz. Zusätzlich werden 55 Kinder an 39 Ferientagen betreut. Fast 17.000 Mahlzeiten werden im Jahr ausgegeben. Mit den derzeitigen Gebühreneinnahmen können etwa 30 % der Aufwendungen gedeckt werden. Aufgrund des steigenden Defizits hatte nach nunmehr 3 Jahren Preisstabilität der Rat über eine Anpassung zu befinden.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich einem Antrag der Fraktion der Freien Wählervereinigung zu, der die Erhöhung der Gebühren für die Schülerbetreuung (mit Ausnahme der Ferienbetreuung) in den einzelnen Betreuungsformen um durchschnittlich 13,71 % zum 01.09.2025 vorsieht. Die Anpassung der Gebühren für die Ferienbetreuung wurde zunächst zurückgestellt.

Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses in der Hauptstraße
Die Bauherrin plant die Errichtung eines Wohnhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich. Zur Klärung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit wurden von ihr im vorgeschalteten Verfahren Baupläne und ein zu beantwortender Fragenkatalog eingereicht.

Der Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass die angefragte Planung dem Einfügegebot nicht widerspricht und stimmte der Bauvoranfrage daher einstimmig gem. §§ 34 und 36 BauGB zu.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 29. April 2025

Private Bauvorhaben
Der Gemeinderat stimmte einstimmig einer Nutzungsänderung eines Friseursalons in der Haupstraße in eine Verkaufsstätte für Lebensmittel zu.

Ebenso einstimmig befürwortete der Rat den Bauantrag zur Errichtung eines Laternendaches auf einem Bestandsgebäude in der Kantstraße.

Keine Einwände brachte das Gremium auch gegen den Bauantrag zur Austockung einer Scheune zur Wohnraumerweiterung auf einem Anwesen in der Mühlstraße vor. Auch dieses positive Votum erfolgte einstimmig.

Bebauungsplan Quartier "W.Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße "
Im Bebauungsplanverfahren für den oben genannten Bebauungsplan nach §13a BauGB, als Maßnahme der Innenentwicklung, wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Dem Gemeinderat lagen nun die Stellungnahmen sowie die Erörterung und die Empfehlung der Stadtplanung vor. Folglich hatte der Gemeinderat die vorgebrachten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Hierzu fasste der Gemeinderat jeweils mehrheitlich folgende Beschlüsse:

1. Die in der Synopse zur Sitzungsvorlage aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Planungsbüros WSW & Partner abgewogen. Die Abwägungsergebnisse werden Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße“ in der Fassung vom April 2025, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, wird gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der vorgenommenen Änderungen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Wege einer erneuten Offenlage durchzuführen.

Vergabe der Gebäudereinigung für die Gemeindebedarfsgebäude
Nach 5 Jahren waren die Gebäude- und Glasreinigungsarbeiten neu öffentlich auszuschreiben und zu vergeben. Die Ausschreibung wurde in die beiden Lose Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glasreinigung aufgeteilt. Die Verträge für die beiden Lose haben eine Laufzeit von 3 Jahren und verlängern sich maximal zweimal um 1 Jahr, sofern keine der Vertragsparteien fristgerecht kündigt. Der Gemeinderat fasste jeweils einstimmig auf Basis des Ausschreibungsergebnisses und der Vergabeempfehlung des beauftragten Fachbüros Lean Consulting folgende Beschlüsse:
1. Los Unterhalts- und Grundreinigung: Die Firma FALK Facility Services GmbH aus Stuttgart, Niederlassung Ludwigshafen hat die höchste Punktzahl erreicht und erhält deshalb den Zuschlag für 368.228,54 € brutto pro Jahr.
2. Los Glasreinigung: Die Firma Labitzke GmbH aus Mannheim hat das günstigste Angebot abgegeben und erhält deshalb den Zuschlag für 8.880,71 € brutto pro Jahr.
3. Für die Gebäude- und Glasreinigung im Jahr 2025 werden überplanmäßige Finanzmittel in Höhe von 84.000 € bereit gestellt.

Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
Die Gemeinde Altlußheim wird ab dem 01. Juli 2025, soweit sondergesetzlich nichts anderes geregelt ist, ihre öffentlichen Bekanntmachungen rechtswirksam im Internet auf der Gemeindehomepage vornehmen. Hierfür wird auf der Startseite die Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingerichtet.
Für öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen bleibt es aufgrund sondergesetzlichen Vorgaben bis auf Weiteres bei der Veröffentlichung im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“.
Der Gemeinderat hat zur Umsetzung hierzu einstimmig die sogenannte Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde neu gefasst. Diese Neufassung wird noch in der seither festgelegten Form in der Ausgabe KW 20 (Vollverteilung) der Lußheimer Nachrichten öffentlich bekannt gemacht bzw. veröffentlicht. Die Satzung tritt zum 01. Juli 2025 in Kraft.

Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt
In Folge der Neufassung der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Altlußheim wurden auch klarstellende Anpassungen im Redaktionsstatut für das Amtsblatt Lußheimer Nachrichten notwendig, um inhaltlichen Widersprüchen vorzubeugen. Die Änderungen des Redaktionsstatut zum 01. Juli 2025 beschloss der Rat ebenso einstimmig. Eine Veröffentlichung der vollständigen Änderungen erfolgt ebenso in der Ausgabe KW 20 (Vollverteilung) der Lußheimer Nachrichten.

Gemeinderat Dieter Hoffstätter – Ehrung für 50 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit
Gemeinderat Dieter Hoffstätter wurde erstmals am 20.04.1975 für die SPD in den Altlußheimer Gemeinderat berufen. Er ist somit nicht nur aktuell der „dienstälteste“ Gemeinderat, sondern insbesondere auch der Altlußheimer Gemeinderat mit der längsten Amtszeit von 50 Jahren überhaupt. Kein Altlußheimer war bisher länger Gemeinderat als Dieter Hoffstätter. In Anerkennung seiner Verdienste um Bürger und Gemeinde wurde ihm nun von Bürgermeister Uwe Grempels die Ehrenurkunde nebst Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 50 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit überreicht. Im Rahmen der Ehrung würdigten Bürgermeister und Gemeinderatsfraktionen den Geehrten und sein außergewöhnliches kommunalpolitisches Engagement. Ein ausführlicherer Bericht hierzu folgt.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Jeweils einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 25. März 2025 die befristete Niederschlagung von Forderungen gegenüber zwei Schuldnern

  • in Höhe von 16.382,14 € für Mietzahlungen sowie Verfahrenskosten und
  • in Höhe von 24.758,22 € für Unterbringungs- und Nebenkosten sowie Verfahrenskosten.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. März 2025

Barrierefreier Ausbau der örtlichen Bushaltestellen -Beschlussfassung über die Entwurfsplanung

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 wurde dem Gemeinderat die allererste Entwurfsplanung für den Ausbau der geplanten Haltestellen durch das Ingenieurbüro Willaredt aus Sinsheim vorgestellt. Die Planung wurde nun unter Berücksichtigung privater Eigentumsverhältnisse und den Rückmeldungen beteiligter Institutionen (u. a. Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Verkehrsbehörde, Polizei) weiterentwickelt. Das Ingenieurbüro Willaredt erläuterte ausführlich die überarbeitete Entwurfsplanung im Rahmen der Sitzung und beantwortete die Fragen des Gemeinderats hierzu.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Entwurfsplanung des Ingenieurbüro Willaredt, Sinsheim, zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Genehmigungsplanung für den Förderantrag voranzutreiben und das IB Willaredt mit den hierfür notwendigen weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung vorbehaltlich einer Förderzusage ermächtigt, die Ausschreibung der Bauleistungen durchzuführen und den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.

Die hierzu erfolgten Beschlüsse des Gemeinderates erfolgten jeweils einstimmig.

Erneuerung des Spielgerätes auf dem Messplatz

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig ein neues Spielgerät zu einem Preis von 67.727,66 € inklusive Lieferung und Montage für den Messplatz anzuschaffen.

Private Bauvorhaben

Im Zusammenhang einer unzulässigen Pflasterung des Vorgartenbereiches eines Anwesens in der Anne-Frank-Straße befürwortete der Gemeinderat mehrheitlich die Entsiegelung von mindestens der Hälfte der Fläche.
Dem Bauantrag zur Errichtung eines Technikgebäudes auf einem Gewerbegrundstück im Sportplatzweg stimmte der Rat einstimmig zu.
Ebenso einstimmig befürwortete das Gremium die notwendigen Befreiungen zur Überschreitung der Traufhöhe sowie zur Unterschreitung der Dachneigung im Zuge der Errichtung von Dachgauben und der Erweiterung des Eingangsbereichs eines Wohnhauses in der Friedrichstraße.

Änderungssatzung zur Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - Anpassung des Kostenverzeichnisses für Feuerwehrleistungen

Mit der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) wurden rechtsverbindliche landeseinheitliche Kostenersatzsätze für die gängigen Feuerwehrfahrzeuge festgelegt. Ein Abweichen von diesen Sätzen im Rahmen örtlicher Satzungen ist nicht möglich. Für alle Fahrzeuge, die in der Verordnung genannt sind, sowie für Fahrzeuge, die in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind, gelten somit die Sätze der VOKeFw.

Im Zuge der Aufnahme des neu angeschafften Gerätewagen-Transport in das Kostenverzeichnis werden nun auch die anderen Fahrzeugtypen entsprechend der VOKeWF angepasst. Dies geschieht mittels einer Änderungssatzung, mit der das Kostenverzeichnis zum 01.05.2025 geändert wird.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Altlußheim (FwKS).

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. Februar 2025

NETZDialog

Die Netze BW bietet den Kommunen im bestehenden Konzessionsvertrag unter anderem einen jährlich aktuellen und informativen Netzbericht an, der im Rahmen des sogenannten Netzdialogs in den Gemeinderatsgremien vorgestellt wird.

Im Netzdialog berichtete Willi Parstorfer, Regionalmanager der Netze BW, dem Gemeinderat über die aktuelle Situation im Stromnetz von Altlußheim und die Herausforderungen an die Netzbetreiber im Zuge der Energiewende. Neben betrieblichen Themen wie der Versorgungssicherheit und den relevanten Kennzahlen der Gemeinde, wurden auch die Entwicklungen der erneuerbaren Energien und die getätigten bzw. geplanten Investitionen im Stromnetz von Altlußheim vorgestellt. Der Gemeinderat nahm diesen Bericht zur Kenntnis.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die Landesregierung hat sich in ihrem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 07.02.2023 ambitionierte Ziele für die Energiewende gesteckt. Zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität sollen die Gesamtemissionen gegenüber dem Jahr 1990 schrittweise bis zum Jahr 2040 verringert werden - bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent. Dazu ist es notwendig, mindestens 0,2 Prozent der Fläche außerhalb des Siedlungsbereichs in jeder Region Baden-Württembergs für die Energieerzeugung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu bebauen.

Der Gemeinderat und Verwaltung hatten sich mehrfach mit der Thematik befasst.

Aufgrund der Nähe zur Kläranlage oder dem Gewerbegebiet Altreut sind zwei Flächen im Gewann Obere Allmend am ehesten für eine Freiflächen-PV-Anlage geeignet, weil der dort produzierte Solarstrom vor Ort verbraucht werden kann.

Ob eine Realisierung einer Freiflächen-PV-Anlage in diesem Gebiet überhaupt möglich ist, hängt u.a. von den Ergebnissen eines Umweltmonitorings ab. Hierbei werden die in Frage kommenden Flurstücke über 12 Monate hinweg beobachtet und der Tier- und Pflanzenbestand dokumentiert.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Grundstücke Flurstück-Nrn. 8319/1, Nr. 8321/0 und Nr. 8335 an die Firma Starvert Energy für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu verpachten und ermächtigte die Verwaltung, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Privates Bauvorhaben

Einem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten und einem Hofladen in der Peterstraße stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Dem Bauantrag waren bereits Bauvoranfragen vorausgegangen, mit denen sich der Gemeinderat zu beschäftigten hatte. Der nun eingereichte Bauantrag entspricht im Wesentlichen dem bereits ergangenen Bauvorbescheid. Der geplanten Überschreitung der Grundflächenzahl mit Nebengebäude wird mit einer Flachdachbegrünung, dem Ausbau der Verkehrs- und Stellflächen mit verdunstungs- und versickerungsfähigem Material sowie der Pflanzung von großkronigen Bäumen ökologisch entgegengewirkt.

Ehrung von Gemeinderat Kay Schweikert für 25 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit

Bürgermeister Uwe Grempels zeichnete Gemeinderat Kay Schweikert für seine mittlerweile 25-jährige Zugehörigkeit zum Gemeinderat aus. In Anerkennung seiner Verdienste um Bürger und Gemeinde überreichte ihm Bürgermeister Uwe Grempels die Ehrenurkunde nebst Ehrennadel und Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl 1999 rückte Kay Schweikert als erster Ersatzkandidat der CDU mit förmlicher Verpflichtung am 18. Januar 2000 erstmals in den Gemeinderat nach.

Bei den fünf folgenden Gemeinderatswahlen, zuletzt am 09. Juni 2024, wurde Kay Schweikert jeweils direkt wiedergewählt. Gleich zu Beginn seiner Tätigkeit am Ratstisch hatte er als stellvertretender Fraktionsvorsitzender Verantwortung übernommen. Seit der Gemeinderatswahl 2004 hat er den Vorsitz der CDU-Fraktion bis zum heutigen Tag inne.

Bürgermeister Uwe Grempels hob in seiner Laudatio hervor, dass insbesondere die sozialen Themen die Schwerpunkte seiner ehrenamtlichen Tätigkeit ausmachten. Vorangetrieben habe er diese mit „Leib und Seele“ nicht nur im Gemeinderat selbst, sondern auch in Ausschüssen und Verbänden. Schule und Kindergärten seien ihm eine Herzensangelegenheit, so Bürgermeister Uwe Grempels, entsprechend habe sich Kay Schweikert in der Arbeitsgruppe Schule engagiert und sich auch für eine gute Ausstattung der Kinderbetreuungsplätze in Altlußheim eingesetzt. Diskussionsfreudig kämpfe er für seine Überzeugung, gleichwohl stets bereit, mehrheitliche Entscheidungen als wahrer Demokrat zu respektieren. Kay Schweikert „rede niemandem nach dem Mund, bei ihm stehe immer der Mensch im Mittelpunkt“, bescheinigte Bürgermeister Uwe Grempels.

Auch die Gemeinderatsfraktionen würdigten sein kommunalpolitische Engagement und dankten Gemeinderat Kay Schweikert. Unisono attestierten sie ihm eine stets sachbezogene, nie persönlich werdende tolle Zusammenarbeit und unheimlich viel Engagement für Altlußheim.

Ines Schweikert bescheinigte ihrem CDU-Fraktionskollegen eine klare Überzeugung und Ziele für die Arbeit im Rat wie im Ortsverein. Er sei ein leidenschaftlicher Kämpfer für die Gerechtigkeit, so ihr Fazit.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 21. Januar 2025

Bebauungsplan "Am Friedhof II" - Abwägung und erneute Offenlage

Die erstmalige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren "Am Friedhof II" wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die hieraus resultierenden Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden vom Planungsbüro WSW & Partner gesichtet, geprüft und ausgewertet. Der Gemeinderat wurde nun über die sich daraus möglichen und/oder notwendigen Planergänzungen und -änderungen informiert.

Der Gemeinderat stimmte den Abwägungsvorschlägen zur ersten Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zu und beschloss mehrheitlich mit den aktuell vorgelegten Planunterlagen, den textlichen Festsetzungen inkl. Begründung, sowie den Örtlichen Bauvorschriften, Stand Januar 2025, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Veröffentlichung im Internet und durch Planoffenlage erfolgen.

Kommunales Energiemanagement - Vorstellung des Energieberichtes 2023

Im Rahmen des kommunalen Energiemanagements wurde dem Gemeinderat seitens der Netze BW der Energiebericht für das Jahr 2023 vorgestellt und erläutert. Der Energiebericht dient der Überprüfung und Bewertung des Energie- und Wasserverbrauchs der kommunalen Liegenschaften. Das Gremium nahm den Bericht positiv zur Kenntnis.

Private Bauvorhaben

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und somit dem Bauantrag zur Sanierung eines Wohnhauses im Wochenendhausgebiet „Bärlach“ zu. Der Rat sah die Grundzüge der Planung durch die geringfügigen Überschreitungen des Baufensters bedingt durch die notwendige energetische Sanierung nicht berührt.

Einen weiteren Bauantrag im Wochenendhausgebiet „Bärlach“ zum Umbau und zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses im Oberen Bärlach lehnte der Gemeinderat dagegen einstimmig ab. Der im Jahr 2018 in Kraft getretene Bebauungsplan lässt eine Erweiterung des Wohnhauses nicht zu.

Annahme von Spenden aus dem 2. Halbjahr 2024

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im zweiten Halbjahr 2024 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Geld- und Sachspenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 18.118,45 € und verteilte sich auf 42 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für die Feuerwehr, die kommunalen Kindertagesstätten, den Jugendtreff, die Seniorenarbeit und den Sozialfonds. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

Sozialfonds des Bürgermeisters - Erweiterung zum Sozial- und Bildungsfonds

Ziel und Zweck dieses Fonds war bisher ganz allgemein, in Notfällen schnell und unbürokratisch Hilfe leisten zu können. Aufgrund der großen Spendenbereitschaft konnten in der Vergangenheit bereits viele bedürftige Menschen unterstützt werden. Bisher waren die Zwecke und Grundsätze des Fonds nicht näher definiert. Der Fonds wird nun mit einstimmiger Zustimmung des Gemeinderats um den Aspekt der Bildungsförderung erweitert. Unterstützung sollen neben in Not geratenen und hilfsbedürftigen Personen zukünftig auch bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche aus Altlußheim erhalten. Denn wissenschaftliche Studien belegen einen direkten Zusammenhang zwischen Armut und Bildungschancen. Der Gemeinderat legte in diesem Zusammenhang nun auch Rahmenkriterien zur Feststellung der Hilfsbedürftigkeit und Bildungsbenachteiligung der Leistungsempfänger fest.

Ehrung von Gemeinderat Kay Schweikert für 25 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit

Die Ehrung musste aufgrund kurzfristiger persönlicher Verhinderung des zu Ehrenden in die Gemeinderatssitzung im Februar verschoben werden.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 10. Dezember 2024

Änderung der Vergnügungssteuersatzung – Erhöhung der Vergnügungssteuer zum 01. Januar 2025

Die Vergnügungssteuer ist eine Steuer auf „Vergnügen“, deren Aufkommen den Gemeinden zufließt, die eine solche Steuer eingeführt haben. Die bekannteste und für die Gemeinde Altlußheim auch die wesentlichste Form der Vergnügungssteuer ist die Besteuerung von Spielautomaten. Sie stellt eine örtliche Aufwandssteuer dar.

Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig die Festsetzung des Steuersatzes für Geräte mit Gewinnmöglichkeit auf 20 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse sowie die zur Umsetzung notwendige entsprechende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer. Die Satzung wird im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht und ist zusätzlich im Ratsinformationsportal der Gemeinde vollständig nachzulesen.

Änderung der Wasserversorgungssatzung – Erhöhung der Wassergebühren zum 01. Januar 2025

Die Verwaltung hat die Wassergebühren für das Jahr 2025 neu kalkuliert. Hieraus ergibt sich eine kostendeckende Gebühr von 1,38 € (netto) je Kubikmeter Wasser. Die letzte Erhöhung des Wasserpreises auf 1,27 €/m³ (netto) erfolgte zum 01.01.2022. Die nun zu beschließende Erhöhung von 0,11 € entspricht 8,6 %. Im Vergleich mit den Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis gehört dieser Wasserpreis noch immer zu den günstigsten.

Der Gemeinderat beschloss zur Erhöhung des Wasserpreises auf 1,38 € (netto) einstimmig die entsprechende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung. Die Satzung wird im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht und ist zusätzlich im Ratsinformationsportal der Gemeinde vollständig nachzulesen.

Neufassung der Hundesteuer – Einführung einer Kampfhundesteuer

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Bürgermeister Uwe Grempels vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung von selbiger abgesetzt.

Verabschiedung des Haushaltsplans der Gemeinde und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2025

Nach den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss beschloss der Gemeinderat einstimmig den Haushalt der Gemeinde und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2025. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird die Haushaltssatzung 2025 im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.

Die beschlossene Haushaltssatzung sowie die Rede von Bürgermeister Uwe Grempels zur Einbringung des Haushalts 2025 und die Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen hierzu stehen nachfolgend und zusätzlich im Ratsinformationsportal der Gemeinde zum Download zur Verfügung:

Amtsblatt Lußheimer Nachrichten / Finanzierungsvereinbarung / Änderung des Bekanntmachungsorgans

Die Nussbaum Medien GmbH & Co. KG benötigt zwischenzeitlich für eine stabile Kalkulations- und Finanzierungsgrundlage des Amtsblatts eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden Altlußheim und Neulußheim. Der Verlag gibt hierfür steigende Energiekosten (Strom und Erdgas) sowie steigende Papierpreise als Gründe an. Darüber hinaus wird die Anhebung des Mindestlohnes für die Austrägerlöhne angeführt. Vertraglich soll die finanzielle Beteiligung mittels einer Textseitenvereinbarung geregelt werden.

Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, dass ab der 1.401 Seite zusätzlich 59 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (70,21 € Brutto derzeit) je Seite anfallen und soll zunächst bis Ende 2025 gelten.

Um die Überschreitung des Textseitenkontingents am Ende eines Jahres zu vermeiden bzw. möglichst zu minimieren und langfristig Kosten zu sparen, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit der Nachbargemeinde vor, zukünftig die Gemeindehomepage als rechtlich bindendes Bekanntmachungsorgan zu nutzen. Dies spart künftig gerade bei Satzungsänderungen, Bekanntmachungen von Bebauungsplänen, bei Wahlen usw. zahlreiche Seiten ein.

Der Gemeinderat stimmte jeweils einstimmig der Finanzierungsvereinbarung sowie der Änderung des Bekanntmachungsorgans von den Lußheimer Nachrichten hin zur Gemeindehomepage zu und beauftragte die Verwaltung, die Umstellung vorzubereiten und eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen.

Einführung des Fahrrad- und E-Bike Leasing in der Gemeindeverwaltung Altlußheim

In Zeiten von steigenden Mobilitätskosten und wachsendem Umweltbewusstsein greift die Bevölkerung immer mehr zu alternativen Fortbewegungsmöglichkeiten. Um ihre Mitarbeiter dabei zu unterstützen und gleichzeitig deren Gesundheit zu fördern bieten immer mehr Unternehmen für ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, durch eine kleine Umwandlung ihres Gehalts ein Fahrrad oder E-Bike ihrer Wahl zu erhalten. Da die Mitarbeiterzufriedenheit für Arbeitgeber besonders im öffentlichen Dienst immer mehr Bedeutung bekommt, steigert das Fahrrad- und E-Bike Leasing die Attraktivität der Gemeindeverwaltung als Arbeitgeber.

Der Gemeinderat beschloss daher ebenso einstimmig die Einführung des Fahrrad- und E-Bike Leasing für die Beschäftigten und Beamten in Kooperation mit der Firma JobRad GmbH umzusetzen. Die Gemeinde Altlußheim gewährt zudem einen freiwilligen Zuschuss zur Übernahme der Kosten für die JobRad-Versicherung und die JobRad-Inspektion. Die Verwaltung wurde beauftragt, die hierfür notwendigen Verträge abzuschließen.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 12. November 2024

Planungen der Evangelischen Heimstiftung für ein Pflegeheim in der Salierstraße 69

Die Evangelische Heimstiftung hat ihre Planung für das Seniorenpflegeheim weiterentwickelt und dem Gemeinderat den derzeitigen Planungsstand umfassend vorgestellt.

Der Neubau soll dreigeschossig und nicht unterkellert erstellt werden. Die Planungen für die Kubatur des Gebäudes orientieren sich an der benachbarten Kindertagesstätte. Im Erdgeschoss finden neben der ersten von drei Wohngruppen mit Gemeinschaftsraum und jeweils 15 Bewohnern und einem großen Mehrzweckraum auch das Foyer sowie die Verwaltungs- und Sozialräume Platz. Das Obergeschoss beherbergt zwei weitere Wohngruppen mit den jeweiligen Gemeinschaftsräumen. Im zurückgesetzten Dachgeschoss sind zehn betreute Wohnungen unterschiedlicher Größe für Einzelpersonen oder Paare vorgesehen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die vorgestellte Planung weiter zu unterstützen und stellte die Zustimmung für einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplans in Aussicht.

Bebauungsplan "Untere Hauptstraße" - Behandlung der Stellungnahmen nach Beteiligung

Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden wurden am Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung „Untere Hauptstraße“ beteiligt. Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit wurden vom Planungsbüro bearbeitet und mit einem entsprechenden Vorschlag zur Abwägung versehen. Die Verwaltung befürwortete, den Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen und diese so in den Entwurf des Bebauungsplans zu übernehmen. Durch diese geänderten Festsetzungen sowie aufgrund der Hinweise und Anregungen der Behörden wird eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange notwendig.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Untere Hauptstraße“ zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12. November 2024 und beauftragte die Verwaltung zur nochmaligen Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls durchzuführen.

Private Bauvorhaben

Einem Bauantrag zur Errichtung eines Pavillons zur Erweiterung von Sozialräumen für einen Gewerbebetrieb und einer damit verbundenen Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl auf einem Anwesen in der Dornierstraße stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Als Ausgleich für die Überschreitung werden vorhandene Stellplätze entlang der Gersdorfer Straße mit Hochstamm-Bäumen bepflanzt sowie festgelegte Grundstücksflächen verpflichtend von einer Bebauung freigehalten und mit Baumpflanzungen aufgewertet.

Einer Bauvoranfrage zur Neugestaltung von bis zu 57 Kfz-Stellplätzen beim Waldhaus für die Besucher des Restaurants und der Nutzer der Tennisplätze und -halle stimmte der Gemeinderat mehrheitlich grundsätzlich zu. Die Herstellung der Stellplätze darf jedoch nur im Rahmen der baurechtlich zulässigen Nutzung der Bebauung erfolgen. Der baulichen Maßnahmen auf dem Grundstück mit der Flst.Nr. 8699 wurde nicht zugestimmt.

Bekanntgabe eines in nicht öffentlicher Sitzung am 15. Oktober 2024 gefassten Beschlusses

Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten nicht öffentlichen Sitzung einstimmig den Erwerb der Kindertagesstätte Regenbogen, Rheinhäuser Straße 26, von der Evangelischen Kirche beschlossen hat.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2024

Jahresabschluss 2021 der Gemeinde

Die Gemeinde Altlußheim hatte zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Die dafür notwendige Eröffnungsbilanz wurde im Juli 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Mit dem Jahresabschluss 2021 liegt nun der zweite Jahresabschluss nach dem NKHR vor. Die offenen Jahresabschlüsse 2022 und 2023 werden dem Gemeinderat im Frühjahr 2025 zur Beschlussfassung vorliegen.

Der Jahresabschluss 2021 mit seinen wesentlichen Eckdaten stellt sich wie folgt dar:

Das ordentliche Ergebnis fällt mit einem Plus von 1.615.364,12 € um ca. 2,7 Mio. € besser aus als geplant (Plan 2021: Minus in Höhe von 1.102.100,-- €). Dies liegt u. a. an Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1,6 Mio. € und an den höher ausfallenden Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von ca. 600 T€. Durch das deutlich besser ausgefallene ordentliche Ergebnis ergibt sich in der Gesamtfinanzrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von 2.534.104,92 €. Der Bestand an Zahlungsmitteln betrug zum 31.12.2021 3.222.557,28 €. Die geplante Kreditermächtigung in Höhe von 1 Mio. € musste im Jahr 2021 nicht in Anspruch genommen werden.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss einstimmig fest.

Jahresabschluss 2021 für das Wasserwerk der Gemeinde

Das Wirtschaftsjahr 2021 wurde mit einem Verlust in Höhe von 28.152,65 € abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde keine Konzessionsabgabe erwirtschaftet (Vorjahr 22.682,55 €). Somit ersteht auch kein Ertrag in der Ergebnisrechnung des Kernhaushalts. Der Schuldenstand konnte dennoch auch im Jahr 2021 verringert werden und liegt zum 31.12.2021 bei 81.671,25 € (Vorjahr 90.499,66 €).

Die Gebühren für einen Kubikmeter Wasser betragen seit dem 01.01.2015 netto 1,11 €. Im Jahr 2021 gehörte dieser Wasserpreis nach wie vor zu den niedrigsten im Rhein-Neckar-Kreis.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk gemäß § 16 EigBG ebenfalls einstimmig fest.

Grundsteuerreform – Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B aufkommensneutral

Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die lange erwartete Entscheidung zu den Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für Zwecke der Grundsteuer verkündet. Nach der Entscheidung des Gerichts ist die der Grundsteuer zugrundeliegende Einheitsbewertung nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar und somit verfassungswidrig.

Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig bestimmt, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen hat. Diese Verpflichtung wurde durch die Verkündung des Grundsteuerreformpakets des Bundes im November/ Dezember 2019 erfüllt. Damit durften und dürfen die bisherigen Bewertungsregeln noch für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Neben dem eigentlichen Grundsteuerreformgesetz war auch eine Grundgesetzänderung Teil des Reformpakets. Der geänderte Artikel 105 Abs. 2 des Grundgesetzes ermächtigt die Länder nun, vom Grundsteuerrecht des Bundes (Bundesmodell) abzuweichen. Von dieserLänderöffnungsklausel haben mehrere Bundesländer Gebrauch gemacht. Zu ihnen gehört das Land Baden-Württemberg, wo der Landtag am 4. November 2020 das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) beschlossen hat.

Nach Aussage vom Land ist das neue Modell einfach, transparent und recht unbürokratisch. Sowohl im Bundesrecht als auch im Landesgrundsteuergesetz wird die Grundsteuer wie im bisherigen Recht in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

  • Im ersten Schritt, dem Bewertungsverfahren, stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
  • Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
  • Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.

In der Umsetzung des dritten und letzten Schritts sieht der Vorschlag der Verwaltung vor, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Es ist somit vorgesehen, den Hebesatz und das zu erwartende Grundsteueraufkommen so zu kalkulieren, dass die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gegeben ist. Eine im Rahmen der Sitzung vorgestellte Power-Point-Präsentation zur Grundsteuerreform, deren Problematik und Umsetzung für Altlußheim steht hier zum Download (PDF-Dokument, 2,43 MB, 23.10.2024) zur Verfügung.

Die Aufkommensneutralität bezieht sich hierbei auf den Gemeindehaushalt und nicht auf die einzelnen Grundsteuerfälle. 

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bei der Grundsteuer A auf 505 v. H. der Steuermessbeträge und bei der Grundsteuer B auf 125 v. H. der Steuermessbeträge festzulegen.

Ein Antrag der Fraktion der Freien Wählervereinigung, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 120 v. H. festzulegen, wurde vom Rat mehrheitlich abgelehnt.

In Folge und zur Umsetzung dieser Beschlüsse stimmte der Gemeinderat einstimmig der Neufassung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 zu.

Integrationsmanagement ab dem 01. Januar 2025

Am 27. April 2017 wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbänden der Pakt für Integration unterzeichnet. Bereits im Februar 2017 hatten die HoRAN-Gemeinden auf die Flüchtlingssituation reagiert und beschlossen, unter der Federführung der Stadt Hockenheim einen Dienstleistungsvertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz über den Einsatz von Sozialarbeiter/innen im Rahmen der erweiterten Betreuung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung abzuschließen.

Im Zuge des Integrationspaktes konnte die Gemeinde Altlußheim dann Fördermittel für eine Stelle mit 0,6 VZÄ im Integrationsmanagement generieren und im Rahmen der bereits begonnenen interkommunalen Zusammenarbeit mit dem DRK umsetzen. Ab 2025 ändern sich nun die Förderbedingungen im Rahmen des Pakts für Integration. Die Verteilung der Fördermittel wird grundsätzlich neu geregelt.

Obwohl laut aktueller Mitteilung der Landesregierung das Land in den Jahren 2025 und 2026 nun doch weiterhin die bislang landesweit 58 Mio. € zur Verfügung stellen möchte, reduzieren sich die auf die Gemeinde Altlußheim entfallenden Fördermittel dennoch auf 21.284,-- € (bisher 36.000,-- €). Dies bedeutet letztlich eine Reduzierung um rund 40%.

Trotz der ausfallenden Fördermittel haben die Bürgermeister der HoRAN-Gemeinden relativ früh dem zuständigen Rhein-Neckar-Kreis signalisiert, das Integrationsmanagement weiterhin unter der Federführung der Stadt Hockenheim in eigener Regie durchführen und nicht dem Kreis überlassen zu wollen.

Der Gemeinderat beschloss insoweit einstimmig, das Integrationsmanagement ab dem 01. Januar 2025 weiterhin über die Verwaltungsgemeinschaft HoRAN unter Federführung der Stadt Hockenheim abzuwickeln. Die Verwaltung wurde ermächtigt entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Für das Integrationsmanagement werden dauerhaft Finanzmittel in Höhe einer Stelle mit 0,5 VZÄ (Personal- und Sachkosten) unter Anrechnung der Fördermittel aus dem Pakt für Integration bereitgestellt.

Friedhof – Gestaltung des Sternenkindergrabfeldes

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Bürgermeister Uwe Grempels vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung von selbiger abgesetzt.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 17. September 2024

Haushaltszwischenbericht 2024 / Anträge der Fraktionen für den Haushalt 2025

Gemeinderat Friedbert Blaschke (FWV) verpflichtet

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung war zunächst noch Gemeinderat Friedbert Blaschke für die neue Amtsperiode zu verpflichten. Aus privaten Gründen konnte er an der konstituierenden Sitzung vor den Sommerferien nicht teilnehmen. Gegenüber Bürgermeister Uwe Grempels gab er nun persönlich das Gelöbnis ab, seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Per Handschlag und Aushändigung der Urkunde wurde die Verpflichtung bekräftigt.

Haushaltszwischenbericht 2024

Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2024 zeigt eine deutliche Verbesserung des mit einem Fehlbetrag in Höhe von 911 T€ geplanten Haushalts 2024. Die aktuelle Prognose geht von einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 1,6 Mio. € aus. Hauptgrund für das um 2,5 Mio. € besser prognostizierte Ergebnis sind die Gewerbesteuererträge. Zum jetzigen Zeitpunkt fallen allein bei dieser Ertragsart Mehrerträge von ca. 2,3 Mio. € an.

Diese Mehrerträge verhelfen im laufenden Haushaltsjahr zu einem voraussichtlich positiven ordentlichen Ergebnis. Allerdings ist dies größtenteils durch sehr hohe Gewerbesteuernachzahlungen in Höhe von ca. 2 Mio. € entstanden.

Des Weiteren ist davon auszugehen, dass auch alle Gewerbesteuererträge zur Einzahlung führen. Das heißt, das Gewerbesteuer-Ist, das als Basis für die zu zahlende Gewerbesteuerumlage dient, steigt ebenfalls auf 6,1 Mio. €.

Die zu zahlende Gewerbesteuerumlage steigt somit voraussichtlich von 359 T€ auf 577 T€.

Da das Gewerbesteuer-Ist als Berechnungsgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich 2026 dient, wird die Gemeinde im Haushaltsjahr 2026 diese Summe angerechnet bekommen und die Zuweisungen aus dem FAG werden entsprechend sinken.

Die für 2024 geplanten Investitionen befinden sich größtenteils in der Umsetzung. So sind bis zum 31.08.2024 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1,21 Mio. € getätigt und Einzahlungen in Höhe von 65 T€ eingegangen.

Die Liquidität liegt zum 31.08.2024 bei ca. 3,3 Mio. €, zusätzlich hat die Gemeinde zum Stichtag noch eine Festgeldanlage in Höhe von 2 Mio. €.

Der vollständige Haushaltszwischenbericht 2024 ist im Ratsinformationsportal der Gemeinde einsehbar.

Der Gemeinderat nahm den Bericht von Kämmerer Nico Franek zur Kenntnis.

Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2025

Im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen haben die Fraktionen traditionell die Möglichkeit, ihre Anträge für das kommende Haushaltsjahr öffentlich vorzustellen.

Angesichts des bestehenden Umsetzungsstaus und der absehbar andauernden angespannten Haushaltsituation in den kommenden Jahren stand bei allen Fraktionen das Fortführen begonnener Projekte und das Abarbeiten der zahlreichen, sich bereits in der Warteschleife befindlichen Themen und Projekte im Vordergrund.

Die Freie Wählervereinigung brachte insoweit folgende Themen in die Haushaltsberatungen ein:

  • Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Gesamtgemeinde
  • Beschaffung eines „Blitzanhängers“ evtl. auch in interkommunaler Kooperation

Die CDU-Fraktion sieht für das kommende Haushaltsjahr folgende Schwerpunkte:

  • Zügige und kostenbewusste Fertigstellung der Erweiterung der Albert-Schweitzer-Grundschule
  • Bedarfsgerechte und moderne Ausstattung der Feuerwehr zugunsten der gemeindlichen Kernaufgaben Brand- und Katastrophenschutz
  • Ausbau der Barrierefreiheit im Ort (z.B. Bau der bereits beschlossenen barrierefreien Haltestellen und Absenkung einer Vielzahl von Bordsteinen im Bereich des Zuwegs zu Fuß- und Radwegen)
  • Verlängerung des Zauns am Kinderspielplatz Ecke Helene-Lange-Straße/Schillerstraße zum Schutz der Kinder
  • Aufstellung einer Hundekotsammelbox am Silzsee

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellte folgende Anträge vor:

  • Fortführung der kostenlosen Abgabe von Blühsamen zum Erhalt der Artenvielfalt
  • Förderung von Streuobstwiesen; Pflege durch Baumpaten, Versteigerung der Streuobstbäume zur Erntezeit
  • Aufstellen von Sitzbänken (am Fahrradweg/entlang des Dammes/Richtung Bärlach oder am Rhein entlang)
  • Kauf und Pflanzung von klimaresilienten Bäumen (Innerorts/ auf dem Friedhof)
  • Fortführung der Förderung der sogenannten PV-Balkonkraftwerke
  • Einstellung von bis zu zwei Bauhofmitarbeitern, um die überhandnehmenden Aufgaben des Bauhofs erfüllen zu können
  • Errichten einer Druckampelanlage an der Überquerung K4252 auf Höhe Einmündung Salierstraße zur Erhöhung der Fußgänger-Sicherheit (insbesondere bei gegenwärtigem Kindergarten und zukünftiger Senioreneinrichtung)

Die SPD-Fraktion beschränkte sich aufgrund des absehbar schwierigen Haushaltsjahr 2025 auf zwei Anträge:

  • Fortführung der Innenverdichtung mittels Bebauungspläne für 2 Wohnquartiere, um jungen Familien in 2. Reihe auf dem Grundstück der Eltern oder Großeltern finanziell den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen
  • Pflanzung von großen, großkronigen Bäumen als Sonnenschutz und Schattenspender auf allen Kinderspielplätzen spätestens im kommenden Frühjahr

Welche Anträge und Maßnahmen es letztendlich in den Haushalt 2025 schaffen, werden die anstehenden Haushaltsberatungen im November zeigen. Erstmals soll die Verabschiedung des neuen Haushalts bereits im Dezember erfolgen. Vorgesehen ist die Einbringung und die Verabschiedung des Haushalts 2025 verbunden mit den Haushaltsreden von Bürgermeister Uwe Grempels und den Fraktionen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2024.

Änderung der Friedhofssatzung – Gebührenkalkulation

Die aktuelle Friedhofssatzung wurde am 23. Februar 2010 vom Gemeinderat beschlossen.

Das heißt zu diesem Zeitpunkt wurden auch letztmalig die Friedhofsgebühren mit Wirkung zum 01.03.2010 angepasst.

Aus diesem Grund war es dringend notwendig, die Friedhofsgebühren auf den aktuellen Stand zu bringen, da aufgrund der 14 Jahre seit der letzten Anpassung, die Kosten entsprechend gestiegen sind. Eine volle Kostendeckung ist in aller Regel beim Bestattungswesen nicht zu erreichen. Der Grad der Kostendeckung liegt im kommunalpolitischen Ermessen des Gemeinderates (Beschluss 2010: 80 % Kostendeckung). Zu beachten sind z.B. die Erfordernisse bei der Beantragung von Zuschüssen aus dem Ausgleichstock. Eigene Einnahmequellen müssen angemessen ausgeschöpft sein.

Die Verwaltung hat die Gebühren daher neu kalkuliert. Zusätzlich wurde in das Gebührenverzeichnis eine Gebühr für das Abräumen von Reihengräbern nach der Ruhezeit mitaufgenommen. Diese orientiert sich an den aktuellen Kosten für das Abräumen von Gräbern durch eine Fremdfirma.

D. h., das Abräumen von Reihengräbern wird nicht mehr in der Kalkulation miteingerechnet, sondern wird entsprechend des Gebührenverzeichnis am Ende der Laufzeit abgerechnet.

Die Bestattungskosten für die Sternenkinder-Urnenreihengräber sollen kostenlos sein und wurden entsprechend mit 0 € ins Gebührenverzeichnis an der Position 5.3 neu mitaufgenommen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderungssatzung der Friedhofssatzung zum 01.10.2024 verbunden mit der Anpassung der Friedhofsgebühren.

Die Satzung mit den neuen gültigen Gebühren wird in vollem Wortlaut in der kommenden Ausgabe des Amtsblatts „Lußheimer Nachrichten“ am 26.09.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung ist auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde einsehbar.

Änderung der Vereinsförderrichtlinie – Berücksichtigung aller aktiven Kinder unabhängig vom Alter

Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie beschränkt die Förderung aktiver jugendlicher Vereinsmitglieder auf ein Alter von 7 bis 18 Jahre.

Dies hat in den verschiedenen Vereinen vermehrt für Nachfragen und Unverständnis gesorgt, da die Kinder- und Jugendarbeit nicht erst mit dem Schulalter beginnt. Bereits in vielen Vereinen trainieren bzw. sind etliche Kinder unter 7 Jahren aktiv. Von der alten Regelung sind ca. 200 Kinder betroffen. Für diese Kinder können die Vereine aktuell keine Zuschüsse bzw. Förderung erhalten. Dies entspricht einer Gesamtsumme von ca. 3.000 €.

Mit einer aktiven Kinder- und Jugendarbeit haben die Vereine einen wichtigen kulturellen Anteil am Gemeindeleben. Daher möchte die Verwaltung dieses Engagement würdigen und die Vereine entsprechend finanziell unterstützen.

Der Gemeinderat folgte dieser Intention und ermächtigte die Verwaltung einstimmig, für die Vereinsförderung im Jahre 2024 die Förderung der aktiven Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahre zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt die Vereinsförderrichtlinie grundsätzlich zu überarbeiten.

Privates Bauvorhaben im Gewerbegebiet Altreut, Heinkelstraße

Der Gemeinderat stimmte im Zuge der Errichtung einer Lagerhalle auf einem Gewerbegrundstück in der Heinkelstraße einem Befreiungsantrag zur Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,04 bzw. 385,4 m² einstimmig zu. Als Ausgleich ist auf dem Firmengelände eine Freifläche von ca. 350 m² mit 8 Bäumen und einer Fettwiese aufzuwerten und dauerhaft zu erhalten.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass sich der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 23. Juli 2024 einstimmig in offener Wahl für Frau C. Seel zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Leiterin des Bauamtes ausgesprochen hat.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. Juli 2024

Konstituierende Sitzung des Gemeinderats für die Amtsperiode 2024 bis 2029

Rückkehr zur Regelstärke von 18 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten nach der Gemeindeordnung

In der ersten Sitzung der neuen Amtsperiode wurden die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von Bürgermeister Uwe Grempels per Handschlag unter der Verpflichtungsformel „lch gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern" auf ihr Amt verpflichtet. Die Aushändigung der Verpflichtungsurkunde durfte selbstverständlich nicht fehlen.

lm Anschluss teilten die 4 Gemeinderatsfraktionen jeweils formell ihre Gründung und ihre internen Funktionsträger mit:

Vorsitzende sowie deren Stellvertreter:

  • FWV-Fraktion: GR Klaus Oettinger (Vorsitzender); GRin Simone Köhler (Stellv.)
  • CDU-Fraktion: GR Kay Schweikert (Vorsitzender); GR Dr. Marco Veselka (Stellv.)
  • GRÜNE-Fraktion: GR Dr. Holger Porath (Vorsitzender); GRin Claudia Kohpeiß (Stellv.)
  • SPD-Fraktion: GR Dieter Hoffstätter (Vorsitzender); GR Richard Schmitt (Stellv.)

Bauverständige sowie deren Stellvertreter:

  • FWV-Fraktion: GRin Ursula Kirschner; GR Friedbert Blaschke (Stellv.)
  • CDU-Fraktion: GRin Ines Schweickert; GR Thomas Kirchgäßner (Stellv.)
  • GRÜNE-Fraktion: GR Axel Müller; GR Dr. Holger Porath (Stellv.)
  • SPD-Fraktion: GR Richard Schmitt; GR Dieter Hoffstätter (Stellv.)

Verbindungsgemeinderäte zur Freiwilligen Feuerwehr Altlußheim:

  • FWV-Fraktion: GR Klaus Oettinger
  • CDU-Fraktion: GRin Kim Schweikert
  • GRÜNE-Fraktion: GRin Claudia Kohpeiß
  • SPD-Fraktion: GRin Charlotte Jung-Cron

Wiederum vier ehrenamtliche Bürgermeisterstellvertreter gewählt

Einstimmig beschloss der Gemeinderat auch in dieser Amtsperiode vier ehrenamtliche Bürgermeisterstellvertreter aus seiner Mitte zu bestellen. So wurden jeweils einstimmig in offener Wahl

  • Gemeinderat Friedbert Blaschke (FWV) zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter
  • Gemeinderätin Ines Schweickert (CDU) zur 2. Bürgermeister-Stellvertreterin
  • Gemeinderat Axel Müller (GRÜNE) zum 3. Bürgermeister-Stellvertreter
  • Gemeinderat Richard Schmitt (SPD) zum 4. Bürgermeister-Stellvertreter

gewählt.

Bildung der beratenden Ausschüsse

Des Weiteren hatte der Rat zur Aufgabe seine beratenden Ausschüsse neu zu bilden und zu besetzen. Die Fraktionen stimmten darin überein, dass 8 Sitze je Ausschuss (ohne Bürgermeister) in Verbindung mit einer Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers analog zur Gemeinderatswahl die Sitzverteilung im Gemeinderat am angemessensten wiedergibt.

Im Wege der Einigung erfolgte so dann die Bildung der drei Ausschüsse wie folgt:

Verwaltungsausschuss:

  • die FWV-Fraktion erhält 3 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GR Klaus Oettinger, GRin Simone Köhler und GR Alexander Gund
  • die CDU-Fraktion erhält 2 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GR Dr. Marco Veselka und GR Kay Schweikert
  • die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erhält 2 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GR Dr. Holger Porath und GR Axel Müller
  • die SPD-Fraktion erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GR Dieter Hoffstätter

Die weiteren Fraktionsmitglieder wurden jeweils zu Reihenfolgestellvertreter ihrer ordentlichen Mitglieder bestellt.

Ausschuss für Umwelt und Technik:

  • die FWV-Fraktion erhält 3 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GR Friedbert Blaschke, GRin Uschi Kirschner und GR Timo Balduf
  • die CDU-Fraktion erhält 2 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GRin Ines Schweickert und GR Thomas Kirchgäßner
  • die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erhält 2 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GR Dr. Holger Porath und GRin Claudia Kohpeiß
  • die SPD-Fraktion erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GR Richard Schmitt

Die weiteren Fraktionsmitglieder wurden jeweils zu Reihenfolgestellvertreter ihrer ordentlichen Mitglieder bestellt.

Sozialausschuss:

  • die FWV-Fraktion erhält 3 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GR Alexander Gund, GRin Uschi Kirschner und GRin Simone Köhler
  • die CDU-Fraktion erhält 2 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GR Kay Schweikert und GRin Kim Schweikert
  • die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erhält 2 Sitze: ordentliche Mitglieder sind GRin Claudia Kohpeiß und GR Felix Porath
  • die SPD-Fraktion erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GR Richard Schmitt

Die weiteren Fraktionsmitglieder wurden jeweils zu Reihenfolgestellvertreter ihrer ordentlichen Mitglieder bestellt.

Den Abschluss bildeten die Wahlen der Gemeinderäte in Organe und Beratungsgremien anderer Körperschaften und Organisationen. Die Wahlen erfolgten jeweils im Wege der Einigung bzw. einstimmig in offener Wahl wie folgt:

Zweckverband „Lußheim“

  • Die FWV-Fraktion erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GR Friedbert Blaschke
  • die CDU-Fraktion erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GR Kay Schweikert
  • die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GR Dr. Holger Porath
  • die SPD-Fraktion erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GRin Charlotte Jung-Cron

Die weiteren Fraktionsmitglieder wurden jeweils zu Reihenfolgestellvertreter ihrer ordentlichen Mitglieder bestellt.

Abwasserzweckverband „Bruchniederung"

  • Die FWV-Fraktion erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GRin Simone Köhler
  • die CDU-Fraktion erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GRin Ines Schweickert
  • die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erhält 1 Sitz: ordentliches Mitglied ist GR Axel Müller

Die weiteren Fraktionsmitglieder wurden jeweils zu Reihenfolgestellvertreter ihrer ordentlichen Mitglieder bestellt.

Zweckverband „Wasserversorgung Südkreis Mannheim"

Ordentliches Mitglied (CDU-Fraktion) ist GRin Ines Schweickert; 1. Stellvertreterin (SPD-Fraktion) ist GRin Charlotte Jung-Cron; 2. Stellvertreter (Grüne-Fraktion) ist GR Felix Porath und 3. Stellvertreterin (FWV-Fraktion) is GRin Uschi Kirschner.

Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim

Neben Bürgermeister Uwe Grempels wird die Gemeinde Altlußheim von Gemeinderat Klaus Oettinger (FWV-Fraktion) als ordentliches Mitglied vertreten. Die Vertretung von GR Klaus Oettinger übernimmt der erste, sich nicht im Amt befindliche Bürgermeister-Stellvertreter in der Reihenfolge: 1. CDU-Fraktion: GRin Ines Schweickert; 2. Fraktion von Bündnis90/Die Grünen: GR Axel Müller; 3. SPD-Fraktion: GR Richard Schmitt und 4. FWV-Fraktion: GR Friedbert Blaschke.

Volkshochschule Hockenheim

Ordentliches Mitglied (Grüne-Fraktion) ist GRin Claudia Kohpeiß; 1. Stellvertreter (FWV-Fraktion) ist GR Klaus Oettinger; 2. Stellvertreterin (SPD-Fraktion) ist GRin Charlotte Jung-Cron und 3. Stellvertreter (CDU-Fraktion) ist GR Dr. Marco Veselka.

Kindergartengebühren/Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026

Der Gemeinderat folgte mehrheitlich den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Fachverbände und beschloss die Anpassung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2024/2025 mit einer Erhöhung der Basiswerte um 7,5 % (in Bezug auf die Empfehlungswerte der Fachverbände) und für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit einer Erhöhung der Basiswerte um 7,3 % (in Bezug auf die Empfehlungswerte der Fachverbände).

Ein Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf Anpassung der Kindergartengebühren mit einer Erhöhung der Basiswerte um lediglich 4,5% (in Bezug auf die Empfehlungswerte der Fachverbände) wurde zuvor vom Rat mehrheitlich abgelehnt.

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig die Umwandlung der betreuten Spielgruppe „Raupe“ in der Kita Regenbogen in eine Krippengruppe mit täglichen Öffnungszeiten von 4,50 Stunden zum 01.01.2025.

Satzungsbeschluss zur Änderung der Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Altlußheim; Gebührenverzeichnis

Die Erhöhungen der Kindergartengebühren sind für die beiden kommunalen Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ mittels einer Änderungssatzung in der Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde umzusetzen. Diese Änderungssatzung beschloss der Rat einstimmig. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung in dieser Ausgabe der „Lußheimer Nachrichten“ wird insoweit verwiesen.

Genehmigung der Annahme von Spenden im 1. Halbjahr 2024

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im ersten Halbjahr 2024 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Spenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 12.250,-- € und verteilte sich auf 9 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für den Sozialfonds, die Feuerwehr, die Pumptrack-Anlage und die Kita Sonnenschein sowie die Bücherei. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 09. Juli 2024

Ehrung von 6 langjährigen Gemeinderatsmitgliedern und eine Verabschiedung

Private Bauvorhaben

Einem Befreiungsantrag zur Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl um 5,85 m² im Rahmen einer Umgestaltung eines Grundstücks in der Anne-Frank-Straße stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Den Befreiungsanträgen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer 2. Zufahrt und der Überschreitung der hinteren Baugrenze mit der Terrasse für ein Anwesen im Käthe-Kollwitz-Weg stimmte der Rat ebenfalls einstimmig zu.

Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode

Bürgermeister Uwe Grempels blickte zunächst noch einmal auf die vergangenen 5 Jahre einer Amtszeit zurück, die fast drei Jahre lang über die historisch zu nennende Corona-Pandemie hinweg erheblichen Einschränkungen und Einschnitten unterlag. Und dennoch galt es für die Gemeinde richtungsweisende Entscheidungen zu treffen, wie beispielsweise:

  • die Ertüchtigung der Straßenlaternen mit LED-Lampen
  • der Beschluss zum achtgruppigen Neubau des Kindergartens hinter der Rheinfrankenhalle und dessen Umsetzung
  • das Abmildern der Einschnitte für den Busverkehr im Zuge der Sanierung der Salierbrücke

Mit dem Ende der Pandemie folgte die nächste Herausforderung, die es zu meistern galt – die Flüchtlingswelle aus der Ukraine. Als historische Entscheidung bezeichnete Bürgermeister Uwe Grempels die Übernahme der Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ von der Evangelischen Kirchengemeinde in die eigene kommunale Trägerschaft. Mit diesem Schritt konnten zwingend benötigte Betreuungsplätze erhalten und geschaffen werden.

Weitere Meilensteine in den letzten 5 Jahren waren darüber hinaus:

  • die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin und die Erstellung eines örtlichen Klimaschutzkonzeptes
  • die Einführung eines kommunalen Energiemanagements 
  • die Sanierung der Rheinfrankenhalle
  • Photovoltaikanlagen für alle kommunalen Gebäude und
  • der flächendeckende Ausbau eines Glasfasernetzes
  • die Anschaffung/Bestellung eines Gerätetransportwagens und eines Mehrzweckbootes für die Feuerwehr
  • der Anbau an die Grundschule
  • die Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle
  • die Entscheidung für ein Alten- und Pflegeheim mit der Evangelischen Heimstiftung 

Ehrungen

Der Gemeindetag Baden-Württemberg würdigt die langjährige kommunalpolitische Tätigkeit (10, 20, 25, 30, 40, 50 Jahre) im Gemeinderat mit der Verleihung seiner Ehrenurkunde nebst Ehrennadel und/oder Ehrenstele. 

Bürgermeister Uwe Grempels durfte nach dieser Legislaturperiode die folgenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte würdigen und ehren:

  • Ines Schweickert (CDU) für 20 Jahre,
  • Axel Müller (Bündnis90/Die Grünen) für 20 Jahre,
  • Charlotte Jung-Cron (SPD) für 10 Jahre, 
  • Claudia Kohpeiß (Bündnis90/Die Grünen) für 10 Jahre und 
  • Dr. Holger Porath (Bündnis90/Die Grünen) für 10 Jahre.

In Anerkennung ihrer Verdienste um Bürger und Gemeinde bescheinigte Bürgermeister Uwe Grempels allen fünf zu Ehrenden ein außerordentliches Engagement und „sehr viel geleistet“ zu haben. Er forderte Sie auf, so weiterzumachen. Ihre sach- und zielgerichteten Diskussionen, ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie ihre Hartnäckigkeit in der jeweiligen Sache brächten das Gremium und die Gemeinde voran.

Kein klassisches, aber ein allemal zu würdigendes Jubiläum feierte Gemeinderat Friedbert Blaschke von der Freien Wählervereinigung. Er gehört mittlerweile 35 Jahre dem Gemeinderat an und wurde auch am 09. Juni 2024 für weitere 5 Jahre in den Gemeinderat gewählt. Der langjährige Bürgermeisterstellvertreter sei jederzeit verlässlich und omnipräsent in der Gemeinde, so Bürgermeister Uwe Grempels. Friedbert Blaschke habe wohl jede Baustelle auf Altlußheimer Gemarkung gesehen und könne mit seiner Erfahrung viele Sachverhalte aufklären.

Ein Dank von Bürgermeister Uwe Grempels durfte an dieser Stelle selbstverständlich auch nicht fehlen an die jeweilige/n Partner/in der so engagierten Ehrenamtlichen. Sie gewährten die notwendigen Freiräume, übernähmen zusätzliche Aufgaben im Familienleben und verzichteten zum Wohle aller auf gemeinsame Zeit mit ihrem/ihrer Partner/in.

Verabschiedung

Bei der Wahl am 9. Juni 2024 erreichte Gemeinderätin Sandra Fluhrer mit 671 Stimmen den 5. Listenplatz von Bündnis90/Die Grünen. Da die Fraktion jedoch in der kommenden Ratsperiode nur mit 4 Gemeinderäten im Gremium vertreten sein wird, bedeutete dies für sie den ersten Nachrückeplatz.

Sandra Fluhrer wurde von Bürgermeister Uwe Grempels und allen Fraktionssprechern herzlich mit viel Lob für ihre engagierte Ratsarbeit in den vergangenen 5 Jahren und der Hoffnung auf ein Wiedersehen verabschiedet.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. Juni 2024

Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2015 - 2019 einschließlich der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

In der Zeit vom 30.11.2022 bis 09.02.2023 fand eine allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde und des Eigenbetriebes Wasserversorgung durch die Gemeindeprüfungsanstalt statt.

  • Den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfanstalt erhielt die Gemeindeverwaltung im August 2023.
  • Die Beanstandungen, die zeitnah geändert werden konnten, wurden umgehend behoben bzw. abgearbeitet. Die vorgegebenen Änderungen im Bereich der Eröffnungsbilanz werden in den Jahresabschlüssen ab 2021 umgesetzt.
  • Die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Prüfungsbericht wurde im Februar 2024 an die Gemeindeprüfungsanstalt übersandt.
  • Die Kommunalrechtsbehörde attestierte der Verwaltung im April 2024 die uneingeschränkte Abschlussbestätigung nach § 114 Abs. 5 S. 2 GemO.

Die überörtliche Prüfung hat sich auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesondere auf die im Rahmen der Einführung der Kommunalen Doppik zum 01.01.2020 erstellte Eröffnungsbilanz, auf das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung) erstreckt und ist im Übrigen auf Stichproben beschränkt worden (§ 3 GemPrO).

Dabei hat sich gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen, ungeachtet der aufgeführten Einzelfeststellungen und Hinweise, insgesamt ordnungsgemäß gearbeitet hat.

Gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten.

Gegenstand der Prüfung waren:

  • die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2015 bis 2019,
  • die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

sowie

  • die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung in den Wirtschaftsjahren 2015 bis 2019.

Insgesamt handelt es sich um einen positiven Prüfbericht. Daher wurde auch auf eine offizielle Abschlussbesprechung seitens der Gemeindeprüfungsanstalt verzichtet.

Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis und stimmte den Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Prüfungsbemerkungen einstimmig zu.

Privates Bauvorhaben

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses (2- Familienhaus) mit Pkw-Garage im rückwärtigen Grundstücksbereich auf einem Anwesen in der Rheinhäuser Straße stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. Mai 2024

Neubau eines Lebensmittelmarktes in der Lanzstraße

Die PENNY Markt GmbH hatte bereits 2020 eine Bauvoranfrage zur Erweiterung des Marktes in der Lanzstraße eingereicht. Der Bauvoranfrage sowie einem darauf aufbauenden Bauantrag zur Erweiterung und Modernisierung wurde seitens der Gemeinde in der Folge zugestimmt. Bei Umsetzung der Planung hätte der Markt seine Verkaufsfläche von 810 m² auf knapp 985 m² vergrößert. Diese Planung kam jedoch bisher nicht zur Umsetzung. Mit dem nun eingereichten Antrag auf Neubau eines Lebensmittelmarktes an gleicher Stelle ist eine Verkaufsfläche von 980 m² vorgesehen. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes wird dadurch von 1.207 m² auf 1.477 m² vergrößert.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zum Ersatzneubau eines Lebensmittemarktes in der Lanzstraße einstimmig zu.

Aufstellung des Bebauungsplans "Einzelhandel Altreut"

Im Bereich der Lanz- und Benzstraße konnte seit Erschließung des Gebietes „Altreut 3“ eine kontinuierlich wachsende Zahl von Einzelhandelsbetrieben festgestellt werden.
Einige Betriebe beabsichtigen nun neben Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auch bauliche Erweiterungen durchzuführen. Um die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu erfassen und zu leiten, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen.
Darin erfolgt auch die für die Regionalplanung erforderliche Abstimmung und Abwägung zwischen der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und die Auswirkungen auf das Einzugsgebiet und weiteren beachtlichen Infrastrukturausstattungen. Ebenfalls sollen in dem Bebauungsplan die grundlegenden Ziele der Gemeinde im Hinblick auf die mögliche weitere Entwicklung formuliert werden. Des Weiteren werden die bereits in Teilplänen durchgeführten Änderungen in einen neuen Gesamtplan überführt. Zur Unterstützung und Ausarbeitung der Planung soll ein fachlich qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den im Lageplan vom 11.04.2024 dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes "Einzelhandel Altreut" in Altlußheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Einzelhandel Altreut"

Die Veränderungssperre wird zur Sicherung der Umsetzung der Planungsziele des Bebauungsplans eingesetzt. Sie ist erforderlich, wenn der Bebauungsplan nicht innerhalb der möglichen Zurückstellungsfrist für Bauvorhaben zur Rechtskraft geführt werden kann. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach §17 BauGB und tritt in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Einzelhandel Altreut“ ist die Veränderungssperre als kommunale Satzung zu beschließen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese Satzung über die Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Einzelhandel Altreut“.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim unter eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. April 2024

Schülerbetreuung "Die Tintenkleckser" - Personalplanungen für das Schuljahr 2024/25

Die kommunale Schülerbetreuung an Albert-Schweitzer-Grundschule erfreut sich großer Beliebtheit. Die Nachfrage steigt kontinuierlich. Im nächsten Schuljahr sind nach den vorliegenden Anmeldungen 32 Kinder zusätzlich zu betreuen.
Um die Betreuung der Kinder gewährleisten zu können, befürwortete der Gemeinderat einstimmig die Ausschreibung von zwei neuen unbefristeten Teilzeitstellen ab September 2024 mit einem Stundendeputat in Höhe von 19,5 Wochenstunden bzw. von 14 Wochenstunden. Gegebenenfalls entstehende Personalmehrkosten in Höhe bis zu 14.000,-- € genehmigte der Rat ebenfalls.

Kindertagesstätte Sonnenschein - Erweiterung der Kleingruppe zu einer regulären Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten

Auch im Kindergartenbereich gilt es einen zusätzlichen Betreuungsbedarf im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025abzudecken. Die Bedarfsdeckung kann durch Umwandlung der Kleingruppe in der kommunalen Kindertagesstätte Sonnenschein in eine vollwertige Kindergartengruppe mit 22 bis 25 Plätzen erfolgen. Der Gemeinderat stimmte der Umwandlung einstimmig zu. Die Umwandlung ist auch mit einem hausinternen Umzug von 2 Gruppen, des Personalraumes und des Leitungsbüros verbunden. Die hierfür anfallenden Investitionskosten können mit den angemeldeten Haushaltmitteln 2024 und Spenden gedeckt werden. Auch die für den Betrieb der Gruppe notwendigen zusätzlichen Personalkosten können im Rahmen des zur Verfügung stehenden Finanzbudgets gedeckt werden. Der personelle Mehrbedarf kann intern gedeckt werden.

Bebauungsplan "Untere Hauptstraße" - Beschluss zur Offenlage und Behördenbeteiligung

Aufgrund zunehmender Bauwünsche im Bereich der unteren Hauptstraße ergibt sich die Notwendigkeit zur planungsrechtlichen Steuerung um eine ausgewogene städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Dies insbesondere unter Berücksichtigung des Ortsrandes, der historischen Entwicklung und dem Erhalt innerörtlicher Grünflächen. Der Gemeinderat sieht hier den Bedarf, die grundlegenden Ziele der Gemeinde im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung wie auch die Schaffung von Planungssicherheit in einem Bebauungsplan zu formulieren.

Der Bereich liegt innerhalb des Sanierungsgebietes Altlußheim West, so dass auch das Ziel, die vorhandene Bausubstanz im Sinne der Innenentwicklung zu reaktivieren und planungsrechtlich zu steuern durch das Förderprogramm unterstützt wird. Die Planung soll dabei eine Abwägung treffen zwischen erweiterter baulicher Nutzung und der Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie dem Erhalt und Ausweisung von Freiraum und Grünbereichen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, da nach einer Vorprüfung durch die Überplanung der bebauten Fläche keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der Gemeinderat billigte einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Untere Hauptstraße“ zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.03.24 und beauftragte die Verwaltung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist zudem gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – Stellungnahme der Gemeinde

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaikzum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gefasst und in der Sitzung am 15.12.2023 die Offenlage zum Planentwurf beschlossen.

Die Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet. Mit der Planung wurden die aus raumordnerischer Sicht am besten geeigneten und konfliktarmen Flächen als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung ist es von Vorteil, wenn auch Flächen auf der Gemarkung der Gemeinde Altlußheim als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden.

Für Altlußheim werden folgende Gebiete für potentielle Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Betracht gezogen:

1. Gewann Obere Allmend (unterteilt in zwei Flächen)

2. Gewann Untere Allmend

3. Gewann Weidenstück

4. Gewann Rote Heck

5. Altes Munitionsdepot

Die Eigentumsverhältnisse der vorgesehenen Flächen liegen bei der Kommune und dem Land. Die vorgeschlagenen Flächen befinden sich in Bereichen, in denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Einzelfall möglich sind. Einigungskriterien sind z.B. im Umfeld von Kläranlagen, Umspannanlagen, Industrie- und Gewerbegebieten. Die Ausweisung von weiteren Freiflächen-PV-Anlagen außerhalb der Vorbehaltsgebiete im Teilregionalplan ist bzw. wäre jederzeit möglich, wenn diese mit den regionalplanerischen Zielen und Grundsätzen vereinbar sind. Hierfür ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, oben genannte Flächen als Vorbehaltsgebiete für potentielle Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Rahmen der Stellungnahme zum Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik zu melden.

Private Bauvorhaben

Den Bauantrag zur Errichtung eines Wochenendhauses im Wochenendhausgebiet Bärlach lehnte der Gemeinderat bei lediglich einer Enthaltung aufgrund der Überschreitung der nach dem Bebauungsplan bebaubaren Grundfläche um 4,49 m² ab.

Einen im Zuge der notwendigen Entsiegelung der Vorgärten gestellten Befreiungsantrag für ein Anwesen im Edith-Stein-Weg beurteilte der Gemeinderat unterschiedlich. Dem Erhalt der verbreiterten Eingangstreppe stimmte er mehrheitlich zu, die Pflasterung links neben der Treppe lehnte er jedoch mehrheitlich ab.

Ebenso differenziert betrachtete der Rat einen Befreiungsantrag zum Vorgartenbereich und der Erstellung einer 2. Zufahrt für ein Grundstück in der Anne-Frank-Straße. Der Gemeinderat stimmte der zweiten, separaten Grundstückszufahrt und der Pflasterung zwischen Stellplätzen und Gebäude einstimmig zu, die Pflasterung vor dem Haus (ca. 3 m²) lehnte er jedoch einstimmig ab.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 19. März 2024

Bebauungsplan "Am Friedhof II"

Der Entwurf für den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Friedhof II“ wurde vom Planungsbüro WSW & Partner weiterentwickelt und dem Gemeinderat öffentlich vorgestellt und erläutert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplans "Am Friedhof Il" (Stand 07. März 2024) als 30-tägige Offenlage der Planungsunterlagen. Die Öffentlichkeit ist durch ortsübliche Bekanntmachung darüber zu informieren. Bei der Offenlage ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Parallel hierzu ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan "Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße"

Der Bebauungsplan Quartier „Wilhelm Busch-, Friedrich-, Haupt-, und Hockenheimer Straße“ wurde ebenfalls vom Planungsbüro WSW & Partner weiterentwickelt und dem Gemeinderat öffentlich vorgestellt und erläutert.

Der Gemeinderat beschloss ebenso einstimmig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans" Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße" (Stand 07. März 2024) als 30-tägige Offenlage der Planungsunterlagen. Die Öffentlichkeit ist durch ortsübliche Bekanntmachung darüber zu informieren. Bei der Offenlage ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Parallel hierzu ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Errichtung einer Überdachung mit Photovoltaikanlage-Anlage (PV-Anlage) auf dem Sportplatzgelände - Fördergelder der UEFA

Im Zusammenhang mit der EURO 2024 hat die UEFA ein eigenes Klimaschutzprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen Fördermittel für Klimaschutzprojekte (d.h. mit klimaschützender Wirkung) zugunsten des Amateurfußballs in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Die begünstigten Vereine müssen 10 % der gesamten Projektkosten bzw. bis zu maximal 5.000 € selbst tragen.
Der Sportverein Altlußheim möchte sich nun mit einem Projekt auf dem gemeindeeigenen Sportplatzgelände bewerben. Geplant ist eine schattenspendende Überdachung (ca. 40m x 12m) zwischen dem Hartplatz und dem großen Rasenplatz mit einer PV-Anlage darauf. Für die Gesamtmaßnahme (PV-Anlage, Überdachung, Errichtung, Erschließung, usw.) werden Kosten in Höhe von bis zu 250.000 € (max. Förderbetrag) angenommen.
Mit den Einspeisevergütungen könnte der Verein künftig wesentliche Projekte vorantreiben, die aus wirtschaftlichen Gründen andernfalls nicht möglich wären.

Als Grundstückseigentümerin muss die Gemeinde Altlußheim dem Bauvorhaben bzw. Projekt grundsätzlich zustimmen. Der Gemeinde würden bei einer Förderzusage keine Kosten entstehen.
Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die Bewerbung des Sportvereins mit der Errichtung einer Überdachung mit PV-Anlage auf dem Sportplatzgelände und stellte bei einer Förderzusage eine Zustimmung zum Bauantrag in Aussicht.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2024 einen Mitarbeiter der Verwaltung einstimmig zum Oberamtsrat befördert hat.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 20. Februar 2024

Neue Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle werden öffentlich ausgeschrieben

Die erste Ausschreibung zum Bau der Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle musste aufgrund massiver Überschreitung des Kostenrahmens und damit auch entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgehoben werden. Die Verwaltung hatte daraufhin weitere Unterstützung zur Überarbeitung und Optimierung der technischen Ausführungen beim Planungsbüro Mathias Braun aus Ludwigshafen eingeholt.

Die neu überarbeitete Kostenberechnung beläuft sich nun auf 850.000 € und liegt somit rund 110.000 € unter der ursprünglichen Kostenkalkulation. Die Verringerungen ergaben sich insbesondere durch:

  • den Wechsel des Aufbaus beim Soccerfeld.
  • Veränderungen bzw. Optimierungen im Bauablauf und den damit zusammenhängenden Verkehrssicherungsmaßnahmen.
  • den Wegfall der geplanten Bewässerungsanlage. Die vom Auftragnehmer durchzuführende Aufwuchspflege kann bei Bedarf durch einfache Beregnungsschläuche ergänzt werden.
  • die Reduzierung auf einen Versorgungspoller für die Stromversorgung ohne Trinkwasser.

Der Gemeinderat beschloss auf dieser Basis nun einstimmig die Herstellung der Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle und beauftragte die Verwaltung die Maßnahmen auszuschreiben. Darüber hinaus wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, vorbehaltlich der genehmigten Haushaltssatzung, die Arbeiten innerhalb des beschlossenen Finanzrahmens zu vergeben.

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen – Planungsentwurf

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2023 wurde nach Vorstellung der Planung für den Umbau der 4 Bushaltestellen im Ort die weitere Beratung und Entscheidung vertagt. In der Februar-Sitzung wurden vom Gemeinderat nun die jeweils vom Planungsbüro weiter zu bearbeitenden Ausführungs- und Ausstattungsvarianten für die einzelnen Stationen beschlossen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgelegten Planung für die 4 barrierefreien Bushaltestellen grundsätzlich zu. Für die Haltestelle Rebstöckl sollen 2 Varianten (als Busbucht und Buskap) in die weitere Prüfung mit den Fachstellen eingebracht werden.

Die vorhandenen Wartehäuschen Rebstöckl, Raiffeisen, Quelle sollen durch Neubauten ersetzt werden. Für die Haltestelle Hauptstraße 113 soll der Wartebereich nach positiver Prüfung der technischen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen mit einem Regenschutz ausgestattet werden. In der Planung und Kostenermittlung wird die Ausstattung der Haltestellen mit „Digitaler Fahrgast-Information“ vorgesehen.

Die beschlossenen Varianten werden nun den beteiligten Fachstellen (Behindertenbeauftragter, Verkehrsverbund VRN, Polizei, Verkehrsbehörde) zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Danach erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Bauhof

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Umsetzung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher auf dem Bauhof Altlußheim. Die Verwaltung wurde ermächtigt die Ausschreibung, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung, durchzuführen und die Vergabe im Rahmen der Haushaltsmittel zu veranlassen. Im Haushalt 2024 sind für die Maßnahme 115.000 € vorgesehen.

Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses und einem Hofladen in der Peterstraße

Diese Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung vom 14. November 2023 behandelt. Der Gemeinderat hatte den hierin gestellten Fragen und somit der Bauvoranfrage zugestimmt.

Die im parallel verlaufenden Baugenehmigungsverfahren geforderte, genau berechnete Grundflächenzahl (GRZ, Maß der Überbauung) weicht nun von der ursprünglichen Fragestellung zur GRZ ab.

Der Gemeinderat befürwortete unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen für die nun höhere Versiegelung einstimmig auch die neue Grundflächenzahl. Als Ausgleich soll das Flachdach des Verbindungsgebäudes begrünt und die Stellplatzfläche entweder vorrangig mit 2 großkronigen Bäumen überstellt oder mit verdunstungs- und versickerungsfähigem Belag ausgeführt werden.

Durch diese Maßnahmen werden die Nebenanlagen ökologisch verbessert und können diese Flächen zu lediglich 50 % auf die GRZ angerechnet werden.

Neugestaltung des St. Martins Umzugs – Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, den St. Martins Umzug nicht mehr auf dem Rathausplatz beginnen und enden zu lassen. Start sollte weiterhin auf dem Rathausplatz sein, enden sollte der Zug jedoch entweder im Schulhof oder auf dem Messplatz. Begründet wurde eine Zugänderung mit dem erfreulicherweise regen Zuspruch aus der Bevölkerung für den Umzug und die damit immer unüberschaubarer werdende Veranstaltung auf dem Rathausplatz.

Ein Ende des Umzugs an anderer Stelle bedeutet für die Verwaltung jedoch einen großen personellen, materialtechnischen und somit sicherlich auch finanziellen Mehraufwand. Die Versorgungsinfrastruktur rund um den Rathausplatz mit Rat- und Bürgerhaus ist nahezu ideal. Synergie-Effekte im Zusammenhang mit dem unmittelbar vor dem Umzug ebenso auf dem Rathausplatz seitens der Verwaltung vorzubereitenden und zu begleitenden „Rathaussturm“ fallen mit einem Zugende an anderer Stelle weg.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich den Antrag mit der Maßgabe weiterzuverfolgen, auch den Feuerwehrhof in der Hirtengasse als zusätzlichen Veranstaltungsraum in die Prüfung mit einzubeziehen.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. Januar 2024

Verabschiedung des Haushaltsplans der Gemeinde und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2024

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Haushalt der Gemeinde und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2024. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird die Haushaltssatzung 2024 im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.

Die Rede von Bürgermeister Uwe Grempels zur Einbringung des Haushalts 2024 im Rahmen der Einbringung des Haushalts in der Dezember-Sitzung und die Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen hierzu in der Januar-Sitzung stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

Rede von Bürgermeister Uwe Grempels zur Einbringung des Haushalts 2024 (PDF-Dokument, 96,86 KB, 26.01.2024)
Haushaltsrede der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (PDF-Dokument, 487,35 KB, 26.01.2024)
Haushaltsrede der Fraktion der FWV (PDF-Dokument, 2,36 MB, 26.01.2024)
Haushaltsrede der CDU-Fraktion (PDF-Dokument, 1,45 MB, 26.01.2024)
Haushaltsrede der SPD-Fraktion (PDF-Dokument, 56,87 KB, 26.01.2024)

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ weist für das Jahr 2024 einen konstanten Wasserpreis aus. Der Wasserpreis wurde letztmals zum 01.01.2022 auf 1,27 €/m3 erhöht. Dieser Preis kann auch für das Jahr 2024 gehalten werden.

Genehmigung der Annahme von Spenden im 1. Halbjahr 2023

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im zweiten Halbjahr 2023 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Spenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 8.725,-- € und verteilte sich auf 28 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für die Pumptrack-Anlage, die Kita Sonnenschein, die Seniorenarbeit und den Sozialfonds. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

Förderung von Miniphotovoltaikanlagen

Auf Anträge der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion geht die nun vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene kommunale Förderung von Miniphotovoltaikanlagen („Balkonkraftwerke“) zurück.

Die Förderung beträgt pro Anlage 150 €. Voraussetzung ist, dass die Anlage mindestens 300 € kostet. Die Modulanzahl ist dabei nicht relevant. Pro Haushalt ist die Förderung auf eine Anlage begrenzt. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget beträgt 10.000 €.

Nach Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Kommunalrechtsamt ist eine Antragstellung voraussichtlich ab dem 01.03.2024 möglich. Gefördert werden Maßnahmen rückwirkend ab dem 01.01.2024, dabei gilt das Rechnungsdatum.

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen 2024

Das Innenministerium hat als Wahltag für die nächsten Kommunalwahlen den 09. Juni 2024 bestimmt. An diesem Tag finden die Wahlen des Kreistags und des Gemeinderats statt. Außerdem wird an diesem Tag die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament durchgeführt.

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeinderatswahlen; er hat darüber zu wachen, dass Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorschriftsmäßig umgesetzt werden. Im vorbereitenden Verfahren ist ihm die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge zugewiesen. Bei der Wahl der Kreisräte und der Europawahl hat er die Leitung der örtlichen Durchführung der Wahl und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Der Gemeinderat bildete und wählte durch offene Wahl im Wege der Einigung den Gemeindewahlausschuss in folgender Zusammensetzung:

  • Vorsitzender kraft Gesetzes: Bürgermeister Uwe Grempels
  • Stellvertreter: Hauptamtsleiter Stefan Kuhn (vorsorglich, falls alle Bürgermeisterstellvertreter/innen sich wieder zur Wahl stellen)
  • Beisitzer: Dr. Rainer Bens / Vertreter: Klaus Rittlinger
  • Beisitzer: Klaus D. Albrecht / Vertreter: Klaus Schmidt
  • Beisitzer: Lothar Nagel / Vertreter: Wolfgang Seehaus
  • Beisitzer: Dr. Gerd Eisenhofer / Vertreter: Stephan Flörchinger

Zum Schriftführer des Ausschusses wurde von Bürgermeister Uwe Grempels Ordnungsamtsleiter René Hoffmann bestellt.

Privates Bauvorhaben

Der Gemeinderat lehnte die Umnutzung eines Mehrfamilienhauses zu einem Einfamilienhaus in der Goethestraße mehrheitlich erneut ab, da in dem äußerlich unveränderten Gebäude weiterhin die Möglichkeit für die Nutzung von mehreren Wohneinheiten besteht. Durch den Wegfall der aktuell durch Baulast gesicherten Stellplätze im Zuge der Umnutzung würde eine Verschlechterung der Ansprüche an Stellplätzen erfolgen. Bei einer späteren Umnutzung, zurück in ein Mehrfamilienhaus, wären die bestehenden Stellplätze nicht mehr gesichert. Für das Einfamilienhaus müssen zukünftig nur noch 2 Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden, anstatt der bisherigen 8 Stellplätze. Die Baurechtsbehörde Hockenheim hatte die Gemeinde ersucht, nochmals über das Einvernehmen zu beraten, und mitgeteilt, gegebenenfalls eine erneute ablehnende Entscheidung zu ersetzen.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Uwe Grempels gab folgende in der nicht öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2023 gefasste Beschlüsse bekannt:

  • Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von 9.152,00 € zzgl. Mahngebühren und Säumniszuschläge.
  • Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die Stundung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von insgesamt 6.708,00 € verbunden mit einer Ratenzahlung in Höhe 200,00 € pro Monat.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 12. Dezember 2023

Haushaltsplan der Gemeinde und Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Jahr 2024 eingebracht

Der Gemeinderat nahm nach den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss einstimmig den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 zur Kenntnis.

Verabschiedet bzw. beschlossen wird der Haushalt in der Gemeinderatssitzung im Januar. In diesem Rahmen werden auch die Fraktionen ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2024 abgeben.

Gleichzeitig mit dem Gemeindehaushalt wurde dem Gemeinderat auch der Entwurf des Erfolgs- und Vermögensplans des Eigenbetriebs Wasserwerk für das Jahr 2024 vorgestellt.

Barrierefreier Ausbau der örtlichen Bushaltestellen

Die Gemeinde Altlußheim wurde dieses Jahr in das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen aufgenommen.

Das beauftragte Ingenieurbüro Willaredt hat nun in einem ersten Schritt die Bestandslage aufgenommen und Entwürfe für die Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen erstellt. Das Büro stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die einzelnen Entwürfe sowie die Anforderungen an den Ausbau mit den jeweiligen technischen Vor- und Nachteilen detailliert vor.

Aufgrund der umfangreichen und auch neuen Informationen sprach sich das Gremium mehrheitlich für eine Vertagung der Entscheidung aus.

Private Bauvorhaben

Den Bauantrag zur Aufstockung eines Einfamilienhauses verbunden mit einem begrünten Flachdach auf einem Anwesen in der Friedensstraße befürwortete der Gemeinderat einstimmig.

Einem Bauvorhaben zum Wiederaufbau und zur Sanierung sowie der Dachstuhlerneuerung nach einem Brand eines Gebäudes auf einem Anwesen in der Ludwigstraße versagte der Rat wiederholt mehrheitlich die Zustimmung. Die Mehrheit des Rates folgte hiermit der Einschätzung der Verwaltung, die weiterhin eine signifikante Abweichung des Vorhabens von der umgebenden Bebauung feststellt.

Bekanntgabe eines nicht öffentlich gefassten Beschlusses

Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. November 2023 einstimmig der Stundung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von 3.357,00 € über 34 Monate verbunden mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 100,-- € zugestimmt hat.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. November 2023

Kommunales Energiemanagement (KEM); Vorstellung des Energieberichtes 2022

Nach der Auftaktveranstaltung zur Einführung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM) im November 2022 liegt inzwischen der Energiebericht des Jahres 2022 vor.

Der Energiebericht dient der Überprüfung und Bewertung des Energie- und Wasserverbrauchs der kommunalen Liegenschaften. Hierfür wurden die Verbrauchsdaten aller kommunalen Gebäude zusammengetragen und ausgewertet. Daraus wurden Energiekennwerte gebildet, die es ermöglichen, die kommunalen Gebäude gleicher Nutzungskategorie miteinander zu vergleichen.

Der Energiebericht wurde in der Sitzung von der Netze BW dem Rat vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Der umfangreiche Energiebericht ist hier (PDF-Dokument, 1,51 MB, 15.11.2023) einzusehen.

Erweiterung der Albert-Schweitzer Grundschule

Die Kostenberechnung für die Erweiterung der Grundschule wurde vom Architekturbüro unter Berücksichtigung der jüngsten Änderungen aktualisiert. Die Kosten konnten demnach um rund 0,5 Mio € auf nun knapp 6,2 Mio €, inklusive Baunebenkosten, gesenkt werden. Nach der vorliegenden Planung verteilen sich die Hauptnutzungen in dem viergeschossigen Gebäude wie folgt:

  • Untergeschoß: Räume für den Jugendtreff und das Büro des Schulsozialarbeiters.
  • Erdgeschoß: Mensa und Küche
  • 1. Obergeschoß: Bücherei und ein Klassenzimmer
  • 2. Obergeschoß: Zwei Klassenzimmer und ein Differenzierungszimmer

Mit der Ausschreibung der Gewerke Rohbau, Dacharbeiten, Fenster u. Metalltüren sowie Gerüst soll nun die Umsetzung der Planungen beginnen.

Der Gemeinderat stimmte den aktuellen Planunterlagen zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule einstimmig zu und nahm die damit verbundenen Kostenberechnungen zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Ausschreibung der Rohbaugewerke zu beginnen und bevollmächtigte die Verwaltung zur Auftragsvergabe innerhalb der durch die Kostenberechnung ermittelten Werte.

Private Bauvorhaben

Im Zuge einer Bauvoranfrage hatte der Gemeinderat über die Herstellung von 4 Pkw-Stellplätzen im Vorgartenbereich - alternativ 5 Stellplätze im Hof – auf einem Anwesen in der Friedensstraße zu entscheiden. Die Schaffung von 4 Stellplätzen im Vorgartenbereich und teils auf gemeindeeigenem Grundstück lehnte der Rat mehrheitlich aufgrund der städtebaulichen Lage an einer stark befahrenen Sammelstraße sowie der verdichteten Wohnnutzung ab. Ein Kompromissvorschlag mit lediglich 2 Stellplätzen im Vorgartenbereich fand keine Mehrheit.

Im Rahmen einer weiteren Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten und einem Hofladen hatte der Gemeinderat über folgende grundsätzliche Fragestellungen zu befinden:

  • Ist die Bebauung mit zwei Gebäudekörpern und deren Ausrichtung auf dem Grundstück zulässig?

Die beiden Gebäudekörper orientieren sich bezüglich der Ausrichtung und der Gebäudetiefe an dem direkten Nachbarn und fügen sich somit in die Umgebung ein. Ebenfalls fügt sich das Maß der Überbauung mit dem Hauptgebäude ein (Grundflächenzahl von knapp über 0,4 - GRZ I). Die GRZ II (Grundflächenzahl mit Nebengebäude) sollte die 0,6 nicht überschreiten.

  • Reichen 6 Pkw-Stellplätze und 11 Fahrradstellplätze (5 Fahrradstellplätze nur für den Hofladen, 6 Fahrradstellplätze im Treppenhaus) aus?

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde müssten pro Wohneinheit bis zu zwei Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden. Somit müssten, je nach Wohnungsgröße, bis zu sechs Stellplätze für die Wohnnutzung nachgewiesen werden. Für den Hofladen sind voraussichtlich weitere 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Die genaue Berechnung der Gewerbestellplätze und Fahrradstellplätze erfolgt durch die Baurechtsbehörde.

  • Ist die Lage der Stellplätze auf dem Grundstück hinsichtlich der Grundstückssituation und des Zuschnitts zulässig?

Eckgrundstücke wie diese stellen häufig eine Besonderheit dar. Aufgrund der langgestreckten und schmalen Form des Grundstücks ist auch eine Bebauung im rückwärtigen Bereich nur durch eine 2. Erschließung praktisch nutzbar. Die Anordnung der geplanten Kfz-Stellplätze erfordert in der Summe eine Zufahrtsbreite von 11 m. Der Anordnung der Stellplätze wird auch im rückwärtigen Bereich zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bauvoranfrage, entsprechend den vorstehend ausgeführten Stellungnahmen zu.

Den Bauantrag zur Umnutzung eines Mehrfamilienhauses mit bisher vier Wohneinheiten in ein Einfamilienhaus in der Goethestraße lehnte der Gemeinderat mehrheitlich ab, da in dem äußerlich unveränderten Gebäude weiterhin die Möglichkeit für die Nutzung von mehreren Wohneinheiten besteht. Durch den Wegfall der aktuell durch Baulast gesicherten Stellplätze im Zuge der Umnutzung würde darüberhinaus eine Verschlechterung der Ansprüche an Stellplätzen erfolgen. Bei einer späteren Umnutzung, zurück in ein Mehrfamilienhaus, wären die bestehenden Stellplätze nicht mehr gesichert.

Im Zuge eines Bauantrages zur Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Speyerer Straße hatte der Gemeinderat über Befreiungsanträge zugunsten von Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entscheiden.

Der Rat stimmte einer leichten Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ I) von 0,4 für das Hauptgebäude einstimmig zu, da die zulässige Überbauung des Grundstücks inkl. Nebenanlagen (GRZ II) von 0,6 eingehalten wird. Ebenso befürwortete das Gremium einstimmig die Überschreitung der hinteren Baugrenze in einer Breite von 9,58 m um 2 m in Anlehnung an die zulässige Überschreitung der Baugrenze um 2 m durch Wintergärten. Sollte im Zuge des Vorhabens wie geplant ein Baum in einer öffentlichen Baumscheibe im Zufahrtsbereich wegfallen, ist dieser Baum vom Bauherren im öffentlichen Bereich wieder zu ersetzen, so die einstimmige Forderung des Gemeinderats.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen (Beschlüsse spätestens 1 Woche nach der Sitzung) können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2023

Senioreneinrichtung auf dem gemeindeeigenen Grundstück Salierstraße 69

Jahresabschluss 2020 der Gemeinde

Die Gemeinde Altlußheim hat zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Die dafür notwendige Eröffnungsbilanz wurde im Juli 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Nach der Eröffnungsbilanz liegt nun auch der erste Jahresabschluss nach dem NKHR vor.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen wesentlichen Eckdaten stellt sich wie folgt dar:

Das ordentliche Ergebnis fällt mit einem Plus von 1.297.614,97 € deutlich besser aus als geplant (Plan 2020: Minus in Höhe von 568.700 €). Durch das deutlich besser ausgefallene ordentliche Ergebnis ergibt sich in der Gesamtfinanzrechnung ein Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.520.711,09 €. Der Bestand an Zahlungsmitteln betrug zum 31.12.2020 1.810.040,46 €.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss einstimmig fest.

Jahresabschluss 2020 für das Wasserwerk der Gemeinde

Das Wirtschaftsjahr 2020 des Wasserwerks wurde mit einem Gewinn in Höhe von 10.553,85 € abgeschlossen. Es wurde eine Konzessionsabgabe in Höhe von 22.682,61 € (Vorjahr 26.896,23 €) erwirtschaftet. Diese ist an die Gemeinde abzuführen, d. h. im Kernhaushalt entsteht dadurch ein Ertrag. Der Schuldenstand konnte auch im Jahr 2020 verringert werden und liegt zum 31.12.2020 bei 90.499,66 € (Vorjahr 101.054,01 €). Die Gebühren für einen Kubikmeter Wasser betragen seit dem 01.01.2015 netto 1,11 €. Im Jahr 2020 gehörte dieser Wasserpreis nach wie vor zu den niedrigsten im Rhein-Neckar-Kreis.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk gemäß § 16 EigBG ebenfalls einstimmig fest.

Haushaltsanträge der Fraktionen für das Jahr 2024

In der Oktober-Sitzung des Gemeinderates haben die Fraktionen traditionell die Möglichkeit, ihre Anträge für das kommende Haushaltsjahr vorzustellen.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen brachte folgende Themen in die Beratungen ein:

  • Fortführung der kostenlosen Abgabe von Blühsamen an die Bürgerschaft
  • Neu- wie auch Ersatzpflanzungen von Bäumen auf der Gemarkung
  • Neupflanzung von Bäumen auf den Freiflächen des Friedhofs
  • Bereitstellung von Finanzmittel in Höhe von 5.000,-- € für die Beschaffung von neuen Feuerwehrschläuchen
  • Bereitstellung von Finanzmittel in Höhe von 5.000,-- € für die Ertüchtigung der Flutlichter auf dem Sportplatz
  • Konsequentes Aufbringen von Photovoltaikanlagen auf primär gemeindeeigenen Dächern und Freiflächen
  • Verkehrsberuhigung in der Hockenheimer Straße

Die Fraktion der Freien Wähler verzichtete angesichts der angespannten Haushaltsituation und insbesondere der anstehenden Schulhauserweiterung auf Anträge und neue Aufgaben für das Jahr 2024. Für die Fraktion stand das Abarbeiten der zahlreichen, sich bereits in der Warteschleife befindlichen Projekte im Vordergrund.

Die Stellungnahme der CDU-Fraktion schloss sich inhaltlich hier nahtlos an. Angesichts des Großprojektes „Schule“ und des bestehenden Umsetzungsstaus schlug die CDU-Fraktion auch für 2024 und darüber hinaus keinerlei neue Investitionen vor. Angefangenes sei abzuschließen und der Fokus müsse auf der Erweiterung des Schulstandorts legen. Darüber hinaus gäbe es keinen Spielraum für teure Sonderwünsche mit zweifelhaftem Mehrwert, so das Fazit der CDU-Fraktion.

Die SPD-Fraktion möchte die Innenverdichtung von 2 Wohnquartieren mit Bebauungsplänen fortführen, um jungen Familien in 2. Reihe auf dem Grundstück der Eltern oder Großeltern finanziell den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Finanzierung der geplanten Schulhauserweiterung über die Haushaltsjahre 2024 und 2025 verteilt werden. Wichtig ist der Fraktion auch, auf allen Kinderspielplätzen spätestens im kommenden Frühjahr großkronige Bäume als Sonnenschutz und Schattenspender zu setzen.

Welche Anträge und Maßnahmen es letztendlich in den Haushalt 2024 schaffen, werden die anstehenden Haushaltsberatungen im November zeigen. Bürgermeister Uwe Grempels wird voraussichtlich in der Dezember-Sitzung den Haushalt 2024 einbringen und vorstellen. Im Januar sollen dann die Fraktionen Ihre abschließenden Stellungnahmen abgeben und gleichzeitig die Verabschiedung des Haushalts 2024 erfolgen.

Senioreneinrichtung auf dem gemeindeeigenen Grundstück Salierstraße 69

Gemeinderat und Verwaltung sehen im Bereich der Senioreneinrichtungen auf Grund der demografischen Entwicklung einen steigenden Bedarf für Altlußheim. Der wachsenden Versorgungslücke soll mit dem Bau einer Pflege- und Betreuungseinrichtung auf dem noch freien Gemeindegrundstück Salierstraße 69, neben dem Kindergarten Sonnenschein, entgegengewirkt werden.

Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, entsprechend kompetente Investoren und Betreiber von Senioreneinrichtungen anzufragen, ob und in welcher Form für Sie eine Realisierung in Altlußheim möglich ist.

Insgesamt fünf Interessenten hatten dem Gemeinderat ihre Unternehmen und Konzepte dem vorgestellt.

Der Gemeinderat beauftragte nun einstimmig die Verwaltung mit dem Bieter Evangelische Heimstiftung Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel die notwendigen Vertragsentwürfe und Unterlagen zu erarbeiten.

Private Bauvorhaben

Den Bauantrag zur Errichtung eines Wochenendhauses im Unteren Bärlach lehnte das Gremium mehrheitlich aufgrund der Überschreitung der maximal zu bebauenden Grundfläche um 24,23 m² ab.

Der Gemeinderat stimmte einem Bauantrag zur Teilung einer gewerblichen Ladenfläche in der Hauptstraße in 3 bereits bestehende unabhängige Gewerbeeinheiten für Büroräumlichkeiten, einen Ladenverkauf mit Bewirtung und einem Ladengeschäft einstimmig zu. Die notwendige bzw. ausreichende Zahl an Kfz-Stellplätzen im Hof prüft die Baurechtsbehörde.

Ebenfalls einstimmig befürwortete der Gemeinderat den Bauantrag zur Errichtung eines Laternendaches in der Goethestraße, um somit zusätzlichen Wohnraum im 3. Geschoss zu generieren. Durch die Aufstockung entsteht kein 3. Vollgeschoss und auch keine weitere Wohneinheit. Die Länge des Aufbaus entspricht auch den grundsätzlichen „Gaubenregelungen“ der Gemeinde Altlußheim.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Uwe Grempels gab die in nicht öffentlicher Sitzung am 19. September 2023 gefassten Beschlüsse bekannt.

Nach einer Laufzeit von sechs Jahren hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Mieten in den gemeindeeigenen Wohnungen um durchschnittlich 9,5 Prozent anzuheben. Ebenso wurden die Mieten für die gemeindeeigenen Garagen um 5,- € im Monat erhöht.

Da in den kommenden Jahren weiter von einem Bedarf an Wohnraum für Geflüchtete auszugehen ist, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Mietvertrag für das Objekt Mühlstraße 5 -7 um weitere 5 Jahre vom 01.03.2024 bis 28.02.2029 zu verlängern.

Aufgrund der beruflichen Neuorientierung der Leiterin der Gemeindebücherei, Frau Schupp, hat der Gemeinderat einstimmig die Übertragung der Leitungsaufgaben mit einem Umfang von 17,5 Stunden zum 1.12.2023 an Frau Kramer beschlossen. Die durch diese Umbesetzung freigewordene Stelle einer Zusatzkraft mit einem Umfang von 7,5 Stunden wird ausgeschrieben.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportalder Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 19. September 2023

Bauhof und Eigenbetrieb Wasser erhalten je ein Elektrofahrzeug

Ersatzbeschaffung von zwei Fahrzeugen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig für das Wasserwerk der Gemeinde einen Mercedes E-Sprinter (Kastenwagen) zu beschaffen. Es handelt sich hierbei um eine Ersatzbeschaffung. Nach Abzug des Förderzuschusses verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 38.318,-- €.

Mehrheitlich beschloss der Rat zudem für den Bauhof einen Fiat E-Ducato (Pritsche-Dreiseitenkipper) anzuschaffen. Hierbei handelt es sich ebenso um eine Ersatzbeschaffung. Nach Abzug des Förderzuschusses verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 59.150,-- €. 12.950,-- € werden für die Beschaffung überplanmäßig im Haushalt 2023 bereitgestellt, so der mehrheitlich Beschluss des Rats.

Pumptrack-Anlage – Annahme von Spenden und Ausschreibung der Maßnahme beschlossen
Auf Grund der Kostensteigerungen im Bausektor hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt zur Kofinanzierung der Pumptrack-Anlage mindestens 20.000,-- € an Spenden zu generieren. Bis zum 30. August waren bei der Gemeinde Spenden in Höhe von 24.500,-- € eingegangen. Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die Annahme dieser Spenden.
Die Gemeinde Altlußheim bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich.
In Folge des Spendeneingangs beschloss das Gremium nun mehrheitlich die Umsetzung der Pumptrack-Anlage mit veranschlagten Kosten in Höhe von rund 100.000,-- € und beauftragte die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung zur Vergabe der Leistung ermächtigt, solange der Auftragswert innerhalb des Kostenrahmens und der verfügbaren Haushaltsmittel liegen.

Fa. Metalux – Neubauten auf Firmengelände
Mit den beantragten Neubauten eines Produktionsgebäudes, einer Produktionstechnikzentrale, eines Bürogebäudes und eines Lager- sowie Pförtnergebäudes ordnet, modernisiert und ertüchtigt die Fa. Metalux umfangreich ihr Firmengelände und bekennt sich somit nachdrücklich zum Standort Altlußheim. Der Neubaukomplex gliedert sich in insgesamt 5 neue Baukörper und mündet in 3 separaten Bauanträgen.
Der Gemeinderat stimmte jeweils einstimmig allen 3 Bauvorhaben einstimmig zu.

Bauantrag zur Errichtung eines Wochenendhauses
Der Tagesordnungpunkt wurde von Bürgermeister Uwe Grempels bereits vor Beginn der Gemeinderatssitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Uwe Grempels gab bekannt, dass der Rat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 25. Juli 2023 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst hat:

  • Die Ausschreibung der Leistungen für die Sportflächen „Nördlich der Rheinfranken-Halle“ werden nach § 17 Abs.1 VOB/A aufgrund Budgetüberschreitung von 27% aufgehoben. Die Ausschreibung soll mit Ausführungszeitraum Frühjahr 2024 wiederholt werden.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. Juli 2023

Haushaltszwischenbericht 2023

Kämmerer Nico Franek informierte den Gemeinderat über die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde und die größeren Planabweichungen zum beschlossenen Haushaltsplan 2023. In diesem Zusammenhang gab er auch eine Einschätzung zum Abschluss des Haushaltsjahres ab, die aufzeigt, wie sich das Haushaltsjahr 2023 noch entwickeln könnte.

Der Rat nahm den Bericht zur Kenntnis. Der umfangreiche Bericht ist im Ratsinformationsportal der Gemeinde nachzulesen.

Kindergartengebühren/Elternbeiträge für die örtlichen Kindertagesstätten ab September 2023

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Erhöhungsempfehlung der kommunalen und kirchlichen Fachverbände für die Kindergartengebühren/Elternbeiträge ab September nicht in voller Höhe mit 8,5% sondern mit 6,9% auf die Basis bzw. in Bezug auf die Empfehlungswerte 2022/23 der Fachverbände umzusetzen.

Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, um lediglich 5% zu erhöhen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Darüber hinaus wurde das Essensgeld für die Mittagsverpflegung von 75 € auf 79 € erhöht.

Die Erhöhung der Kindergartengebühren und Verpflegungskosten sind für die beiden kommunalen Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ mittels einer Änderungssatzung in der Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde umzusetzen. Diese Änderungssatzung beschloss der Rat einstimmig.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mozartstr. 2/1 - Frühzeitige Stellungnahmen und Abwägung

Durch den Umbau, die Sanierung und den Teilabriss der Albert-Schweitzer-Schule entstand eine Freifläche von knapp 1.300 m² auf der nun ein Gebäude mit 10 Wohnungen entstehen soll. Mit dem Bebauungsplan Mozartstraße 2/1 soll die Grundlage für eine verträgliche Schaffung von Wohnraum im Innenbereich aufgestellt werden.

Mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung konnten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ihre Stellungnahme zur Planung abgeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat nun in einer Übersicht mit der jeweiligen Beurteilung des Planungsbüros sowie dem Beschlussvorschlag für die Abwägung vorgestellt.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich den Abwägungsvorschlägen zur ersten Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu und beschloss mit den vorgelegten Bebauungsplanunterlagen, Stand 03.07.2023, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Planauslage.

Bebauungsplan der Innenentwicklung Untere Hauptstraße / Niederfeldweg - Neue Gebietsabgrenzung und Aufstellungsbeschluss sowie Veränderungssperre

Bereits 2022 wurde vom Gemeinderat die Notwendigkeit zur Überplanung des Bereichs zwischen Niederfeldweg und Hauptstraße erkannt und die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Auf Grund zwischenzeitlicher Entwicklungen auf der gegenüberliegenden Seite der Hauptstraße wurde hier ebenfalls Handlungsbedarf erkannt. Der bisherige Planungsbereich soll nun um die ungeraden Hausnummern der Hauptstraße sowie den Einmündungsbereich der Kirschenstraße erweitert werden. Diese Erweiterung komplettiert dann den Straßenzug „Untere Hauptstraße“ bis zur Tullastraße.

Der Rat stimmte der neuen Gebietsabgrenzung einstimmig zu und beschloss gemäß § 2 und § 13a BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Untere Hauptstraße“ im beschleunigten Verfahren.

Zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Untere Hauptstraße“ beschloss das Gremium einstimmig für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Untere Hauptstraße“ eine Veränderungssperre als Satzung.

Bauantrag zum Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses im Oberen Bärlach

Der Gemeinderat lehnte den Bauantrag einstimmig ab, da das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Bärlach“ entspricht.

Anträge der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat sowohl die Förderung von Miniphotovoltaikanlagen als auch die Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern für Privatpersonen durch die Gemeinde Altlußheim aus kommunalen Finanzmitteln beantragt.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für die Weiterverfolgung der Anträge. Die Beratung und Entscheidung für eine Förderung soll im Zuge der Haushaltsberatungen 2024 getroffen werden.

Genehmigung der Annahme von Spenden im 1. Halbjahr 2023

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im ersten Halbjahr 2023 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Spenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 16.969,70 € und verteilte sich auf 8 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für den Sozialfonds und die Feuerwehr. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. Juni 2023

Gemeinde Altlußheim betreibt erstmals Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft

Seit dem 01. Juli 2023 befinden sich die beiden Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ in der Trägerschaft der Gemeinde Altlußheim. Einstimmig befürwortete der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Betriebsübergabevertrag für die beiden Kindertagesstätten. In den Vertrag aufgenommen wurde u.a. auch das Angebot an die bisherige Trägerin der beiden Kindertagesstätten, die evangelische Kirchengemeinde Altlußheim, weiterhin religionspädagogische Arbeit in den Einrichtungen zu gestalten.

Ebenso einstimmig stimmte der Rat einer Absichtserklärung für eine abschließende vertragliche Regelung über Grund und Gebäude der Kindertagesstätte Regenbogen zu.

Für eine abschließende Regelung und einen Beschluss hierzu, ist die noch ausstehende gutachterliche Bewertung des Grundstücks und des Gebäudes abzuwarten.

Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken im Feld Waghäusel-Phillipsburg – Verlängerung der Erlaubnis für die Deutsche ERDWärme GmbH

Mit der Mehrheit der Stimmen beschloss der Gemeinderat zum Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium im Feld Waghäusel-Philippsburg keine Anregungen und Bedenken vorzubringen, da hier keine Interessen der Gemeinde berührt werden. Es handelt sich hierbei bereits um die zweite Verlängerung des Untersuchungszeitraums.

Private Bauvorhaben

Im Zuge eines Bauantrages im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für ein Anwesen in der Hauptstraße befürwortete der Gemeinderat einstimmig den Bau einer Dachterrasse, die Überdachung einer Treppenanlage und die Errichtung eines überdachten Freisitzes. Für das hier auch betroffene Sanierungsgebiet „Altlußheim West“ hat dieses Bauvorhaben keine Relevanz. Insoweit erteilte der Rat hierzu auch einstimmig seine sanierungsrechtliche Genehmigung.

Ebenso keine Einwände brachte das Gremium gegen die Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte in eine Ferienwohnung in der Rheinhäuser Straße vor.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschluss vom 13. Juni 2022

Satzung für die zukünftigen kommunalen Kindertagesstätten einziger Tagesordnungspunkt am 13. Juni 2023

Mit Wirkung vom 01. Juli 2023 wird die Gemeinde Altlußheim die beiden evangelischen Kindertagesstätten „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ in die eigene Trägerschaft übernehmen.

Die Gemeinde Altlußheim betreibt die zukünftigen kommunalen Kindertagesstätten als sogenannte öffentliche Einrichtung. Für die öffentliche Einrichtungen regelt eine kommunale Satzung den grundsätzlichen Rahmen für die "Benutzung" dieser Einrichtungen.

Die Satzung muss mit Wirkung der Betriebsübergabe am 01. Juli 2023 beschlossen, öffentlich bekannt gemacht und somit in Kraft getreten sein.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese neue Satzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Altlußheim.

Der vollständige Wortlaut der Satzung wird in der Ausgabe der Lußheimer Nachrichten am 22. Juni 2023 unter der Rubrik „Altlußheim – Amtliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht und kann auch hier (PDF-Dokument, 237,55 KB, 22.10.2024) vorab eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 09. Mai 2023

Nachtragshaushalt zur Betriebsübernahme von Kindertagesstätten beschlossen

Die Gemeinde Altlußheim wird voraussichtlich zum 01. Juli 2023 die evangelischen Kindergärten Regenbogen und Sonnenschein in die eigene Trägerschaft übernehmen.

Von Seiten der Verwaltung war grundsätzlich kein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 vorgesehen, aus rein finanzieller Betrachtung wäre dies auch vor dem Hintergrund der Betriebsübernahme nicht notwendig gewesen, da sich das ordentliche Ergebnis geringfügig verbessert. Mit Betriebsübernahme wird jedoch die Gemeinde auch Arbeitgeber von aktuell 63 neuen Beschäftigten.

Nach der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Gemeindebedienstete eingestellt, angestellt, befördert oder höher eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Im Zuge der Haushaltsberatungen im November 2022 war von der Übernahme der evangelischen Kindergärten nicht auszugehen, entsprechend enthält der Stellenplan der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 keine Stellen für das Kindergartenpersonal.

Der Tatbestand für eine Nachtragshaushaltssatzung ist somit erfüllt und es muss eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen werden.

Der Gemeinderat beschloss insoweit einstimmig die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 und die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2026.

Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird die Nachtragshaushaltssatzung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblatts „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.

Schülerbetreuung „Die Tintenkleckser“

Für das kommende Schuljahr 2023/24 sind Stand heute insgesamt 130 Kinder angemeldet und zu betreuen. Dies sind bereits jetzt 17 Kinder mehr als im aktuellen Schuljahr. Zahlenmäßig ist dies praktisch eine Betreuungsgruppe zusätzlich.
Um eine Warteliste zu vermeiden, die erfahrungsgemäß aufgrund der geringen Veränderungen bei Schulkindern im Laufe eines Schuljahres nicht mehr abgebaut werden kann, ist zusätzliches Betreuungspersonal notwendig.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Erhöhung des Stundendeputats um 19,5 Wochenstunden zu. Das zusätzliche Stundendeputat wurde bereits im zu beschließenden Nachtragshaushalt berücksichtigt.

Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. April 2023

Gemeinderat im Dialog mit der unteren Straßenverkehrsbehörde Hockenheim

Zuständig für die Prüfung und Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen in Altlußheim wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Verkehrsverbote ist die untere Straßenverkehrsbehörde (Stadt Hockenheim). Einzelne straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bedürfen überdies sogar der Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde (Regierungspräsidium). Wie alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist auch die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Querungshilfen nicht in die freie Disposition von den Behörden gestellt.

Der Gemeindrat nutzte nun das Angebot sich im Rahmen der Gemeinderatssitzung mit einem Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde Hockenheim auszutauschen und über die aktuellen örtlichen Straßenverkehrsangelegenheiten zu informieren sowie sich die getroffenen Anordnungen und Entscheidungen erläutern zu lassen. Nachstehende Straßenverkehrsangelegenheiten wurden besprochen:

  1. Hockenheimer Straße/Sophie-Scholl-Straße – Gesetzliche Vorgaben zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs
  2. Ziegelstraße/Buchenweg – Gesetzliche Vorgaben und Handlungsalternativen zur Anordnung einer streckenbezogenen Schrittgeschwindigkeit auf der Länge des Ein- und Ausgangs zur Schule in die Ziegelstraße von beispielsweise 10 Metern und ein einseitiges Parkverbot sowie eine Fahrbahnverschwenkung und ein Zebrastreifen in diesem Bereich.
  3. Kirschenstraße – Gesetzliche Vorgaben und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
  4. „Tempo 30“ aus Lärmschutzgründen - In der Hauptstraße wird der Geltungsbereich in beide Fahrtrichtungen ganztägig erweitert bis zum Ortsausgang in Richtung Neulußheim auf Höhe Hauptstraße 137 / In der gesamten Rheinhäuser Straße wird zukünftig in beide Fahrtrichtungen von der Hauptstraße bis zur Rheinhäuser Str. 77b nachts (in der Zeit von 22-6 Uhr) „Tempo 30“ gelten / Diese verkehrsregelnden Maßnahmen sind nun vom zuständigen Straßenbaulasträger, dem Rhein-Neckar-Kreis, im Benehmen mit der Polizei umzusetzen
  5. Blitzaktionen“ – Die Praxis vergangener und künftiger Geschwindigkeitsmessungen wurde erläutert
  6. Parksituation in der Friedensstraße – Eventuelle Verbesserung der Verkehrssituation durch ein abschnittsweises beidseitiges Parkverbot
  7. Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kurpfalzstraße – Maßnahmen zugunsten einer gefahrenfreien Einfahrt in die Hauptstraße (u.a. Verkehrsspiegel)

    Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

    Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 beim Amtsgericht Schwetzingen und beim Landgericht Mannheim gewählten Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023.

    In Vorbereitung der Neuwahlen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stellt jede Gemeinde eine sogenannte Vorschlagsliste auf. Die Aufstellung der Vorschlagsliste hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

    Der Gemeinderat nahm insgesamt 14 Altlußheimerinnen und Altlußheimer durch offene Wahl im Wege der Einigung in die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen auf.

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 28. März 2023

    Arbeiten für die Sportflächen nördlich der Rheinfranken-Halle können ausgeschrieben werden

    Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich den vorgelegten Planunterlagen zur baulichen Ausführung der Sportflächen nördlich der Rheinfranken-Halle (Stand 28.03.2023) zu.
    Ein 4 m hoher Ballfangzaun zum Soccerfeld hin ist in den Planungsunterlagen noch zu ergänzen. 
    Die Weiterführung des rechtsseitigen Gehwegs entlang der Hockenheimer Straße soll mit Abschluss der Zusatzparkplätze (ca. 5 m nach der neuen Zufahrt) enden.

    Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe an den/die wirtschaftlichsten Bieter. Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Auszahlungen auf Basis der aktualisierten Kostenschätzung in Höhe von 130.000 €.

    Ein Antrag von Gemeinderat Dr. Marco Veselka, aufgrund der Kostensteigerungen und der außerordentlichen aktuellen finanziellen Verpflichtungen und Belastungen für die Gemeinde zunächst nur die Spielflächen selbst zu errichten, wurde mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.

    Änderung des Redaktionsstatut für das Amtsblatt; Karenzzeit vor Wahlen für die Veröffentlichung von Fraktionsbeiträgen

    Mit Änderung der Gemeindeordnung wurde den Fraktionen im Gemeinderat vor Jahren das Recht eingeräumt, ihre Auffassungen im Amtsblatt der Gemeinde darzulegen. Gleichzeitig wurde dem Gemeinderat aufgegeben, die Ausgestaltung des Darstellungsrechts in einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt zu regeln und darin auch die Veröffentlichung von Beiträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen. Eine Mindestkarenzzeit wurde in der Gemeindeordnung nicht festgelegt. Seitens des Innenministeriums Baden-Württemberg wurde seinerzeit eine Karenzzeit von drei Monaten gerade noch für vertretbar erachtet; eine Unterschreitung sollte zur Wahrung der Neutralitätspflicht von Staatsorganen vermieden werden. Bei Festlegung einer kürzeren Karenzzeit besteht ein höheres Risiko, dass Wahlen erfolgreich angefochten werden.

    Der Gemeinderat hatte mit Mehrheitsbeschluss vom 25. Juli 2017 die Karenzzeit auf vier Wochen vor einer Wahl festgesetzt.

    Zwischenzeitlich hat das Innenministerium nun jedoch die Mindestdauer vor dem Hintergrund der Rechtsprechung neu definiert: Eine Karenzzeit von sechs Wochen und weniger kann nicht mehr als rechtssicher angesehen werden. 

    Der Gemeinderat hat nun einstimmig eine Karenzzeit von 8 Wochen beschlossen. Mit Blick auf das gemeinsame Amtsblatt mit Neulußheim orientierte sich der Rat zudem hier auch an den dortigen Regelungen.

    Bekanntgabe nicht öffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

    Bürgermeister Uwe Grempels gab folgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 14. März 2023 gefassten Gemeinderatsbeschluss bekannt:

    Der Gemeinderat beauftragte mehrheitlich die Verwaltung, mit der evangelischen Kirchengemeinde einen Vertrag zur Übertragung der Kindergarten Regenbogen und Sonnenschein auszuarbeiten, mit der Maßgabe, dass der Betriebsübergang möglichst zum 01. Januar 2024 stattfinden soll. Der Gemeinderat beauftragte mehrheitlich die Verwaltung, die für den Übergang notwendigen Vorbereitungen zu treffen und Informationen aufzuarbeiten und zusammenzustellen.

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 28. Februar 2023

    Sportanlagen nördlich der Rheinfrankenhalle
    Neben der Information des Gemeinderates hatte die Verwaltung unter diesem Tagesordnungspunkt ursprünglich auch die Beschlussfassung über die Ausschreibung der Gewerke vorgesehen. Der Rat vertagte diese Entscheidung jedoch mit der Mehrheit der Stimmen aufgrund fehlender Informationen zu möglichen Ausbauvarianten einzelner Gewerke und der Kostenschätzungen hierfür. Vor einer Entscheidung wird sich nun der Ausschuss für Umwelt- und Technik mit den Ausbauvarianten und -qualitäten sowie deren Kosten auseinandersetzen. Die Beschlussfassung über die Ausschreibung der Arbeiten soll nun möglichst Ende März im Gemeinderat erfolgen.

    Kanalinspektion
    Entsprechend der Eigenkontrollverordnung nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg sind die Kanalisationen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der Kanalinspektion gem. EigenKVO und beauftragte die Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten für die Kanalinspektion.

    Beschaffung eines Mehrzweckbootes für die Feuerwehr
    Im Jahr 2021 wurde der Feuerwehrbedarfsplan vom Gemeinderat beschlossen, in welchem ein Bestandteil die Fahrzeugkonzeption ist. In dieser Fahrzeugkonzeption ist das Feuerwehrboot mit Bootstransporter hinterlegt, es war jedoch erstmal keine Ausmusterung bzw. Ersatzbeschaffung vorgesehen.
    Die Freiwillige Feuerwehr hat jedoch im Herbst 2021 an einer Interessenbekundung des Regierungspräsidiums für ein neues Mehrzweckboot teilgenommen.
    Ende Oktober 2022 erreichte die Verwaltung ein Schreiben vom Regierungspräsidium Karlsruhe, in dem das Ergebnis dieser Erhebung mitgeteilt und über die Möglichkeit einer einmaligen Sammelbeschaffung von zu 100 % baugleichen Mehrzweckbooten mit einer Förderquote von 50 % informiert wurde. Das RP Karlsruhe geht nach einer Markterkundung von einem Preis pro Einheit (Mehrzweckboot inklusive Bootsanhänger) von 150.000 € inkl. MwSt. aus.
    Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig sowohl die Beschaffung eines Mehrzweckbootes als Ersatz für das vorhandene Feuerwehrboot als auch den Verkauf des vorhandenen Feuerwehrbootes.

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 24. Januar 2023

    Verabschiedung des Haushaltsplans der Gemeinde und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2023

    In der Vergangenheit wurde der Haushalt in der Regel, mit den Änderungen aus der Verwaltungsausschusssitzung, durch Bürgermeister Uwe Grempels in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates eingebracht und im Januar, begleitet durch die Haushaltsreden der Fraktionen, beschlossen.

    Aufgrund von mehreren großen Investitionen, die der Gemeinderat im Dezember 2022 ergänzend zu beraten hatte, wurde die Einbringung des Haushalts durch Bürgermeister Uwe Grempels in die Januar-Sitzung des Gemeinderats verschoben.

    Somit fanden erstmals sowohl die Einbringung des Haushalts, als auch die Haushaltsreden der Fraktionen und die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 in einer Gemeinderatssitzung statt.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Haushalt der Gemeinde und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises wird die Haushaltssatzung 2023 im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt gemacht.

    Die Rede von Bürgermeister Uwe Grempels zur Einbringung des Haushalts 2023 und die Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen hierzu stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

    Annahme der Spenden genehmigt

    Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die im zweiten Halbjahr 2022 der Gemeindeverwaltung zugeflossenen Spenden. Das Spendenaufkommen belief sich auf insgesamt 15.875,-- € und verteilte sich auf 24 Spender. Die Spenden sind zweckgebunden für den Sozialfonds und die Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

    Erweiterung der Albert-Schweitzer-Grundschule – Vergabe der Planungsleistungen

    Die Planungsleistungen zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule mussten nach der Vorplanung aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes EU- weit ausgeschrieben werden. Dies erfolgte in Form der Vergabe im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV). Die Planungsleistungen wurden in 3 Lose aufgeteilt.

    Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig, die Planungsleistungen an die folgenden, wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben:

    • Los 1 - Architektur: Roth Architekten, Schwetzingen
    • Los 2 - Techn. Gebäudeausrüstung: Engineer Consult Albert+Schaar, Karlsruhe
    • Los 3 - Tragwerksplanung: zigmo engineer, Frankenthal

    Privates Bauvorhaben

    Im Rahmen einer Neugestaltung der Außenanlage auf einem Anwesen in der Anne-Frank-Straße hatte der Rat über zwei Befreiungsanträge von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes zu befinden. Entgegen des Beschlussvorschlages der Verwaltung stimmte das Gremium mehrheitlich der Überschreitung der Grundflächenzahl um 7 m² zu. Die Überschreitung der Grundfläche für Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche um 2 m² lehnte der Gemeinderat hingegen einstimmig ab und folgte somit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

     

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2022

    Bebauungsplan „Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle“ beschlossen

    Mit dem Entwurf des Bebauungsplans „Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle“ vom Juli 2022 wurden im 2. Halbjahr 2022 sowohl die Öffentlichkeit wie auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

    Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden vom Planungsbüro in einer Abwägungstabelle zusammengefasst, einzeln bewertet und mit einem entsprechenden Vorschlag zur Abwägung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

    Weiterhin wurde zur weiteren Ausarbeitung der Planunterlagen die schalltechnische Untersuchung, Stand 10.05.2022, durchgeführt. Auf Grund der daraus resultierenden Ergebnisse wurde die Positionierung der einzelnen Sportanlagen in der späteren Projektplanung den Vorgaben entsprechend angepasst.

    Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander folgte der Gemeinderat einstimmig den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen laut der Abwägungstabelle.

    Nachfolgend beschloss der Rat ebenso einstimmig den Bebauungsplan „Sportflächen nördlich der Rheinfrankenhalle“ in der Fassung vom November 2022 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung.

    Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich im Amtsblatt „Lußheimer Nachrichten“ öffentlich bekannt zu machen.

    Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

    Bürgermeister Uwe Grempels gab folgende jeweils einstimmig am 22.11.2022 in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt:

    • Frau Carina Hambsch wird zum 01. Januar 2023 befristet für 3 Jahre als Klimaschutzmanagerin mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden eingestellt.
    • Eine Gewerbesteuerforderung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 8.550,50 € wird mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 475,-- € gestundet.

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim unter altlussheim.ris-portal.de eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. November 2022

    Gemeinde nimmt am European Energy Award (eea) teil

    Der European Energy Award (eea) ist ein internationales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsinstrument für den kommunalen Klimaschutz, das bereits seit mehr als 10 Jahren zahlreiche Kommunen in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz systematisch, nachhaltig und mit mess- und sichtbarem Erfolg unterstützt.

    Die Teilnahme am European Energy Award ist eine Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept der Gemeinde Altlußheim.

    Die eea-Prozesse werden extern von der KliBA (Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg) beratend unterstützt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Teilnahme am European Energy Award zu. In den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 werden hierfür insgesamt 40.446 € bereit gestellt. Einstimmig nahm der Gemeinderat auch das Beratungsangebot der KliBA an.

    Die Teilnahme an dem Prozess wird durch das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ in Höhe von 10.000 € vom Land gefördert. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

    Kindertageseinrichtung „Regenbogen“

    Die Krippengruppe der evangelischen Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ wird zum Januar 2023 vom Standort in der Rheinhäuser Straße in die Außenstelle in der Hebelstraße umziehen. Aufgrund vorgeschriebener höherer Standards fehlten Schlafplätze für die Kinder, die im Bestandsgebäude nicht geschaffen werden konnten. In der Hebelstraße stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung und darüber hinaus können durch die Zusammenlegung aller Krippengruppen der Kita Regenbogen organisatorisch, personell und fachlich zweifelsohne Synergieeffekte genutzt werden. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme einstimmig zu und ermächtigte die Verwaltung, den Betriebs- und Förderbetrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde Altlußheim entsprechend fortzuschreiben und abzuschließen.

    Kleinkindbetreuung Elterninitiative "Raupe Altlußheim"

    Auch das Betreuungsangebot der Elterninitiative "Raupe Altlußheim" unter Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Altlußheim wird ab Januar 2023 am Standort Hebelstraße sein neues Zuhause finden. Der Gemeinderat befürwortete den Umzug einstimmig. Im Bürgerhaus werden so im Erdgeschoß für die Vereine dringend notwendige Räume frei.

    Die Raupengruppe wird in der Hebelstraße dadurch auch erstmals ein Außenspielgelände haben.

    Der Umzug der Raupengruppe bringt jedoch auch eine Änderung der Betreuungsform mit sich. Die unterstützende ehrenamtliche Betreuung der Eltern im Wechsel wird nicht mehr möglich sein. Für das Angebot im gleichen Gebäude mit dem betriebserlaubnispflichtigen Krippenangebot wird durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) nun ebenso eine Betriebserlaubnis gefordert. Hierfür wird auch die wöchentliche Öffnungszeit des Angebots um eine Stunde auf dann 10 Stunden erhört.

    Mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis erhält die Gemeinde Altlußheim ab dem Jahr 2024 auch zusätzliche Landesfördermittel im Rahmen des Finanzausgleichs, die das jährliche Betriebsdefizit verringern.

    Gemeinderat beschloss einstimmig die Umwandlung der Raupengruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in eine betriebserlaubnispflichtige betreute Spielgruppe mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 10 Stunden verteilt über drei Wochentage und die Aufnahme des Angebots in die örtliche Bedarfsplanung ab Januar 2023.

    Gleichzeitig ermächtigte der Rat die Verwaltung, den Betriebs- und Förderbetrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde Altlußheim entsprechend fortzuschreiben und abzuschließen.

     

    Alle Sitzungstermine, Sitzungsunterlagen sowie Beschlüsse öffentlicher Gemeinderatssitzungen können auch im Ratsinformationsportal der Gemeinde Altlußheim eingesehen werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2022

    Ab der Kommunalwahl 2024 wieder 18 Altlußheimer Gemeinderäte

    Gemeinderätin Ines Schweickert leitete in ihrer Funktion als dritte stellvertretende Bürgermeisterin erstmals eine Gemeinderatssitzung. Unter ihrem Vorsitz wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

    Hauptsatzung der Gemeinde neu gefasst

    Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde.

    Die Hauptsatzung der Gemeinde Altlußheim wurde letztmalig im Juli 2014 geändert und entsprach in einigen Punkten nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage und auch nicht mehr den praktischen Anforderungen.

    Eine wesentliche Änderung ist die Rückkehr zu der in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg regulär vorgesehenen Anzahl von 18 Gemeinderäten. Seit dem Jahr 2004 hatte der Rat u.a. aus Gründen der Haushaltskonsolidierung und den rückläufigen Einwohnerzahlen ebenfalls auf Basis einer Hauptsatzungsänderung lediglich 14 Mitglieder. Mittlerweile hat die Gemeinde jedoch rund 1.000 Einwohner mehr und auch die Aufgabenvielfalt und -komplexität für die ehrenamtlich tätigen Räte ist gewachsen und soll auf mehrere Schultern verteilt werden. Diese Erhöhung der Zahl der Gemeinderäte wird jedoch erst mit der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2024 zur Anwendung bzw. zur Umsetzung kommen.

    Eine neue Regelung im Zuge der Digitalisierung und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ermöglicht nun auch grundsätzlich die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen.

    Darüber hinaus werden mit der Neufassung die Befugnisse und Wertgrenzen für den Bürgermeister angepasst. Die neuen Wertgrenzen orientieren sich an den Empfehlungen der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg.

    Die Hauptsatzung wird nun im Amtsblatt der Gemeinde „Lußheimer Nachrichten“ am 27. Oktober 2022 bekannt gemacht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

    Geschäftsordnung des Gemeinderats ebenso aktualisiert

    Die Geschäftsordnung der Gemeinde Altlußheim für den Gemeinderat wurde letztmalig im November 2006 geändert und entsprach in einigen Punkten nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Der Rat gab sich einstimmig nun eine aktualisierte Geschäftsordnung.

    So können die Einladungen und Sitzungsunterlagen für die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen zukünftig auf elektronischem Weg versendet werden.

    Die Neufassung der Geschäftsordnung ermöglicht es auch, zukünftig zum Zweck der Erstellung der Niederschrift von öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen Tonaufzeichnungen ausschließlich zum verwaltungsinternen Gebrauch zu fertigen.

    Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2023

    Traditionell haben die Gemeinderatsfraktionen in der Oktober-Sitzung Gelegenheit Ihre Anträge für den Haushalt des nächsten Jahres einzubringen. Welche Anträge und Maßnahmen es letztendlich in den Haushalt 2023 schaffen, werden die anstehenden Haushaltsberatungen im November zeigen. Bürgermeister Uwe Grempels wird in der Dezember-Sitzung den Haushalt 2023 einbringen und vorstellen. Im Januar sollen dann die Fraktionen Ihre abschließenden Stellungnahmen abgeben und gleichzeitig die Verabschiedung des Haushalts 2023 erfolgen.

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neufeld

    Der Bebauungsplan dient der Errichtung einer privaten Freiflächenphotovoltaikanlage im Gewann Neufeld, entlang der Bahnlinie Karlsruhe-Mannheim.

    Der Gemeinderat fasste hierzu jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

    • Kenntnisnahme von den im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung dieser entsprechend den vom Planungsbüro ausgearbeiteten Vorschlägen in der Synopse.
    • Zustimmung zum vorgelegten Durchführungsvertrag für das Vorhaben Neufeld.
    • Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Neufeld” in der vorliegenden Fassung vom 12.9.2022 als Satzung nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO).
    • Beschluss der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.9.2022 als Satzung nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 GemO.
    • Zustimmung zum Bauantrag für die Freiflächenphotovoltaikanlage.

    Private Bauvorhaben

    Den Bauanträgen zum Neubau je einer Doppelhaushälfte auf einem Anwesen in der Hauptstraße stimmte der Gemeinderat nun nach einer Plananpassung zugunsten einer verbesserten Stellplatzanordnung einstimmig zu.

    Den Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Hühnerhauses in ein Wohnhaus im Außenbereich im Gewann Bruchrain lehnte das Gremium zur Vermeidung eines Präzedenzfalles einstimmig ab.

    Ebenso einstimmig lehnte der Rat aufgrund der Stellplatzsituation und fehlender Stellplätze den Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses in rückwärtiger Bebauung auf einem Anwesen in der Hockenheimer Straße ab.

    Den Bauantrag zum Neubau zweier Doppelhaushälften auf einem Anwesen in der Hauptstraße einschließlich einer Ausnahme von der in diesem Plangebiet geltenden Veränderungssperre befürwortete der Gemeinderat einstimmig.

    Antrag der Palatina GeoCon GmbH Co. KG auf Verlängerung der gewerblichen Erlaubnis zum Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen

    Der Gemeinderat verzichtete mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen auf eine Stellungnahme im Antragsverfahren zur Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Neulußheim“. Die Erlaubnis soll laut Antrag um 3 Jahre verlängert werden.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 26. Juli 2022

    Eröffnungsbilanz für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und kommunale Doppik beschlossen

    Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2020

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Altlußheim zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme von 43.700.620,97 €.

    Die Gemeinde Altlußheim hatte bereits zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt und wendet seit diesem Zeitpunkt die kommunale Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) an.

    Um eine ordnungsgemäße Ermittlung des Ressourcenverbrauchs bei der Gemeinde Altlußheim darzustellen, war die Erstellung einer Eröffnungsbilanz mit der Bewertung allen gemeindlichen Vermögens und der Schulden zum Stichtag 31.12.2019 notwendig.

    Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz beträgt 43.700.620,97 €.

    Auf der Aktivseite teilt sich diese Summe wie folgt auf:

    Sachvermögen:

    38.277.870,35 €

    Finanzvermögen:

    5.408.341,12 €

    Abgrenzungsposten:

    14.409,50 €

    Auf der Passivseite sieht die Aufteilung folgendermaßen aus:

    Eigenkapital:

    30.250.182,91 €

    Sonderposten:

    9.754.033,75 €

    Verbindlichkeiten:

    3.259.811,18 €

    Passive Rechnungsabgrenzung:

    436.593,13 €

    Annahme der Spenden im 1. Halbjahr 2022

    Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Annahme der für das 1. Halbjahr 2022 vorgelegten Spendeneinnahmen im Gesamtbetrag von 2.330,-- €. Die Einnahmen verteilen sich auf 7 Spender und sind zweckgebunden für den Sozialfonds und die Feuerwehr. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Spendern.

    Gebührenanpassung für die Schülerbetreuung „Tintenkleckser“

    Der Rat beschloss ebenso einstimmig die Erhöhung der Gebühren für die Schülerbetreuung in den einzelnen Betreuungsformen um jeweils rund 10% zum 01.09.2022. Die Gebühr für das Mittagessen wird von 70€ auf 75€/Monat angehoben.

    Den Forderungen der Eltern und auch des Gemeinderates auf Flexibilisierung wurde in den letzten Jahren in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen. Die meisten Angebote können je nach Bedarf tageweise gebucht werden.

    Mit den derzeitigen Gebühreneinnahmen kann nur etwa ein Viertel der Ausgaben gedeckt werden. Eine Reduzierung des Defizits war dringend geboten.

    Aufgrund der momentanen Situation mit steigender Inflation, Kostenexplosionen bei Strom- und Heizkosten für die Eltern ist die Anpassung sicher nicht erfreulich. Die erhöhten Kosten fallen allerdings auch bei der Kommune an. Das Defizit wird sich weiter erhöhen, da die Mehreinnahmen aus der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung nur 10 – 15.000 € betragen.

    Gemeindebücherei – Einführung der elektronischen Ausleihe und der Metropol-Card

    Die Gemeinde Altlußheim wird Mitglied im Verein „Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V.“ und schließt sich somit dem Ausleihsystem „Metropol-Card“ und der elektronischen Ausleihe „metropolbib.de“ an, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderats.

    Die hierfür notwendige Änderung der Satzung über die die Benutzung der Gemeindebücherei (Benutzungs- und Gebührenordnung) beschloss der Rat ebenso ebenso einstimmig.

    Durch den Beitritt erhalten die Bürgerinnen und Bürger künftig ein großes, vielseitiges klassisches wie digitales Medienangebot.

    Erneuerung von Fenster im „Alten Lehrerwohnhaus“

    Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von Bürgermeister Uwe Grempels von der Tagesordnung abgesetzt.

    Private Bauvorhaben

    Der Bauantrag auf Errichtung von zahlreichen Nebenanlagen auf einem Anwesen am Lußhof wurde vom Gremium eintimmig abgelehnt.

    Einen Bauantrag für einen Wohnhausanbau im Gartenbereich auf einem Grundstück in der Mozartstraße befürwortete der Rat einstimmig.

    Den Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhaushälften in der Hauptstraße zum Niederfeld hin und der damit verbundenen notwendigen Ausnahme von der in diesem Planbereich geltenden Veränderungssperre vertagte der Gemeinderat einstimmig aufgrund kurzfristiger neuer Anregungen und Hinweise des seitens der Verwaltung beauftragten Städteplaners.

    Einen Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses für eine 3. Wohneinheit auf einem Anwesen in der Körnerstraße verbunden mit den Anbau von Balkonen und dem Neubau von Garagen mit Schuppen für 2 weitere Stellplätze befürwortete der Rat einstimmig.

    Den Antrag auf Ausbau eines Kellergeschosses zu einer Einliegerwohnung im Erich-Kästner-Weg verbunden mit einer Außentreppe außerhalb des Baufenster genehmigte der Gemeinderat ebenso einstimmig.

    Einen Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage in Wohnraum einschließlich Aufstockung auf einem Anwesen in der Mühlstraße lehnte der Gemeinderat wegen zumindest einem fehlenden weiteren, frei anfahrbarem Kfz-Stellplatz mehrheitlich ab.

    Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022 gefasster Beschlüsse

    Der Gemeinderat stimmte einstimmig

    • der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit einer Beschäftigten im Bürgerbüro um 7 h auf zukünftig 12,5 h zum 01.11.2022
    • der befristeten Weiterbeschäftigung einer Beschäftigten im Bürgerbüro vom 01.11.2022 bis 31.10.2024 mit 19,5 h / Woche sowie
    • den überplanmäßigen Personalausgaben hierzu im Jahr 2022 mit rund 320 €

    zu.

    Darüber hinaus beschloss der Rat einstimmig mit den Eigentümern eine Modernisierungsvereinbarung über das Anwesen Goethestraße 16 – 2. BA im Rahmen des Landessanierungsprogramms "Altlußheim West" abzuschließen.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 20. September 2022

    Erweiterung der Albert-Schweitzer-Grundschule auf den Weg gebracht

    Der Gemeinderat nahm die Kostenschätzung zur Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Höhe von 5,6 Millionen Euro zur Kenntnis und stimmte mehrheitlich der Durchführung des geplanten Anbaus nach den vorliegenden Plänen vom 07.09.2022 zu. Der multifunktionale Anbau gewährleistet im ersten und zweiten Obergeschoss mit Klassenzimmern und Differenzierungsraum die Raumbedarfe für den zumindest die nächsten 10 Jahre prognostizierten dreizügigen Schulbetrieb. Darüber hinaus werden mit einer Mensa im Erdgeschoss die Weichen für den Ganztagsbetreuungsanspruch für Grundschüler ab dem Jahr 2026 gestellt und auf die bereits heute steigende Nachfrage nach einem warmen Mittagessen in der Schülerbetreuung reagiert.

    Im Untergeschoss sind mit einem separaten Zugang auch neue Räume für den Jugendtreff „Space“ vorgesehen.

    Der geplante neue Standort der Gemeindebücherei im ersten Obergeschoss macht den multifunktionalen Erweiterungsbau an der Albert-Schweitzer-Grundschule zu einem örtlichen Zentrum in Sachen Erziehung und Bildung.

    Die Verwaltung wurde nun beauftragt Förderanträge zu stellen (Schulbaufördermittel und Fördermittel aus dem Landesanierungsprogramm) sowie einen entsprechenden Bauantrag auszufertigen und einzureichen.

     

    Schülerbetreuung „Die Tintenkleckser“ – Neufassung der Benutzungsordnungen für Schüler – und Ferienbetreuung

    Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause neue Beiträge für das Schülerbetreuungsangebot beschlossen. Da das Angebot in der jüngeren Vergangenheit auch einige inhaltliche Änderungen erfahren hat und die Beiträge auch Teil der Benutzungsordnungen sind, hat die Verwaltung die Beitragsanpassungen zum Anlass genommen die Benutzungsordnungen anzupassen und zur besseren Lesbarkeit ganz neu zu fassen.

    Der Rat beschloss einstimmig die beiden neu gefassten Benutzungsordnungen. Diese werden in der heutigen Ausgabe der Lußheimer Nachrichten auch öffentlich bekannt gemacht.

    Barrierefreier Umbau der örtlichen Bushaltestellen

    Für den Umbau zu barrierefreien Bushaltestellen im Ortsbereich beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen Antrag zur Aufnahme in das einschlägige Förderprogramm des Landes zu stellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel zur Umsetzung sind für die Jahre 2023 und 2024 vorzusehen. Der Auftrag für die zugehörige Planung soll an das Ingenieurbüro Willaredt erteilt werden, so der ebenso einstimmige Beschluss.

    Ausschreibung Rahmenvertrag Unterhaltungsarbeiten Kanal, Trinkwasserleitung sowie Straßen und Wege

    Der Rat befürwortete einstimmig die Beteiligung der Gemeinde Altlußheim an den Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hockenheim für die Rahmenverträge für Unterhaltungsarbeiten an der Kanalisation, den Trinkwasserleitungen sowie den Straßen und Feldwegen.

    Da die Synergieeffekte einer gemeinsamen Ausschreibung zukünftig weiter und dauerhaft genutzt werden sollen, wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, künftig über die Beteiligung an der Ausschreibung der Stadt Hockenheim für diese Unterhaltungsarbeiten zu entscheiden.

    Evangelischer Kindergarten Regenbogen – Ertüchtigung Außenstelle Hebelstraße

    Die Gemeinde Altlußheim ertüchtigt 5 weitere Räume in dem von der katholischen Kirche angemieteten Anwesen in der Hebelstraße. Hierfür stellt der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,-- € zur Verfügung. Den Schwerpunkt bildet der Austausch der alten Nachtspeicherheizungen zugunsten moderner Multisplit-Wärmepumpen mit allein rund 21.500,-- €.

    Die Ertüchtigung ermöglicht die Auslagerungen von einer Krippengruppe aus dem evangelischen Kindergarten Regenbogen und von der Kleinkindbetreuung der Elterninitiative „Raupe Altlußheim“ aus dem Bürgerhaus.

    Im Bürgerhaus werden so wieder für die Vereine dringend notwendige Räume frei.

    Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Am Friedhof II (West)“ und Veränderungsperre für den Planungsbereich

    Der Gemeinderat hatte sich bereits im vergangenen Jahr mit der städtebaulichen Bewertung von Bauanfragen für eine Bebauung im rückwärtigen Bereich der Rheinhäuserstraße zum Friedhof hin befasst. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass durch ein Bebauungsplanverfahren die städtebaulich vertretbaren Nutzungsmöglichkeiten am besten ermittelt werden können.

    Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsteht zudem grundsätzlich ein gemeindlicher Planungsbedarf.

    Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig gemäß § 2 und § 13a BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Am Friedhof II“ (West) im beschleunigten Verfahren in den Gebietsgrenzen des Lageplans vom 03.08.22.

    Darüber hinaus wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die Ausarbeitung der Stadtplanung für das Quartier „Am Friedhof II“ zu vergeben.

    Zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Am Friedhof II“ beschloss der Rat einstimmig eine Veränderungssperre für das Plangebiet als Satzung.

    Private Bauvorhaben

    Der Gemeinderat lehnte einstimmig den Befreiungsantrag zur Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 (GRZ) für ein Anwesen in der 1. Industriestraße ab. Das Grundstück sollte nun vollständig überbaut bzw. versiegelt werden (GRZ 1,0).

    Den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in rückwärtiger Bebauung für ein Grundstück in der Schwabenstraße lehnte der Rat mehrheitlich ab. Das geplante Wohnhaus fügt sich nach der Mehrheitsmeinung städtebaulich grundsätzlich nicht ein, da in diesem Quartier in 2. Reihe keine weitere Wohnnutzung vorzufinden ist.

    Einen Bauantrag zum Neubau einer unbeheizten Lagerhalle auf einem Grundstück in der Heinkelstraße lehnte der Gemeinderat einstimmig aufgrund der Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 (GRZ) um 0,12 ab.

    Auch den Bauantrag zur Erweiterung einer Dachterrasse auf einem Anwesen in der Schwabenstraße lehnte das Gremium einstimmig ab. Eine Dachterrasse in dieser Größenordnung mit 62 m² fügt sich nicht ein. Die üblicherweise in der Umgebung vorhandenen Balkone weisen eine Größenordnung von lediglich ca. 5 bis ca 15 m² auf.

    Gemeinderatsbeschlüsse vom 28. Juni 2022

    Bebauungsplan für die neuen Sportflächen nördlich der Rheinfranken-Halle geht in die nächste Beteiligungsrunde

    Bebauungsplan „Sportflächen nördlich der Rheinfranken-Halle“

    Der Gemeinderat hatte am 12. Oktober 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich nördlich der Rheinfranken-Halle einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Planung soll die Realisierung von Sport- und Freizeitanlagen sein, die durch die Überbauung der Multifunktionsspielfelder hinter der Rheinfranken-Halle weggefallen sind.

    Mit dem gebilligten Vorentwurf vom Oktober 2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

    Der Gemeinderat hatte nun die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zu bewerten und über die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros WSW zur Berücksichtigung im Bebauungsplan zu befinden. In Bebauungsplan und Umweltbericht wurden die berücksichtigten Änderungen eingearbeitet.

    Zwischenzeitlich ergänzt auch eine schalltechnische Untersuchung die Planunterlagen. Auf Grund der daraus resultierenden Ergebnisse muss die Positionierung der einzelnen Sportanlagen in der späteren Projektplanung den Vorgaben entsprechend angepasst werden.

    Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Abwägungsvorschlägen zur ersten Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu und beschloss nun, mit den aktualisierten Bebauungsplanunterlagen, Stand 13. Oktober 2022, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

    Die Unterlagen sind für einen Monat im Rathaus der Gemeinde Altlußheim öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden zur Stellungnahme aufgefordert.

    Neue Elternbeiträge für die konfessionellen Kindertagesstätten ab September 2022

    Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für eine im Schnitt pauschale Anpassung der Elternbeiträge um 2,9% aus. Mit seinem Votum bleibt der Gemeinderat 1% unter den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Fachverbände.

    Mit dieser Entscheidung des Gemeinderats bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den aktuellen Belastungen der Elternhäuser (eingeschränkte/ausfallende Betreuungszeiten aufgrund der Pandemie/des Fachkräftemangels sowie finanzielle Belastungen durch die Inflation) gegenüber gerecht zu werden.

    Die neuen Beiträge für die einzelnen Angebots- und Betreuungsformen sind auf der Gemeindehomepage bei den jeweiligen Kindertagesstätten einsehbar bzw. abrufbar.

    Benennung eines Platzes im Neubaugebiet "Hockenheimer Flur" mit dem Namen "Gersdorfer Platz" - Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen

    Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, dem Platz in der Salierstraße, zwischen der Schillerstraße und der Bertha-von-Suttner-Straße liegend, den offiziellen Namen „Gersdorfer Platz“ zu geben.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Antrag in dem Sinne weiterzuverfolgen, dass grundsätzlich ein örtlicher Platz in „Gersdorfer Platz“ umbenannt werden soll und vertagte die Beratung in den Ausschuss.

    Photovoltaik-Anlage für die KiTa Sonnenschein

    Mit jeder Photovoltaik-Anlage wird der CO2- Fußabdruck der Gemeinde gesenkt und ein Beitrag zu mehr Klimaneutralität in der Kommune geleistet.

    Bisher hat die Gemeinde Altlußheim bereits drei PV- Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden errichtet. Diese befinden sich auf dem Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule, dem neuen katholischen Kindergarten und der Rheinfranken-Halle.

    Gemeinderat und Verwaltung wollen die bisherige Strategie weiterführen und nach und nach die gemeindeeigenen Immobilien mit PV-Anlagen ausstatten. Im Haushalt 2022 sind hierfür 60.000 € vorgesehen.

    Die Kostenschätzung eines Ingenieurbüros für die Anlage auf dem Dach der KiTa Sonnenschein beläuft sich auf ca. 70.200 € (Netto). Zuzüglich notwendiger bauseitiger Maßnahmen sowie den zu erwartenden Nebenkosten, ist mit einer Investition von 73.500 € bis 77.000 € (Netto) zu rechnen.

    Der Gemeinderat ermächtigte mehrheitlich die Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Arbeiten zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der KiTa Sonnenschein und genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben.