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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Altlußheim Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Genutzte Technologien
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Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

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Gemeinde Altlußheim
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Rhein

Führerschein-Pflichtumtausch

icon.crdate25.11.2025

Fristablauf für von 1999 bis 2001 ausgestellte Führerscheine am 19. Januar 2026

Frist für die von 1999 bis 2001 ausgestellten Führerscheine läuft am 19. Januar ab

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine müssen nach einem Stufenplan erneuert werden. Sie sind dann 15 Jahre gültig. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, riskiert bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Wo finde ich das Ausstellungsdatum?

Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen (Abb. Bundesdruckerei):

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Dies ist bei den Fahrerlaubnisstellen des Rhein-Neckar-Kreises in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch problemlos online möglich unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)

Der neue Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und direkt übersendet. Die Fertigungsdauer beträgt ca. 2 bis 3 Wochen. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 32,90 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch

(Pressemitteilung des Rhein-Neckar-Kreises vom 24.11.2025)