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Rhein

Kreisforstamt warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr

icon.crdate29.04.2025

Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene gesperrt!

Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 29. April 2025

Frühjahrstrockenheit erhöht Brandrisiko: Kreisforstamt warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr und sperrt Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene

Waldbrände stellen eine erhebliche Gefahr für unsere Wälder und die darin lebenden Tiere dar. Besonders in den warmen Monaten und in Zeiten mit wenig Niederschlag ist die Gefahr von Waldbränden stark erhöht. Diese Brände können nicht nur große Flächen Wald vernichten, sondern damit auch die Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten gefährden und die Luftqualität beeinträchtigen. Aufgrund der aktuellen Frühjahrstrockenheit macht das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises auf die Gefahr von Waldbränden aufmerksam. „Aktuell haben wir im Rheintal bereits die Waldbrandstufe 4 von 5, was auf eine hohe Gefährdung hinweist. Das ist sehr außergewöhnlich für diese Jahreszeit“, so Forstbezirksleiter Philipp Schweigler. Auch in den nächsten Tagen ist keine Besserung in Sicht. Die aktuelle Waldbrandgefahr kann jederzeit auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) unter der Adresse www.dwd.de eingesehen werden.

Diese Kommunen sind betroffen

Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres. Betroffen sind die Wälder auf den Gemarkungen der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in unseren Wäldern besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit in unseren Wäldern zu gewährleisten. Das Kreisforstamt bittet deshalb alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen.

Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.