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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Altlußheim Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Genutzte Technologien
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Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Altlußheim
Genutzte Technologien
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Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 und 5 Bundesmeldegesetz

icon.crdate01.12.2023

Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 und 5 Bundesmeldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit den Europa- und Kommunalwahlen 2024 am 09. Juni 2024 sechs Monate vor der Wahl Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das  Lebensalter bestimmend ist (sog. Gruppenauskünfte). Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die davon betroffenen Personen haben jedoch nach § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird (Telefon: 06205/3943-32 oder -33; E-Mail: buergerbuero(@)altlussheim.de). Der Widerspruch muss bis zum 14.12.2023 eingegangen sein, damit er noch wirksam in das Melderegister eingetragen werden kann.

Gez. Uwe Grempels, Bürgermeister

Hinweis: Diese Bekanntmachung wurde im Original am 30. November 2023 im Amtsblatt der Gemeinde Altlußheim, den Lußheimer Nachrichten (Ausgabe Nr. 48/2023), öffentlich bekannt gemacht.