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Netze BW GmbH
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Netze BW GmbH
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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datenschutz@netze-bw.de

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Rhein

Mietumfrage zur Erstellung eines Mietspiegels

icon.crdate25.04.2023

Gemeinsamer Gutachterausschuss erstellt einen Mietspiegel. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen bittet Mieter und Vermieter von Wohnungen einen anonymisierten Fragebogen über ihren Mietvertrag auszufüllen.

Wie stellt man ortsübliche Marktmiete fest?

Es ist immer wieder ein strittiges Thema: Welche Miete ist für eine Wohnung angemessen bzw. ortsüblich? Für die Neuvermietung und für die Mieterhöhung ist die Feststellung der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete ohne Mietspiegel sehr aufwändig. Zieht man einen Sachverständigen hinzu, ist die Klärung zusätzlich mit hohen Kosten verbunden. Auch für Unterhaltsberechnungen im Scheidungsfall kann es erforderlich sein, einen angemessenen Mietwert festzustellen. Ferner ist der Gutachterausschuss auf eine aktuelle Sammlung von Marktmieten angewiesen, um seinen gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten nachzukommen. Sowohl für Verkehrswertermittlungen als auch für die Ermittlung von Liegenschaftszinssätzen benötigt der Gutachterausschuss ortsübliche Mieten.

Ein Blick in Vermietungsangebote zeigt mit den Anzeigen zur Neuvermietung nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Markt. Auch drei „Vergleichswohnungen“, die der Vermieter zur Mieterhöhung benennt, könnten den Markt sehr subjektiv darstellen.

Städte ab 50.000 Einwohnern sind verpflichtet einen Mietspiegel aufzustellen. Kleinere Städte und Gemeinden haben meist nicht die Kapazität einen Mitarbeiter für dieses Thema auszubilden und bereitzustellen. Für die Erstellung eines aussagekräftigen Mietspiegels wird eine große Anzahl bestehender Mietverträge erfasst und ausgewertet. Deshalb bietet er einen transparenten Überblick über das Marktniveau der Mieten. Ferner gibt er Kriterien an, wie sich eine angemessene, ortsübliche Miete für Wohnungen ermitteln lässt.

Der 2020 neu gegründete Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen ist für die 10 Gemeinden Altlußheim, Brühl, Eppelheim, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen und Schwetzingen zuständig. Die bisher vorhandene Sammlung der Marktmieten ist noch sehr klein und für die Arbeit unzureichend. Insofern bittet der Gutachterausschuss Mieter und Vermieter von Wohnungen einen anonymisierten Fragebogen über ihren Mietvertrag auszufüllen. Die Bearbeitung erfordert ca. 5 bis 10 Minuten Zeitaufwand. Der Fragebogen steht ab sofort auf der Webseite des Gutachterausschusses online zur Verfügung. Ferner ist der Fragebogen diesem Artikel nachfolgend abgedruckt, so dass man ihn direkt ausfüllen kann und die Seiten dann dem Gutachterausschuss zusenden kann. Über Zusendungen freut sich der Gutachterausschuss sowohl per Mail oder per Post an: Stadtverwaltung Schwetzingen, Gutachterausschuss, Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen. Sie können den Fragebogen auch im Rathaus Ihrer Gemeinde in den Briefkasten einwerfen.

Die Fragebögen sind anonymisiert gestaltet und werden in einer Datenbank beim Gutachterausschuss erfasst. Die Datensätze werden auch vom Gutachterausschuss nicht einzeln, sondern nur als Auswertung verwendet. Es wird keine Auskunft aus dieser Datensammlung erteilt, sie steht nur dem Gutachterausschuss zur Verfügung. Der Fragebogen ist so aufgebaut, dass der erste Abschnitt die Daten des Mietvertrags mit Angaben zu Wohnung und Gebäude erfasst. Der zweite Abschnitt ist unabhängig vom jeweiligen Mietverhältnis auszufüllen und wird herangezogen, um Kriterien zur Anpassung der Grundmiete auf die jeweilige Wohnung herauszuarbeiten.

Die Erstellung eines Mietspiegels gehört nicht zu den Tätigkeitsfeldern des Gutachterausschusses. Der Gutachterausschuss hat jedoch rechtlich und fachlich die Möglichkeit als Auswertung seiner Datenbank einen einfachen Mietspiegel für die 10 Gemeinden seines Zuständigkeitsbereichs zu erstellen, wenn eine ausreichende Anzahl an Datensätzen vorliegt. Damit die Auswertung der Daten wissenschaftlich fundiert ist und der Mietspiegel ein hohes Maß an Markttransparenz bietet, sind rund 1.000 Fragebögen mit einer guten Verteilung auf die 10 Gemeinden erforderlich. Wenn dies erreicht wird, ist mit einem Mietspiegel im Herbst 2023 zu rechnen, der allen Marktteilnehmern einen Vorteil bietet. Im Vorfeld gilt ein herzliches Dankeschön allen Mietern und Vermietern, die einen Fragebogen ausfüllen und einsenden.

Mietfragebogen (PDF-Dokument, 256,72 KB, 14.02.2023)

Weiter Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss finden sie hier.