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Meldung vom 05.01.2010:

Zustellung von Steuerbescheiden für das Jahr 2010

In den nächsten Tagen werden die Steuerbescheide der Gemeinde Altlußheim mit Datum 11.01.2010 für das Jahr 2010 zugestellt.

Grundsteuer:
Wie in den letzten Jahren werden nur noch bei Änderungen des Steuerbetrages oder bei einem Eigentümerwechsel Grundsteuerbescheide zugestellt. Somit erhält der Großteil der Steuerzahler für das Jahr 2010 keinen neuen Steuerbescheid. Bitte entnehmen Sie die Raten aus Ihrem letzten gültigen Bescheid.

Sollten Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Barzahler müssen die fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens fristgerecht überweisen oder bei der Gemeindekasse einzahlen.

Die Grundsteuer wird zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zur Zahlung fällig.

Wichtig! Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Umschreibung erfolgt auf den 01. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres. Andere Vereinbarungen (z.B. durch Vertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.

Hundesteuer:
Für das Jahr 2010 erhält jeder Hundehalter einen Steuerbescheid mit neuen Hundesteuermarken. Die Hundemarken haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. Erst 2012 werden wieder neue Hundemarken ausgegeben. Bei Verlust der alten Marke wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5 € ausgehändigt.

Bitte prüfen Sie Ihren Bescheid und teilen Sie uns evtl. eingetretene Änderungen umgehend mit. Barzahler möchten wir im Falle einer Überweisung bitten, den der Rechnung beigefügten Zahlungsträger zu benutzen.

Weiterhin möchten wir nochmals auf die Anzeigepflicht für die Hundehaltung hinweisen. Hunde die älter als drei Monate sind und innerhalb der Gemarkungsgrenzen gehalten werden, müssen beim Steueramt gemeldet werden. Die Nichteinhaltung der Anzeigepflicht wird mit einer Geldbuße geahndet.

Gewerbesteuer:
Bei der Gewerbsteuer erhalten Sie keine Jahresbescheide. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem letzten gültigen Steuerbescheid.

Nehmen Sie bisher noch nicht am Abbuchungsverfahren teil? Oder haben Sie Fragen zu Ihren Steuerbescheiden? Dann wenden Sie sich an das Steueramt der Gemeinde Altlußheim, schriftlich unter: Rheinhäuser Str. 7, 68804 Altlußheim, per Mail: oder telefonisch: 06205/3943-23.


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