Gemeinde Altlußheim
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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 04.08.2010:
Die dritte Rate der Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2010 wird am 15.08.2010 zur Zahlung fällig. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird der Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht. Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt, bitten wir um fristgerechte Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Karamanis, Rechnungsamt Telefon 39 43 – 23.