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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 16.05.2020:
Zwischen Kommunalen Landesverbänden und kirchlichen Trägerverbänden wurde in den vergangenen 48 Stunden eine Orientierungshilfe zur Umsetzung der ab Montag zugelassenen weiteren Öffnung erarbeitet. Diese wurde zuletzt nochmals auf Grundlage des nun bekannten Verordnungstextes überprüft und ist nun abgestimmt. Es handelt sich dabei um eine fachliche Orientierungshilfe ohne Verbindlichkeit. Örtliche Rahmenbedingungen können auch eine abweichende Herangehensweise erforderlich machen. Die Orientierungshilfe steht nachfolgend zum Download bereit.
Die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann wies bereits in ihrer Pressemitteilung vom Donnerstag darauf hin, dass die Träger der Einrichtungen Vorlauf für die Entwicklung individueller Konzepte und die Organisation benötigen. Die zeitliche Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung würde maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation abhängen.
Das Wirtschaftsministerium hat heute Nachmittag die Auslegungshinweise aktualisiert. Wesentliche Änderungen sind Spezifizierungen im roten Bereich des Dokuments (Download). Die aktuellen Auslegungshinweise können auch unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
abgerufen werden.