Gemeinde Altlußheim
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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 21.02.2011:
Zur Landtagswahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich, schriftlich (Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail) auch in sonstiger
dokumentierbarer elektronischer Form beantragt werden (§19 LWO). Wir bieten für Sie zur Landtagswahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.
Beim Aufruf des Links rechts unten auf der Startseite der Homepage "Wahlscheinantrag zur Landtagswahl 2011" erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Daten auf der Ihnen bis spätestens 06. März 2011 vorliegenden Wahlbenachrichtigungskarte müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten bzw. per Post zugestellt. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter folgenden Kontaktmöglichkeiten
• Tel.: 06205 / 3943-32 oder -33
• Mail:
oder
• Fax: 06205 / 3943-51
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief für die Landtagswahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.