Gemeinde Altlußheim
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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 23.03.2011:
Am 1. Januar 2011 hat der Bund den Modellversuch zum begleiteten Fahren ab 17 wegen der rundweg positiven Erfahrungen zum Dauerrecht erklärt. „Auch im Rhein-Neckar-Kreis hat sich das begleitete Fahren ab 17 zum Erfolgsmodell entwickelt“, sagte aktuell Landrat Stefan Dallinger. Im vergangenen Jahr hätten im Landkreis 2.304 Jugendliche im Alter zwischen 17 und 18 die Prüfungsbescheinigung zum begleitenden Fahren erworben. 2008 seien es noch 1.731 und 2009 bereits 1.929 gewesen. Dies bedeute eine nochmalige Zunahme der ausgestellten Prüfungsbescheinigungen für das begleitete Fahren um rund 16 Prozent. Die Zahl der Fahranfänger, die die Fahrerlaubnis auf herkömmliche Weise mit 18 Jahren erworben haben, habe sich entsprechend um ebenfalls rund 16 Prozent verringert. Während 2008 noch 5.788 und 2009 noch 5.529 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis auf die früher allein mögliche Weise erworben hätten, seien es 2010 nur noch 4.876 gewesen.
„Erfreulich ist, dass die jungen Fahranfänger und deren Begleiter von der Möglichkeit des begleitenden Fahrens nach den bisherigen Erfahrungen sehr verantwortungsbewusst und diszipliniert Gebrauch machen“, so Dallinger. Weder 2008 und 2009 noch 2010 habe die Prüfungsbescheinigung wegen eines Verstoßes gegen die Begleitauflage widerrufen werden müssen.
38 Prozent der gesamten Führerscheinanträge im Jahr 2010 waren im Ersterteilungsbereich Begleitetes Fahren mit 17. Die Bearbeitung dieser Anträge ist umfassender als eine reguläre Ersterteilung, da die Begleitpersonen der Fahranfänger von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinbehörde überprüft werden müssen. Im Durchschnitt werden zwei bis drei Begleitpersonen pro Antrag genannt.
Das Begleitete Fahren mit 17 hat bereits in seiner Erprobungsphase eine schnelle und umfassende Verbreitung in Deutschland gefunden. Dies zeugt von einer großen Akzeptanz bei Fahranfängern und Eltern und belegt zugleich eine hohe Praxistauglichkeit des Maßnahmeansatzes.
„Außerdem hat sich herausgestellt, dass das begleitete Fahren ab 17 einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger bringt“, betonte Dallinger. Dies belegten die Ergebnisse einer von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegebenen Studie. In der Anfangsphase des selbständigen Fahrens ergebe sich ein starker Rückgang des Unfall- und Deliktrisikos. Bundesweit betrachtet habe das Unfallrisiko um 22 Prozent abgenommen und die Zahl der Verkehrsverstöße um 20 Prozent. Verkehrsunfälle, die von einem Teilnehmer am Modellversuch verursacht worden seien, hätten die Behörden nur in wenigen Einzelfällen und ohne schwerwiegende Personen- und Sachschäden registriert.