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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 16.05.2020:
Nachfolgend stehen Ihnen die CoronaVO in der ab dem 18.05.2020 geltenden Fassung sowie die Auslegungshinweise zur CoronaVO des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 15.05.2020 zum Download zur Verfügung.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Kitas und Kindertagespflege
Die ab dem 18.05.2020 gültige CoronaVO enthält Regelungen zum Schrittweisen Übergang von der erweiterten Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Zunächst sollen nur maximal 50 Prozent der Kinder zur gleichen Zeit in der Kita sein. Die Ausgestaltung erfolgt durch die Träger vor Ort.
Speisegaststätten, Freizeiteinrichtungen und Dauercamper
Wiederaufnahme der Personenschifffahrt
Die Fahrgastschifffahrt in Baden-Württemberg ist ab dem 18. Mai 2020 wieder ausdrücklich erlaubt. Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht.
Ab dem 29. Mai
Ab dem 2. Juni