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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 25.03.2020:
Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes sehen sich Kommunen, kirchliche und sonstige freie Träger der Frage gegenüber, wie mit der Erhebung von Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebühren für die Kinderbetreuung zu verfahren ist. Gemeindetag, Städtetag und die 4-Kirchen-Konferenz haben sich deshalb gestern Abend auf folgende Zwischenlösung verständigt:
Die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen werden die Eltern zur gefundenen Zwischenlösung informieren.