Gemeinde Altlußheim
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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 12.01.2012:
Sehr geehrte Gebührenschuldnerin,
sehr geehrter Gebührenschuldner,
wie Ihnen bereits im letzten Jahr mitgeteilt wurde, ergeben sich in diesem Jahr erstmals Änderungen bei Ihrer Abrechnung der Abwassergebühr. Ihr Gebührenbescheid für das Jahr 2010 hat die Gemeinde Altlußheim Ihnen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zugestellt. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Altlußheim diesen Bescheid nachträglich ändern und auf die neue gesplittete Gebührensätze anpassen kann.
Alle Gemeinden Baden-Württembergs, sind seit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (Aktenzeichen: 2 S 2938/08) dazu verpflichtet, eine gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Dadurch wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Hiermit soll eine größere Gebührengerechtigkeit erreicht werden.
Die Eigentümer wurden bereits in einem Schreiben zu den bebauten und versiegelten Flächen befragt. Diese versiegelte Fläche finden Sie in Ihrer Endabrechnung für die Jahre 2010 und 2011 wieder. Zum besseren Verständnis des Gebührenbescheids haben wir Ihnen eine Musterrechnung sowie ein entsprechendes Erläuterungsblatt erstellt, die nachstehend zum Download bereit stehen.
Die Gebühr für die getrennte Abwassergebühr ist vom Gemeinderat am 13.12.2011 rückwirkend zum 01.01.2010 entschieden worden.
Die Fälligkeiten für die Vorauszahlungen für die Wasser- und Abwassergebühren werden ab 2012 auf drei Abschlagszahlungen umgestellt. Die Vorauszahlungen werden zum 30.03., 30.06., und 30.09. fällig.
Sollten Sie zu Ihrer Veranlagung noch Fragen haben, stehen Ihnen hierfür unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsamtes (06205/3943-20 oder -23) jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechnungsamt
Gemeinde Altlußheim