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Meldung vom 29.06.2011:

"Gesplittete Abwassergebühr" - Erhebungsbögen zur Flächenermittlung und Informationsblatt werden in den nächsten Tagen zugestellt - Informationsveranstaltung am 12.07.2011

Informationsveranstaltung und Bürgersprechstunden werden angeboten
 
Vor etwa einem Jahr hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Urteil gefällt, nach dem alle Gemeinden im Land verpflichtet sind, die Kosten der Abwasserbeseitigung rückwirkend zum 01.01.2010 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen. Die Gemeinde hat auf dieses Urteil schnell reagiert. In den Gemeinderatssitzungen am 11.05.2010 und am 19.04.2011 wurden der Grundsatzbeschluss gefasst und der künftige Gebührenmaßstab sowie die Ermittlungsmethode für die Grundlagenerhebung festgelegt.
 
Während die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung auch künftig nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt werden, ist für die Verteilung der Kosten für die Regenwasserbeseitigung die befestigte und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Fläche maßgebend. Der unterschiedliche Versiegelungsgrad eines Grundstücks wird dabei mittels sogenannter Versiegelungsfaktoren berücksichtigt. Bei der gesplitteten Abwassergebühr handelt es sich um keine zusätzliche Gebühr. Die Gemeinde erzielt also keine Mehreinnahmen. Es wird lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab verteilt. Damit wird eine höhere Gebührengerechtigkeit erzielt und ein umweltbewusster Umgang mit Wasser und Boden wird belohnt.
 
Anfang 2011 wurde die Arbeitsgemeinschaft „Vermessungsbüro und Geoinformationszentrum Schwing & Dr. Neureither, Ilvesheim und Consulting- und Ingenieurunternehmen Pöyry Deutschland GmbH, Mannheim“ mit den Dienstleistungen zur Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ beauftragt. Im Zuge dessen wurde Anfang März diesen Jahres eine Luftbildbefliegung mit anschließender Erstellung einer Kartierung der überbauten und befestigten Flächen des Gemeindegebietes durchgeführt. Diese Grundlagen geben allerdings nicht in allen Fällen Auskunft über die Beschaffenheit der Fläche und weiterhin ist den Luftbildern nicht zu entnehmen, ob Zisternen vorhanden sind und welches Fassungsvermögen diese haben.
 
Zur endgültigen Feststellung der abflusswirksamen Flächen benötigen wir daher Ihre Mithilfe und Mitwirkung.
 
In den nächsten Tagen erhalten alle Grundstücks- bzw. Hauseigentümer einen Erhebungsbogen sowie ein ausführliches Informationsblatt zur gesplitteten Abwassergebühr. Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch. Sie haben dann die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen an den von uns ermittelten Flächen zu vermerken. Falls alle Angaben richtig sind, brauchen Sie keine Änderungen vorzunehmen. Bitte unterschreiben Sie den originalen oder korrigierten Erhebungsbogen zur Bestätigung der Richtigkeit und geben Sie diesen bis spätestens 02.08.2011 an die Gemeindeverwaltung zurück.
 
Am Dienstag, den 12.07.2011 findet um 20.00 Uhr in der Altlußheimer Rheinfranken-Halle eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Dazu laden wir Sie herzlich ein. An diesem Abend werden alle Fragen rund um das Thema Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beantwortet. Vertreter der Fachbüros sowie der Gemeindeverwaltung informieren ausführlich über die rechtlichen Verpflichtungen und Hintergründe zur Einführung sowie den notwendigen Verfahrensablauf.
 
Für individuelle Beratungsgespräche bieten wir am 13.07., 14.07., 20.07., 21.07., und 28.07.2011 Bürgersprechstunden an. Mitarbeiter der oben aufgeführten Arbeitsgemeinschaft sowie Personal der Verwaltung selbst werden Ihnen bei Ihren Fragen ausführlich Rede und Antwort stehen.
 
Für weitere Fragen zum Thema "Gesplittete Abwassergebühr" stehen Ihnen der Rechnungsamtsleiter Herr Büchel sowie sein Mitarbeiter, Herr Karamanis, während der üblichen Sprechzeiten unter den Telefonnummern 06205/3943-20 und 3943-23 sowie per E-Mail   und  gerne zur Verfügung.

 
 


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