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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 16.12.2020:
Entwürfe für den Gemeindehaushalt und den Erfolgs- und Vermögensplans des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Jahr 2021 eingebracht
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2021. Nach der Beratung des Haushalts durch den Verwaltungsausschuss ergeben sich folgende Eckpunkte:
Das Minus im Ergebnishaushalt beträgt 1.102.100 € (2020 = -568.700 €).
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes beträgt 191.500 €. Im Vorjahr war dies noch ein Überschuss von 286.400 €.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes ist niedriger als das ordentliche Ergebnis. Dies ist damit begründet, dass nicht alle Erträge und Aufwendungen auch kassenwirksam sind (z.B. die Abschreibungen).
Zum Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes i.H.v. |
191.500 € |
kommt noch der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen mit |
1.238.400 € |
Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf beträgt insgesamt: |
1.429.900 € |
Hierauf sind noch die Tilgungen mit |
248.400 € |
zu addieren. Der Mittelbedarf beträgt insgesamt: |
1.678.300 € |
Dieser Mittelbedarf in Höhe von 1.678.300 € wird durch eine Darlehensaufnahme über 1.000.000 € sowie aus liquiden Mitteln in Höhe von 678.300 € gedeckt.
Verabschiedet bzw. beschlossen wird der Haushalt in der Gemeinderatssitzung im Januar. In diesem Rahmen werden auch die Fraktionen ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2021 abgeben.
Gleichzeitig mit dem Gemeindehaushalt wurde dem Gemeinderat auch der Entwurf des Erfolgs- und Vermögensplans des Eigenbetriebs Wasserwerk für das Jahr 2021 vorgestellt. Der Wasserpreis bleibt auch 2021, im siebten Jahr, unverändert bei 1,11 €/m³ Netto und damit einer der günstigsten Wasserpreise im Rhein-Neckar-Kreis.
Private Bauvorhaben
Dem Bauantrag zum Anbau und Umbau des Obergeschosses in der Friedrichstr. 22 stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Den Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten und einer zusätzlichen Hausmeisterwohnung im Keller auf dem Anwesen Kirschenstraße 2a befürwortete der Rat mehrheitlich. Damit verbunden war auch die Zustimmung zur erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung.
Jeweils einstimmig wiederum stimmte der Gemeinderat
zu.
Ebenso einstimmig erfolgten die Beschlussfassungen zur
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Uwe Grempels gab folgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 17.11.2020 einstimmig gefassten Beschluss bekannt:
Im Jahr 2021 wird eine Organisationsuntersuchung der gesamten Kernverwaltung durch die Gemeindeprüfanstalt durchgeführt. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen. Haushaltsmittel sind hierfür im Haushalt 2021 zu veranschlagen.