Gemeinde Altlußheim
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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 13.07.2010:
Wie jedes Jahr führt die Friedhofsverwaltung auch im Jahr 2010 ihre Pflichtkontrolle über die Standsicherheit der Grabmale durch. Diese Pflichtkontrolle ergibt sich aus § 18 der Friedhofssatzung in Verbindung mit § 7 Bestattungsgesetz BW.
Diese Überprüfung ist im Interesse aller Friedhofsnutzer und -besucher zu deren Sicherheit dringend erforderlich. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, dass die Verantwortlichen für die Grabstätten rechtzeitig auf Mängel hingewiesen werden.
Die Verwaltung wird voraussichtlich in der Zeit vom 19. - 23. Juli 2010 die Kontrolle durchführen. Bei Gefahr im Verzug werden notwendige Sicherungsmaßnahmen
(z.B. Umlegen von Grabsteinen, Absperrmaßnahmen usw.) sofort durchgeführt. Die Grabstätten werden mit Aufklebern gekennzeichnet, die Verantwortlichen für die jeweilige Grabstätte werden schriftlich benachrichtigt. Sind uns diese nicht bekannt, werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Die Verwaltung bittet, im Falle einer Beanstandung um Abstellung der Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist. Die Gefahrenhinweise (Aufkleber) sollten erst nach Mängelbeseitigung entfernt werden.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
Ihre Friedhofsverwaltung