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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 08.12.2020:
Verfügung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bereits ab 08.12.2020
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Gesundheitsamt – hat aufgrund § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz, § 1 Abs. 6a, 6c der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) für das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises ortsspezifische Allgemeinverfügungen erlassen.
Die für Altlußheim gültige Allgemeinverfügung steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit. Vorhergehende Allgemeinverfügungen der Gemeinde bzw. des Kreises verlieren gleichzeitig ihre Gültigkeit.