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Zum Inhalt | Zur Hauptnavigation | Weitere InhalteMeldung vom 01.11.2020:
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg.
Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.
Ein schneller Überblick über die neuen Regelungen steht Ihnen ebenso wie die neue Corona-VO in der ab 02. November geltenden Fassung nachfolgend zum Download bereit.