Schulkindbetreuung "Die Tintenkleckser": Gemeinde Altlußheim

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Schulkindbetreuung

Die Gemeinde Altlußheim bietet für Schulkinder im alten Lehrerwohnhaus der Albert-Schweitzer-Schule in der Mozartstraße 3 die Schulkindbetreuung "Die Tintenkleckser" an. 

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Folgende Betreuungsformen und -zeiten werden angeboten

Kernzeitbetreuung (K 1)
07:15 Uhr bis 08:30 Uhr
12:15 Uhr bis 13:15 Uhr ohne Verpflegung 

Kernzeitbetreuung (K 2) 
07:15 Uhr bis 08.30 Uhr
12:15 Uhr bis 14:15 Uhr mit oder ohne Verpflegung 

Flexible Nachmittagsbetreuung (FNB)
12:15 Uhr bis 16:30 Uhr inklusive Verpflegung

Verbundbetreuung (V)
07:15 Uhr bis 08.30 Uhr
12:15 Uhr bis 16:30 Uhr inklusive Verpflegung 

Nachmittagsbetreuung
tageweise ab 12:15 Uhr inklusive Verpflegung

Erläuterungen zu den Betreuungsformen

  • Die beiden Betreuungsformen der Kernzeit (K 1 u. K 2) sind als Wochenbasis zu buchen.
  • Wird die K 1 als Wochenbasis gebucht, kann jedoch tageweise die K 2 hinzugebucht werden.
  • Wird die K 1 oder die K 2 als Wochenbasis gebucht, kann tageweise die Flexible Nachmittagsbetreuung (als Verbundbetreuung an diesem Tag) hinzugebucht werden.
  • Die Flexible Nachmittagsbetreuung als reine Nachmittagsbetreuung kann frei tageweise gebucht werden.
  • Generell gilt: Die Buchungen erfolgen jeweils verbindlich für ein Schulhalbjahr. Es werden 11 Monatsbeiträge erhoben. Der August ist beitragsfrei. Wird kein Nachweis über die in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren vorgelegt, wird der Höchstbetrag erhoben.

Ferienbetreuung

In den Ferien bieten wir weiterhin unsere Ferienbetreuung an. Betreut wird während insgesamt 6 Wochen; 3 Wochen in den Sommerferien und je 1 Woche in den Herbst-, Oster- und Pfingstferien. Die Ferienbetreuung ist zu den gleichen Zeiten, in denen Ihr Kind in der Schulzeit angemeldet ist, buchbar. Ein geringerer Bedarf ist auch möglich. 

Das heißt:

  • Die Betreuungszeit für Kinder, welche nicht in der Schulkindebetreuung angemeldet sind, endet grundsätzlich um 13:15 Uhr.
  • Die Ferienbetreuungszeit (F 1) für Kinder, die zur Kernzeit bis 13:15 Uhr angemeldet sind, endet grundsätzlich um 13.15 Uhr.
  • Die Ferienbetreuungszeit (F 2) für Kinder, die zur Kernzeit bis 14:15 Uhr angemeldet sind, endet grundsätzlich um 14:15 Uhr.
  • Die Ferienbetreuungszeit (F 3) für Kinder, die zur Flexiblen Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, endet um 16:00 Uhr.

Der Ferienbetreuungsplan wird zu Schulbeginn von der Leitung der Schulkindbetreuung bzw. Verwaltung verteilt. Sie erhalten jeweils vor den betreffenden Ferien einen gesonderten Anmeldebogen. Die Anmeldung ist verbindlich. Für die Ferienbetreuung wird ein separater Beitrag erhoben. Wird kein Nachweis über die in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren vorgelegt, wird der Höchstbetrag erhoben.

Die Ferienbetreuung findet nur bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen statt!